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gesetzliche Betreuung

 

Betreuerin gibt Betreuung ab

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerin gibt Betreuung ab im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, habe nun folgenden Fall, indem die Ex-Betreuerin (Juristin) das Handtuch geworfen hat, nachdem mein Anwalt ihr die Eigenhaftung mit ...


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Alt 26.03.2023, 19:44   #1
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Standard Betreuerin gibt Betreuung ab

Hallo,
habe nun folgenden Fall, indem die Ex-Betreuerin (Juristin) das Handtuch geworfen hat, nachdem mein Anwalt ihr die Eigenhaftung mit 8 Punkten angedeutet hat. Sie möchte vermutlich damit die Eigenhaftung umgehen. Das Betreuungsgericht hat dann mit Copy und Paste den AK der neuen Betreuerin (Juristin) noch in der letzten Woche 2022 übertragen, vermutlich wg. dem neuen Betreuungsgesetz.

Habe dagegen Einspruch eingelegt und ein Schreiben vom LG erhalten, warum ich gegen den Betreuerwechsel bin.
Gibt es eine Möglichkeit dadurch eine erneute Überprüfung der Betreuungsbedürfigkeit oder einer Änderung des AKs zu begründen?
Ist die Ex-Betreuerin nun damit aus der Verantwortung raus?
WolfgangW ist offline  
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Alt 26.03.2023, 20:12   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
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MOin moin



Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
Hallo,
habe nun folgenden Fall, indem die Ex-Betreuerin (Juristin) das Handtuch geworfen hat,
Handtücher werfen ist Freizeitsport. Wurde die Betreuung aufgehoben oder ist der Betreute gestorben?

Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
nachdem mein Anwalt ihr die Eigenhaftung mit 8 Punkten angedeutet hat.
Anwälte werden dafür bezahlt, alles zu erzählen, was die Mandantschaft sich leisten kann. Sie müssen es aber nicht glauben.

Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
Sie möchte vermutlich damit die Eigenhaftung umgehen.
Vermuten kann jeder alles. Wissen nicht.
Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
Das Betreuungsgericht hat dann mit Copy und Paste den AK der neuen Betreuerin (Juristin) noch in der letzten Woche 2022 übertragen,
Was für ein AK und was für eine neue Betreuerin?

Zu Copy & Paste: Aus Vermutungen Gerüchte backen kann auch jeder, der es braucht.
Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
vermutlich wg. dem neuen Betreuungsgesetz.
Abstruse Begründungen passen dann auch ins Bild.
Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
Habe dagegen Einspruch eingelegt
Jo.
Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
und ein Schreiben vom LG erhalten, warum ich gegen den Betreuerwechsel bin.
Klasse, wenn ein LG Dir schreibt, weshalb Du irgendwo dagegen bist. Wußtest Du es denn nicht?
Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
Gibt es eine Möglichkeit dadurch eine erneute Überprüfung der Betreuungsbedürfigkeit oder einer Änderung des AKs zu begründen?
Stell doch einen Antrag.
Zitat:
Zitat von WolfgangW Beitrag anzeigen
Ist die Ex-Betreuerin nun damit aus der Verantwortung raus?
Wenn es einen Gerichtsbeschluss gegeben hat, der sie ihres Amtes enthoben hat, ist sie raus aus der weiteren Verantwortung.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.03.2023, 21:36   #3
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Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
MOin moin




Handtücher werfen ist Freizeitsport. Wurde die Betreuung aufgehoben oder ist der Betreute gestorben?


Anwälte werden dafür bezahlt, alles zu erzählen, was die Mandantschaft sich leisten kann. Sie müssen es aber nicht glauben.


Vermuten kann jeder alles. Wissen nicht.

Was für ein AK und was für eine neue Betreuerin?

Zu Copy & Paste: Aus Vermutungen Gerüchte backen kann auch jeder, der es braucht.

Abstruse Begründungen passen dann auch ins Bild.

Jo.

Klasse, wenn ein LG Dir schreibt, weshalb Du irgendwo dagegen bist. Wußtest Du es denn nicht?

Stell doch einen Antrag.

Wenn es einen Gerichtsbeschluss gegeben hat, der sie ihres Amtes enthoben hat, ist sie raus aus der weiteren Verantwortung.



MfG
Imre

Halo Imre,
die Betreute Person lebt noch. Man kann eben alles in Frage stellen und behaupten der Himmel ist manchmal lila und manche glauben es sogar. Es scheint besser zu sein das Wort vermutlich nicht zu benutzen, sonst kommen nur solche Antworten. Ob die Ex-Betreuerin damit die Haftung mit dieser Methode sich entziehen kann ist fraglich, denn wenn ein Geschäftsführer sozusagen Mist gebaut hat und dann seine seinen Job aufgibt, ist er die Verantwortung eben nicht los. Ob es in der Betreuung auch so ist kann ich nicht beantworten.



Zu Copy & Paste: Dann solltet du den Beschuss einmal anschauen der eben gleich aussieht, das kann niemals neu geschrieben worden sein. Und wenn es Einspruch gibt, sendet man die Sache einfach an das LG, die sollen sich damit herumärgern. So arbeitet die Justiz heute. Hauptsache man hat die Sache vom Tisch.



Du scheinst dich mit der Justiz noch nie angelegt zu haben, dann würdest du anders denken. Selbst wenn ein Richter des BGH zugibt, dass 40% der Urteile fehlerhaft sind, dann ist das mehr als bedenklich.


Ich habe eine Doku von über 67 Seiten die Buch- und Filmreif sind. Mal sehen ob ich einen weiteren TV-Sender finde der daran interessiert ist. Einer hat sich schon gemeldet.
WolfgangW ist offline  
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Alt 27.03.2023, 03:05   #4
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
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Ort: Berlin
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Hallo,


ich denke, niemand hier wird bestreiten, dass Gesetze und deren ausführende Organe immer perfekt und ordentlich agieren!


Ja, auch bei den Richtern, Anwälten, Behörden und zuletzten gesetzlichen Betreuern gibt es schwarze Schafe, LEIDER!!


Ich finde es bemerkenswert, zum Teil aber auch beängstigend (die Sache mit den Tonaufnahmen??), mit welcher Vehemenz du dich zu erwehren versuchst!


ABER, was genau ist hier, in diesem Forum eigentlich dein Anliegen?
Wohl kaum, dass die hier anwesenden ehrenamtlichen wie gesetzliche Betreuer aus einem (nicht vorhandenen!!) Insiderbuch "Wie bescheisse ich meinen Betreuten" zum Besten geben....


Das Problem mit den Vorsorge-Vollmachten ist, dass viel zu wenig Menschen sich RECHTZEITIG damit auseinander setzen und eine solche aufsetzen! Und wenn, dann glauben leider noch viele, dass da ein Stück Papier und bisschen kritzeln ausreicht.


Dass es da idealerweise noch einen Notar und/oder Arzt geben sollte, welche das ganze gerichtsfest machen, sollte dir bekannt sein.


Ja, es mag sein, dass ihr einer der wenigen Fälle seid, wo euch Unrecht getan wird. Das täte mir sehr leid und dann möchte ich dich auch gerne ermutigen, "dran" zu bleiben.

Nur, ICH kann es letztlich genauso wenig ändern, wie jeder andere hier von den Usern.


Insofern nochmal, was genau versuchst du hier zu erreichen??


P.S.: Auch als bei mir während meiner Betreuung "was zu holen" war, haben sich Gericht, sowie mein menschlicher wie fachlicher Engel von Betreuerin top verhalten.
MurphysLaw ist offline  
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Alt 27.03.2023, 12:27   #5
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Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Hallo,


ich denke, niemand hier wird bestreiten, dass Gesetze und deren ausführende Organe immer perfekt und ordentlich agieren!


Ja, auch bei den Richtern, Anwälten, Behörden und zuletzten gesetzlichen Betreuern gibt es schwarze Schafe, LEIDER!!


Ich finde es bemerkenswert, zum Teil aber auch beängstigend (die Sache mit den Tonaufnahmen??), mit welcher Vehemenz du dich zu erwehren versuchst!


ABER, was genau ist hier, in diesem Forum eigentlich dein Anliegen?
Wohl kaum, dass die hier anwesenden ehrenamtlichen wie gesetzliche Betreuer aus einem (nicht vorhandenen!!) Insiderbuch "Wie bescheisse ich meinen Betreuten" zum Besten geben....


Das Problem mit den Vorsorge-Vollmachten ist, dass viel zu wenig Menschen sich RECHTZEITIG damit auseinander setzen und eine solche aufsetzen! Und wenn, dann glauben leider noch viele, dass da ein Stück Papier und bisschen kritzeln ausreicht.


Dass es da idealerweise noch einen Notar und/oder Arzt geben sollte, welche das ganze gerichtsfest machen, sollte dir bekannt sein.


Ja, es mag sein, dass ihr einer der wenigen Fälle seid, wo euch Unrecht getan wird. Das täte mir sehr leid und dann möchte ich dich auch gerne ermutigen, "dran" zu bleiben.

Nur, ICH kann es letztlich genauso wenig ändern, wie jeder andere hier von den Usern.


Insofern nochmal, was genau versuchst du hier zu erreichen??


P.S.: Auch als bei mir während meiner Betreuung "was zu holen" war, haben sich Gericht, sowie mein menschlicher wie fachlicher Engel von Betreuerin top verhalten.

Hallo MurphysLaw,
zu den Vollmachten -meine wurde von einem RA erstellt- gibt es Beschüsse vom BGH die gekippt wurden, wenn ein Notar die Geschäftsfähigkeit attestiert. Denn dieser verfügt nicht über das med. Wissen. Es gab sogar einen Fall, da hatte ein HNO-Arzt die Geschäftstätigkeit attestiert. Auch dieser Fall wurde gekippt. Ob die Bestätigung von einen Allgemeinmediziner ausreicht kann ich nicht sagen. Anerkannt werden diese meines Wissens nur von einem Psychiater der anerkannte Tests durchführt. In dem Fall meiner Stiefmutter wurde ein Gutachten erstellt, welches nur am Telefon durchgeführt wurde. Eine persönliche Untersuchung hat nicht stattgefunden. Das Gericht hat das akzeptiert. Aber der Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Vollmachterstellung eine Geschäftsunfähigkeit vorlag konnte nicht rückwirkend nachgewiesen werden. Nach einer wissenschaftlichen Studie (Prof. Ursula Gresser) wird in 45% der Fälle vom Gericht signalisiert was in dem Gutachten zu stehen hat, denn die Gutachter sind von den Aufträgen der Gerichte abhängig.

Zu den Tonaufnahmen die ich jedem empfehle.
Eine leitende Angestellte der HypoVereinsbank hat die Betreuung mit Lügengeschichten erwirkt, mit den Aussagen gegenüber der damaligen Richterin, dass meine Stiefmutter seit 10 Jahren behauptet habe mit mir nichts zu tun haben will oder seit Jahren angab keinen Kontakt mit mir zu wünschen. Die Angestellte kannte aber meine Stiefmutter erst seit einigen Monaten denn vorher wohnte sie weit weg von ihrem jetzigen Aufenthaltsort. Den Namen der Angestellten habe ich durch eigene Recherchen herausgefunden, da die Betreuungsbehörde mir den Einblick in die Akte verweigerte. In den Tonaufnahmen gab meine Stiefmutter an, dass das nicht stimmt und hat dies als Frechheit bezichtigt. Das Betreuungsgericht glaubte die Geschichte und gab mir keine Möglichkeit zu einer Stellungnahme. Als ich die Angestellte damit konfrontierte (habe die Aufzeichnungen an sie versendet) kam die Ausrede, meine Stiefmutter -deren einziger Angehöriger und zukünftiger Alleinerbe ich per Testament bin- dass die Vollmacht nicht anerkannt wird und diese widerrufen wurde. Habe der Angestellte nun mitgeteilt, dass ihre Behauptung einen Schuss in den Ofen war denn: Die Rechtscheinswirkung bezüglich der Vorsorgevollmacht besteht nämlich solange, bis die Vollmachturkunde entweder zurückgegeben wurde oder für kraftlos erklärt wird ( § 172 Abs. 2 BGB). Diese Vollmacht habe ich immer noch und die wurde auch nicht für kraftlos erklärt. Damit hat sie nun ein großes Problem. Mein Ziel ist es, dass die Bank für die Betreuungskosten aufkommen muss die mich bis jetzt direkt/indirekt über 50.000€ gekostet hat.

FamG § 81 Grundsatz der Kostenpflicht
(1) Das Gericht kann die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen den Beteiligten ganz oder zum Teil auferlegen. In Familiensachen ist stets über die Kosten zu entscheiden.
(2) Das Gericht soll die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise einem Beteiligten auferlegen, wenn
1. der Beteiligte durch grobes Verschulden Anlass für das Verfahren gegeben hat;
2….
3. der Beteiligte zu einer wesentlichen Tatsache schuldhaft unwahre Angaben gemacht hat;

LG Hamburg, Beschluss vom 30.08.2017, 301 T 280/17
  1. Sinn und Zweck von Vorsorgevollmachten ist es, gerichtlich kostspielige Betreuungsverfahren zu vermeiden. Sofern keine Anhaltspunkte für eine Unwirksamkeit der erteilten Vollmacht vorliegen, verstößt die Nichtbeachtung einer solchen Vollmacht gegen die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße.
  2. Weigert sich ein Kreditinstitut, eine Vorsorgevollmacht anzuerkennen, und ordnet das Betreuungsgericht daraufhin eine Betreuung an, so kann das Gericht dem Kreditinstitut die Kosten des Betreuungsverfahrens nach § 81 Abs. 4 FamFG unmittelbar auferlegen.
Habe die Sprachaufzeichnungen dem Gericht persönlich übergeben, die zuerst damit nichts anzufangen wussten. Denn so einen Fall hätten sie noch nie gehabt.
Meine Stiefmutter ist 90 Jahre alt und lebt in einem Pflegeheim. Sie kann nicht mehr dazu befragt werden, denn sie ist schwerst dement.

Habe noch Erbansprüche meines 2018 verstorbenen Vaters -Ehemann meiner Stiefmutter- die durch die Blockadehaltung der Ex-Betreuerin immer noch nicht abgewickelt wurde und somit die Verjährung droht. Mit meiner Stiefmutter hätte ich diese Probleme niemals gehabt.


Was das ganz Theater mit der Justiz soll, werde ich erst herausfinden wenn ich im Erbfall eine Akteneinsicht beantrage. Die ganze Sache ist ominös. Das nennt sich dann Rechtsstaat.


Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.

Geändert von WolfgangW (27.03.2023 um 13:01 Uhr)
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Alt 27.03.2023, 14:35   #6
"Nervensäge" vom Dienst
 
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Hallo Wolfgang,
um ehrlich zu sein, ermüdet es mich, den ganzen Sermon wieder und wieder von dir zu lesen!


Ich dachte eigentlich, meine Frage an dich wäre verständlich gewesen, aber gerne auch ein letztes Mal:



Was genau ist hier, in diesem Forum eigentlich dein Anliegen?



Was sollen die Betreuer und die Betreuten, die hier lesen und schreiben in deiner Sache tun können, was willst du erreichen?
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Alt 27.03.2023, 16:42   #7
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Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Hallo Wolfgang,
um ehrlich zu sein, ermüdet es mich, den ganzen Sermon wieder und wieder von dir zu lesen!


Ich dachte eigentlich, meine Frage an dich wäre verständlich gewesen, aber gerne auch ein letztes Mal:



Was genau ist hier, in diesem Forum eigentlich dein Anliegen?



Was sollen die Betreuer und die Betreuten, die hier lesen und schreiben in deiner Sache tun können, was willst du erreichen?

Da in diesem Forum auch Betreute Personen Rat suchen, hätte ich gerne gewusst ob jemanden schon so etwas passiert ist und wie die Sache dann ausgegangen ist.
Dazu solltest du den ersten Beitrag lesen. Ist das denn so schwer?

Geändert von WolfgangW (27.03.2023 um 17:00 Uhr)
WolfgangW ist offline  
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Alt 27.03.2023, 17:49   #8
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Hallo Wolfgang,

zunächst einmal, danke für diese eindeutige Antwort!

Ich habe mir jetzt mal die Mühe gemacht, SÄMTLICHE Beiträge von dir seit 2021 durch zu lesen, aber weisst du was?
Zu 90% habe ich Rechtsfragen dort gelesen und der Rest waren "Warnungen" wie z.B. was vermögenden Menschen und deren Angehörigen passieren wird, wenn ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird!

Das ist nicht als Vorwurf gemeint!

Meine bisherigen (14jährigen) Erfahrungen hier im Forum sind, dass Betroffene deiner "Sorte" (verzeih, mir fällt grad kein anderen Wort ein, nicht persönlich nehmen, bitte!) selten bis garnicht (aktiv) verweilen, wenn sie für sich die Fragen auf ihre Probleme gefunden haben oder aber, nachdem sie ihrem Ärger und Frust schlicht Luft gemacht haben.

Ich habe nicht im Kopf, wieviele User hier angemeldet sind und dir pot. schreiben könnten, aber sehr viele, wenn nicht gar die meisten sind stille Leser und die meisten der aktiven User dürften ehrenamtliche, wie Berufsbetreuer sein.

Es hat sich u.a., der in meinen Augen, am höchsten qualifizierte User, Horst Deinert mehrfach die Mühe gemacht, dir zu antworten.

Aus deiner Position heraus und mit deiner Vorgeschichte sind aber alle Versuche, dir zu helfen Antworten zu finden, wohl gescheitert.

Möglicherweise bist du der Erste, der hier in der Form über die Geschehnisse rund um die Betreuung deiner Stiefmutter berichtet.

Vielleicht werden in den nä Jahren, andere Betroffene in dieses Forum finden und dir dann antworten/helfen können, weil sie Vergleichbares erleben/erlebt haben.
Diese Aussicht hilft dir natürlich aktuell 0 und ja, ich wünsche deiner Stiefmutter einen maximal schönen Lebensabend und dir, dass sich alles irgendwann vor Gericht erkämpfen lässt, was dir tatsächlich zusteht.
MurphysLaw ist offline  
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