Dies ist ein Beitrag zum Thema § 289 FamFG. Verpflichtungsgespräch Änderung 2021 im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe folgendes in Internet gefunden:
Die gesetzliche Neuregelung in § 289 FamFG sieht nur noch ein Verpflichtungsgespräch bei ...
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#1 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 17.01.2023
Ort: Thüringen
Beiträge: 59
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Hallo,
ich habe folgendes in Internet gefunden: Die gesetzliche Neuregelung in § 289 FamFG sieht nur noch ein Verpflichtungsgespräch bei ehrenamtlichen Betreuern vor, die nicht mehr als eine Betreuung führen. Mehrfach-Ehrenamtler sowie alle beruflichen Betreuer (Berufsbetreuer, Vereinsbetreuer, Behördenbetreuer) werden nicht mehr zum Verpflichtungsgespräch eingeladen. Ich glaube, diese Änderung ist 2021 eingetreten? Weiß eventuell jemand (z.B. Hr. Deinert?), weshalb das geändert wurde? Warum wurde das für Berufsbetreuer nicht mehr als notwendig erachtet? Viele Grüße Anna |
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#2 | |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Zitat:
Solltest Du als Berufs- oder ehrenamtliche Mehrfachbetreuerin allerdings das Bedürfnis haben, ein Verpflichtungs- oder Anfangsgespräch mit dem Rechtspfleger zu führen, empfehle ich einen Anruf dort. Manches lässt sich vielleicht auf diesem Weg bereits klären.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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§ 289 FamFG ist zum 1.1.23 ganz weggefallen. Die Nachfolgebestimmung ist § 1861 Abs. 2 BGB. Die Beschränkung auf „Einfach-Ehrenamtler“ gab es aber schon seit 2009. Die Begründung war Arbeitsersparnis bei den Gerichten. Warum den gleichen Salmon mehrmals erzählen?
Im Zweifel ist die Beratung durch Betreuungsvereine und -behörden eh sinnvoller.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 17.01.2023
Ort: Thüringen
Beiträge: 59
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Vielen Dank für die Antworten
Klingt logisch. Auf den ersten Blick erschien es wie ein kleiner Rückschritt für die Bedürfnisse der Betreuten. Viele Grüße Anna |
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