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Unterlagen an Erben - Welche?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterlagen an Erben - Welche? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo und frohe Ostern (noch), ich treffe mich morgen mit den Erben eines von mir betreuten Mannes. Das Gericht hat ...


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Alt 10.04.2023, 14:35   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 10.07.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 58
Standard Unterlagen an Erben - Welche?

Hallo und frohe Ostern (noch),
ich treffe mich morgen mit den Erben eines von mir betreuten Mannes. Das Gericht hat meine Abschlussrechnungslegung bereits im Januar anerkannt, aber da unklar war wer erbt, hat sich das ganze etwas hingezogen.
Meine Frage in dem Zusammenhang ist nun, was soll ich den Erben alles aushändigen? Aktuelle Unterlagen, Schlüssel etc. natürlich, aber wie steht es mit den Unterlagen der Rechnungslegungen der vergangenen Jahre? Soll ich die auch übergeben? Oder muss ich die noch ein paar Jahre aufheben und kann sie dann vernichten? Wann eigentlich? Nach jeweils 10 Jahren?
Wenn mir jemand das zwischen 2 Stücken Ostertorte beantworten mag sage ich danke.
VG
Gerald
artemis999 ist offline  
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Alt 10.04.2023, 18:29   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,304
Standard

Moin moin


Abgesehen von der Gerichtskorrespondenz und der Korrespondenz mit der betreuten Person können die Erben alles bekommen. Sollen sie auch, da es ihnen zusteht.

Die Gerichtskorrespondenz können sie sich auch im Gericht besorgen und die Korrespondenz mit der betreuten Person geht sie nicht viel an.



Ansonsten: Ich bin immer froh, wenn ich so viel wie möglich von dem alten Kram los werden kann.

Leider wollen die Erben nicht immer alle Sachen haben. Geld und Wertsachen reichen häufig schon, um sich so schnell wie möglich wieder zu verdrücken.



MfG
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.04.2023, 18:54   #3
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 10.07.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 58
Standard

Hallo Imre,
die Firma dankt. Ich werde den Erben alles geben, was sie bereit sind anzunehmen. Spart mir jede Menge Platz.
Bin gespannt, ob das alles glatt geht. Komische Leute das.
VG
Gerald
artemis999 ist offline  
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Alt 11.04.2023, 22:31   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,304
Standard

Moin moin


Noch platzsparender ist es, den Erben alles zu geben, auch was sie vielleicht nicht wollen.

Aber da kannst Du ihnen ja entgegenkommen: Mit der Gerichtskorrespondenz und der mit der betreuten Person.
MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 31.01.2024, 15:20   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.08.2020
Beiträge: 24
Standard

aus aktuellem Anlass möchte ich mich hier einmal anschließen. Ich finde es verlockend den Erben meine Betreuungsakte zu geben/aufzudrücken, frage mich aber auf Grund des Umfanges wie ihr das handhabt?
Kopiert ihr alle Schreiben und Bescheide von Krankenkasse/Pflegevers. und weiß der Geier was ich da alles abgeheftet habe.

Oder schreibt ihr ein sehr ausführliches Protokoll darüber was alles übergeben wurde?
Das ist ja auch schon wieder mehr Arbeit als die Akte einfach auf meinem Dachboden liegen zu lassen


Über einen Tipp von einem alten Hasen oder einer erfahrenen Häsin würde ich mich freuen


Danke und Gruß
Strubeze ist offline  
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Alt 31.01.2024, 15:26   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,961
Standard

Zitat:
Das ist ja auch schon wieder mehr Arbeit als die Akte einfach auf meinem Dachboden liegen zu lassen

Die Unterlagen sind Eigentum des Betreuten bzw. seiner Erben. Sie sind also komplett auszuhändigen.
Wenn du zu deiner Absicherung meinst Unterlagen aufheben zu müssen ist es deine Sache sie zu scannen oder zu kopieren.


Ich hatte in 28 Jahren noch keine Rückfragen nach erfolgten Übergaben, dabei können ja alle offenen Fragen besprochen werden. Wichtige Bescheide etc. habe ich sowieso eingecannt.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 31.01.2024, 15:27   #7
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
Standard

Die Korrespondenz mit dem Betreuungsgericht behälst Du, denn die kann der Erbe vom Betreuungsgericht bekommen, alles andere gibt Du dem Erben gegen Empfangsbestätigung und Erbnachweis (Erbschein, eröffentes Testament, etc.) heraus.

Urkunden (Sparbücher, Titel, etc.) und sonstige wichtige Dinge, wie z.B. Schlüssel erwähnst Du in der Empfangsbestätigung.
Mächschen ist offline  
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Alt 31.01.2024, 15:31   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.08.2020
Beiträge: 24
Standard

Danke für die schnelle Antworten.
Gebt ihr auch die geprüften Rechnungslegungen heraus?
Also Kontoauszüge für 1 Jahr mit den dazugehörigen Belegen?


LG
Strubeze ist offline  
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Alt 31.01.2024, 15:38   #9
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
Standard

Kontoauszüge und Belege gehören dem Erben, Rechnungslegungen kann der Erbe bei Gericht einsehen.
Mächschen ist offline  
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Alt 31.01.2024, 19:57   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,304
Standard

Moin moin


Meine Korrespondenz mit der Betreuten Person behalte ich ebenso wie die mit dem Gericht.

Kontoauszüge und Belege etc. wird alles abgegeben. Die RL selber sowie die Antwort des Gerichtes (hier gibt es sie grundsätzlich) beahlte ich auch. Ist ja Gerichtspost und auch dort einsehbar.



Ich bin immer froh, wenn jemand die Unterlagen abholt, da sie sich sonst bei mir für 10 Jahre stapelt. Gelegentlich sage ich dann schon, dass ein Smart nicht reicht....


MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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