Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute möchte einen Betreuerwechsel im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich würde auch sagen, das ist jemand, der, wenn zum 1. Mal Wind von vorne kommt (zB kein Geld für ...
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#11 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Ich würde auch sagen, das ist jemand, der, wenn zum 1. Mal Wind von vorne kommt (zB kein Geld für irgendwas Gewünschtes da), sofort wieder ein Betreuerwechsel beantragt wird. Solche Wanderpokale gibts öfter.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#12 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.10.2023
Ort: Rhein-Pfalz-Kreis
Beiträge: 51
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Ich verbuche das bereits unter Anfängerfehler
![]() ![]() Wollte nur nicht die erste Anfrage direkt ablehnen 😬 Mal schauen wie es weiter geht… wenn er schnell wieder weg ist, ist es ja gut 😂 |
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#13 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Ist doch kein Fehler. Du kennst halt noch nicht alle Macken. Außerdem: wenn du den Fall länger führst, als deine Vorgänger, steigst du auch in der Achtung - bei der Behörde. Kann indirekt nicht schaden.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#14 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 152
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Zitat:
![]() Entschuldigt meine Gedanken, mein Humor ist ziemlich schwarz
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#15 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.10.2023
Ort: Rhein-Pfalz-Kreis
Beiträge: 51
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Geld war schon direkt das erste Thema und ob er die Betreuung aufheben lassen kann
![]() Dafür ist er bekannt. Hatte erst eine Frau die dann selbst die Betreuung abgegeben hat (Zwangseinweisung war auch ein Thema für die richtige Medikation) und danach einen Mann mit der er nicht zurecht kam... Ich geh mal stark davon aus das er schon länger als 2 Jahre in Betreuung ist... Schauen wir mal was ich mir da für ein Päckchen genommen habe. Die nächsten werden definitiv keine Übernahmen (die Frage kam auch da viele bei uns jetzt aufhören wollen). Aber erst mal ein solides Fundament schaffen und dann kanns weiter gehen. Der Grund für meinen Post war aber das es denke ich auf die Behörde ankommt ob und wie schnell ein Betreuerwechsel in die Wege geleitet wird. Frohes Schaffen allen heut ;o) |
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#16 | |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Zitat:
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#17 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.10.2023
Ort: Rhein-Pfalz-Kreis
Beiträge: 51
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Hallo Horst,
bisher hatte ich ja nur das Gespräch und die Behörde gibt es an das Gericht weiter. Registrierung ist hoffentlich am Montag dann durch, hatten das Führungszeugnis nicht gleich gefunden. Ich bin mal davon ausgegangen das ich mich dann beim vorherigen Betreuer melde bzgl. der Unterlagen und dann damit arbeite... Wenn mir die Betreuung dann tatsächlich übertragen wird, kann ich weitere Schritte in Angriff nehmen. Bis jetzt sind es nur Vermutungen ;o) |
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#18 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,299
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Moin moin
Dann hast du ja noch Zeit. Und die solltest Du Dir auch nehmen. Im Sinne von: nix überstürzen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#19 | |
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 352
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Zitat:
Ich halte das nicht für einen Anfängerfehler. Im Gegenteil finde ich es gerade für Anfänger nicht schlecht, ein paar "gebrauchte" Fälle zu übernehmen um dann einen Einblick in die zuvor gelaufene Arbeit des Vorbetreuers zu bekommen. Wenn Betreuer wg. Rente aufhören heißt es ja nicht, dass was liegen geblieben ist. Bei uns hören auch gerade einige Betreuer aus Altersgründen auf und sind total ehrpusselig, dass alles gut übergeben wird. Hier ist die Person ja stationär untergebracht, vermutlich wird sich der eigentliche Aufwand im Rahmen halten. Anfragen der Behörde sollte man immer dann ablehnen, wenn man sich für die Konstellation nicht kompetent fühlt. Das ist der Behörde idR lieber als wenn du in Fettnäpfe tapst oder wegen Überforderung kurz darauf einen Wechsel willst. Im Übrigen finde ich es an sich gut, dass ein Kennenlernen gerade vor einem Wechsel stattfindet. Wenn´s nur an der Chemie gelegen hat, besteht die Chance, dass es danach besser läuft. - Manche Gerichte meinen, dass der Wunsch des Betreuten jetzt immer berücksichtigt werden muss. Das stimmt so aber nicht; für Wechsel gilt § 1868 Abs. 5 BGB, wonach das Gericht diesen machen KANN, wenn die betreute Person eine gleich geeignete, übernahmebereite Person vorschlägt. Was schwierig ist, wenn der oder die Betreute sonst keine Betreuer kennt.. womit wir wieder beim Einsehen von Behörde und Gericht wären, dass ein Wechsel noch eine Chance auf Erfolg hat. |
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#20 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.10.2023
Ort: Rhein-Pfalz-Kreis
Beiträge: 51
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Zitat:
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