Dies ist ein Beitrag zum Thema Beendigung einer Betreuung durch Vorsorgevollmacht im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wenn einen Anwalt infrage kommen soll, dann such die einen heraus der im Betreuungsrecht spezialisiert ist und es nicht nur ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#21 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
|
Wenn einen Anwalt infrage kommen soll, dann such die einen heraus der im Betreuungsrecht spezialisiert ist und es nicht nur nebenher macht wie viele Anwälte.
Ob das Gericht mit der Aufhebung mitmacht ist eine andere Sache. Ich habe den Fall, dass ich eine Vollmacht habe, einziger Angehöriger bin und meine Stiefmutter im Pflegeheim rundum versorgt ist. Das Gericht lehnte die Aufhebung der Betreuung ab, mit der Begründung, es bestehe keinen Anlass dafür. Dann habe ich Einspruch erhoben und die Sache ging zum LG. LG hat abgelehnt mit einer pauschalen Begründung Interessenkonflikt mit anderen Personen. Nun hilft nur noch der Weg zum BGH und die nächste Hürde ist zu nehmen, einen zugelassenen BGH-Anwalt zu finden, die wenig daran interessiert sind, da nicht viel Geld damit zu verdienen ist (Streitwert 3000€ bzw. 5000€). |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|