Dies ist ein Beitrag zum Thema Rückgabe Unterlagen auch an Betreuten statt Folgebetreuerin? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von HorstD
Nach alter Rechtslage (§ 1890 BGB) wäre das beschriebene Vorgehen auch ok gewesen. Jetzt bestimmt § ...
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#11 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 205
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Zitat:
Es handelt sich um einen Wechsel im letzten Jahr, genauer gesagt einigermaßen weit vom 31.12. entfernt. Aber eine Übergangsregelung gibt es ohnehin nicht. Tja, in den Seminaren zur Betreuungsreform war die Frage der Unterlagen kein Thema, was nicht heißt, dass ich nicht hätte nachlesen sollen. Dass jemand, der sich erst nach 5 Wochen meldet auch noch fein raus sein soll, erschließt sich mir irgendwo nicht. Vor allem habe ich ja umgehend die Kontaktliste geschickt, die offenbar auch noch nicht abgearbeitet wurde. Und dass jemand nach mehreren Monaten immer noch keine Anstalten macht, die Unterlagen beim Betreuten einzusehen, kommt mir sehr komisch vor. Hier muss ich wohl anderweitig um Unterstützung ersuchen. Wenn es sich inhaltlich für das Forum lohnt, berichte ich gerne wieder. Danke für alle Rückmeldungen, vG Geranie |
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#12 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.12.2017
Beiträge: 96
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Guten Abend,
nach Beendigung meiner Bestellung ist auch mein Recht beendet, Post entgegenzunehmen. Also sende ich sie an den Absender zurück mit dem Hinweis ‘Legitimation durch Betreuerwechsel beendet‘. Vorher habe ich per Fax über den Betreuerwechsel informiert. Freundliche Grüße Clavinova |
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#13 | |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Zitat:
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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