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Rückgabe Unterlagen auch an Betreuten statt Folgebetreuerin?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rückgabe Unterlagen auch an Betreuten statt Folgebetreuerin? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallozusammen, ich habe in dem Thread "Betreuerwechsel: Herausgabe der Unterlagen" keine Antwort auf meine Frage gefunden, daher hier ein neuer. ...


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Alt 06.04.2023, 01:05   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 205
Standard Rückgabe Unterlagen auch an Betreuten statt Folgebetreuerin?

Hallozusammen,

ich habe in dem Thread "Betreuerwechsel: Herausgabe der Unterlagen" keine Antwort auf meine Frage gefunden, daher hier ein neuer.
Die Folgebetreuerin hat über mindestens vier Wochen keine Unterlagen angefordert und sich auch nicht gemeldet. Ich habe die Unterlagen mit Einlieferungsbeleg und Liste, welche Unterlagen sich darin befinden an den Betreuten geschickt.
Einen Tag später meldete sich die Folgebetreuerin. Daraufhin schickte ich ihr eine Kontaktliste sowie die Mitteilung, dass die Unterlagen nun beim Betreuten sind, der dies auch bestätigte. Zuvor hatte sie mir noch mitgeteilt, er habe nichts bekommen, was nicht zutraf.
Die Unterlagen sind also nicht mehr bei mir. Die Kontaktliste war vollständig. Bis heute (es sind nun Monate vergangen) hat sie die Unterlagen vom Betreuten nicht gesichtet oder geholt.


Inzwischen trudeln immer noch Briefe für den Betreuten ein. Auf meine Bitte, den Wechsel bekannt zu geben, will sie die Akten von mir und teilt dem Gericht mit, ich solle sie beim Betreuten holen und ihr dann schicken. Auf meine Bitte, mir einen frankierten und adressierten Umschlag zu schicken, verlangt sie die Zusendung der Briefe, das Porto wolle sie im Nachhinein erstatten.
Ich hatte noch nie Probleme bei der Übergabe von Unterlagen, hier scheint der Wurm drin.


Ich möchte niemanden schikanieren, aber die Betreuerin hat sich wochenlang nicht gemeldet, eine Tel.Nr. oder Mailadresse hatte ich nicht, daher die Rückgabe an den Betreuten. Dieser ist weder GU noch besteht ein EV und die Postangelegenheiten hat sie.

Muss ich die Unterlagen tatsächlich vom Betreuten wieder zurückholen? Mit welchem Recht?

Für klugen Rat wäre ich dankbar.
Beste Grüße, Geranie
Geranie ist offline  
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Alt 06.04.2023, 15:27   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,304
Standard

Moin moin


Die Unterlagen von den VorbetreuerInnen zu bekommen ist eine Holschuld. D.h. die Folgebetreuerin darf sich selber auf den Weg zur betreuten Person machen und die Sachen dort abholen.


Was Deine Folgebetreuerin da treibt ist das gerne gespielte Delegier-Spiel: Erst mal wen anderes springen lassen, oder es wenigstens zu probieren... Ist sie zufällig RAin?

Ansonsten würde ich die diversen Stellen (Behörden, Versorger, Gläubiger, etc.) per FAX über den Betreuerwechsel informieren und die Daten der Folgebetreuerin bekannt geben. Dann ist bald Ruhe mit der Post. Der Rest wird geschreddert.

MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.04.2023, 21:53   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 205
Standard Dürfen Unterlagen an Betreuten selbst gegeben werden?

Hallo Imre,


ich bin sehr dankbar für die Antwort und hab´s auch kapiert. Trotzdem nochmal, weil ich nicht glauben kann, dass Leute so impertinent sind (sie ist keine RAin, aber tritt schriftlich unglaublich unverschämt auf und hat dem Gericht geschrieben, dass ich eine kreative Art hätte, die Dinge darzustellen). Ist es sicher, dass ich die Unterlagen auch an den Betreuten herausgeben durfte, wo sie dann alles abholen kann? Sie hat dem Gericht geschrieben, dass ich niemals die Unterlagen hätte an den Betreuten herausgeben dürfen. SOWAS hab ich ja noch nie gehört. Es sind ja schließlich seine Unterlagen.

Sie hat auch in einem Schreiben ans Gericht, das sie mir in Kopie geschickt hat, angedroht mich in Haftung zu nehmen, wenn etwas schief läuft. Somit werde ich Dienstag mal meine Versicherung anspitzen.
Fällt meiner Meinung nach unter Rufschädigung.



Bitte nochmal für Perplexe wie mich: Unterlagen auch an Betreuten selbst rausgeben? Ja, oder?! So steht es ja auch im Gesetz.


Danke und herzliche Ostergrüße,
Geranie
Geranie ist offline  
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Alt 07.04.2023, 08:11   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 183
Standard

Solange du nicht Kenntnis davon hast und davon ausgehen musst, dass der Betreute die Unterlagen "verliert" (in welcher Form auch immer), kannst du die natürlich an ihn zurückgeben - es sind schließlich seine Unterlagen, die du nur zu Arbeitszwecken verwahrt und genutzt hast.
ItsMe ist offline  
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Alt 07.04.2023, 11:57   #5
FFB
Stammgast
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 524
Standard

Zitat:
Zitat von Geranie Beitrag anzeigen
Die Folgebetreuerin hat über mindestens vier Wochen keine Unterlagen angefordert und sich auch nicht gemeldet. Ich habe die Unterlagen [...] an den Betreuten geschickt.
Zitat:
Zitat von Geranie Beitrag anzeigen
Ist es sicher, dass ich die Unterlagen auch an den Betreuten herausgeben durfte, wo sie dann alles abholen kann? Sie hat dem Gericht geschrieben, dass ich niemals die Unterlagen hätte an den Betreuten herausgeben dürfen. SOWAS hab ich ja noch nie gehört. Es sind ja schließlich seine Unterlagen. [...]
Bitte nochmal für Perplexe wie mich: Unterlagen auch an Betreuten selbst rausgeben? Ja, oder?! So steht es ja auch im Gesetz.
Wo genau liest du das im Gesetz? In § 1872 Abs. 4 Satz 1 BGB steht dazu, dass du bei einem Betreuerwechsel die Unterlagen an die neue Betreuerin herauszugeben hast. Nur wenn die Betreuung endet, sind die Unterlagen an den Betreuten selbst herauszugeben (§ 1872 Abs. 1 BGB).
FFB ist offline  
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Alt 07.04.2023, 12:57   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 183
Standard

Ich sehe darin keinen Widerspruch.

Das Gesetz gibt vor, dass ein neuer Betreuer grundsätzlich Anspruch auf den Erhalt der Unterlagen hat - soweit ok.

Ob das nun über den Betreuten selbst als Zwischenperson erfolgt, weil sich niemand sonst darum gekümmert hat - verboten scheint es ja offenbar nicht zu sein?

Und da die Unterlagen noch immer sein Eigentum sind, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen. Oder gibt es ein Gesetz, was genau diesen Vorgang untersagt? Das wäre mir neu, da lerne ich aber auch gern dazu.
ItsMe ist offline  
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Alt 07.04.2023, 13:06   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,139
Standard

Nach alter Rechtslage (§ 1890 BGB) wäre das beschriebene Vorgehen auch ok gewesen. Jetzt bestimmt § 1872 das anders. Es wäre sinnvoll gewesen, vorher ins Gesetz zu schauen, bevor man solche Schnellschüsse macht. Die Akte frisst doch kein Brot, wenn sie noch ein paar Wochen in irgendeiner Ecke liegt.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 07.04.2023, 13:33   #8
FFB
Stammgast
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 524
Standard

Zitat:
Zitat von ItsMe Beitrag anzeigen
Das Gesetz gibt vor, dass ein neuer Betreuer grundsätzlich Anspruch auf den Erhalt der Unterlagen hat - soweit ok.
Das Gesetz verpflichtet den bisherigen Betreuer zur Herausgabe an den neuen Betreuer.

Zitat:
Zitat von ItsMe Beitrag anzeigen
Ob das nun über den Betreuten selbst als Zwischenperson erfolgt, weil sich niemand sonst darum gekümmert hat - verboten scheint es ja offenbar nicht zu sein?
Wenn die bisherige Betreuerin die Unterlagen – ohne vorherige Absprache – einfach an den Betreuten schickt, hat sie damit ihre gesetzlich auferlegte Pflicht nicht erfüllt. Falls daraus ein Schaden entstehen sollte, könnte sie dafür haften.
FFB ist offline  
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Alt 07.04.2023, 14:11   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 183
Standard

Ja, wieder mal die Schreibtischtäter. Kümmern sich um nix und dann aber eine Welle schieben.

Solange die Unterlagen nach wie vor vollständig vorhanden sind, sehe ich das Problem nicht. Aber wer will, macht sich daraus natürlich welche. Man hat ja sonst nix zu tun.
ItsMe ist offline  
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Alt 07.04.2023, 17:54   #10
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von lupuss
 
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 116
Standard

Zitat:
Zitat von Geranie Beitrag anzeigen
Inzwischen trudeln immer noch Briefe für den Betreuten ein. Auf meine Bitte, den Wechsel bekannt zu geben, will sie die Akten von mir und teilt dem Gericht mit, ich solle sie beim Betreuten holen und ihr dann schicken. Auf meine Bitte, mir einen frankierten und adressierten Umschlag zu schicken, verlangt sie die Zusendung der Briefe, das Porto wolle sie im Nachhinein erstatten.
Mein Fazit ist:
  • Die Unterlagen müssen an die Folgebetreuerin herausgegeben werden (als Holschuld)
  • Bei Postversand sind die Kosten als Vorauskasse anzusehen (im Gegenzug für den Service, die Unterlagen zur Post zu bringen)
lupuss ist offline  
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