Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute möchte einen Betreuerwechsel im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebes Forum,
welche Möglichkeiten hat eine betreute Person, die mit dem aktuellen Betreuer sehr unzufrieden ist, die Betreuung auf eine ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 18.04.2023
Beiträge: 2
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Liebes Forum,
welche Möglichkeiten hat eine betreute Person, die mit dem aktuellen Betreuer sehr unzufrieden ist, die Betreuung auf eine andere Person zu übertragen? Der aktuelle Betreuer besitzt einen Einwilligungsvorbehalt ggü. der betreuten Person. Ist das ein Problem beim Wechsel des Betreuers? Geändert von Christian S. (23.04.2023 um 17:19 Uhr) |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,139
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Direkt beim Betreuungsgericht (Richter) beantragen. Geht auch mündlich.
Hier gibts eine Vorlage zum online ausfüllen: https://www.wonder.legal/de/modele/a...etreuerwechsel Und am besten die Betreuungsbehörde (Landkreis/kreisfr. Stadt) auch vom Wunsch verständigen. Die schlagen dem Gericht Betreuer vor.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (23.04.2023 um 17:38 Uhr) |
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Gesperrt
Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
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Einen Antrag auf Betreuerwechsel habe ich auch gemacht. Gericht lehnt ab, mit der Begründung, es bestehe kein Anlass dafür.
Ich wünsche dir viel Glück dabei. |
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#4 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
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Es ist halt immer eine Einzelfallentscheidung.
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#5 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 18.04.2023
Beiträge: 2
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Vielen Dank für die Infos.
Ich habe gedacht, durch die Novellierung des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 bekäme der Betreute deutlich mehr Rechte beim Mitspracherecht. Es gibt mehrere Themen in der Betreuung, die dazu geführt haben, dass das Vertrauensverhältnis zwischen beiden Personen nachhaltig gestört ist. Also ist man wieder von der Willkür des Richters abhängig? |
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#6 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
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Naja, bist Du mit der Entscheidung des Richters als Beteiligter nicht einverstanden, gibt's sowas, das nennt sich Rechtsmittel und, wenn der Richter dann an seiner Entscheidung festhält, schauen da nochmal drei Richter zusammen drüber...
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#7 |
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Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 776
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Also ich kenn es nur so .....
Der Betroffene meldet sich bei Gericht und bittet aus Grund XYZ um Betreuerwechsel. Dann sendet der Richter das Anliegen an den Betreuer und auch an die Behörde mit der Bitte um Stellungnahme. Nach Eingang der Stellungnahmen entscheidet das Gericht.... oder es gibt noch ne dazugehörige Anhörung. ( Öfters mal, wenn der Wechsel schriftlich eingereicht wurde und offensichtlich ist, dass der Betroffene nur unterschrieben hat und "Dritte" das Schreiben angefertigt haben ) |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
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Antrag auf Betreuerwechsel stellen. Wenn dem nicht entsprochen wird, Beschwerde einlegen (würde ich von einem Rechtsanwalt machen lassen, der erstmal Akteneinsicht nehmen kann).
Der Einwilligungsvorbehalt spielt keine Rolle, da Betreute im Betreuungsverfahren immer prozessfähig sind. |
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#9 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.10.2023
Ort: Rhein-Pfalz-Kreis
Beiträge: 51
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Ich bin jetzt gefragt worden ob ich einen Betreuten übernehmen möchte der einen Wechsel wünscht. Ist auch nicht der erste Wechsel und die Behörde hat auch kommuniziert das der Betreute entscheidet ob er z.B. mich als neue Betreuerin möchte.
Gespräch war kurz (ist psychisch krank und lebt ihn Wohnheim) und er meinte dann nur ok, sie sind mir sympathisch und kurz darauf ist er aufgestiegen und gegangen. Die Behörde leitet jetzt alles in die Wege. Eine andere Betreuerin hat er abgelehnt weil ihm der Name nicht gefallen hat... Kommt wahrscheinlich in erster Linie darauf an wie die Behörde drauf ist denke ich... |
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#10 | |
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Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 776
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Zitat:
Ganz ehrlich.... Ich hätte die Betreuung an Deiner Stelle erst garnicht übernommen. Die Probleme sind doch jetzt schon Vorprogrammiert. Und das für eine gbrauchte Betreuung ( womöglich noch mit status Heim abzurechnen ) |
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