Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufbewahrungsfrist im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebes Forum,
Ich soll nun, nachdem keine weitere Betreuung benötigt wird, die Urkunde zurückgeben. Wie lange wird der Vorgang aufbewahrt? ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 08.11.2022
Ort: NRW
Beiträge: 17
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Liebes Forum,
Ich soll nun, nachdem keine weitere Betreuung benötigt wird, die Urkunde zurückgeben. Wie lange wird der Vorgang aufbewahrt? Gibt es da Fristen? Über eine Antwort würde ich mich freuen, LG Al Beck |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 26.03.2023
Ort: Bayern, Würzburg
Beiträge: 53
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Hallo Al Beck,
der Betreuer hat (soweit ich weiß) keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist, sollte sich aber an der Frist, der die Gerichte unterliegen, orientieren (= 10 Jahre). Die Dauer vermutlich deshalb, weil in der Zeit, die meisten Bereiche "abgelaufen" sind (Vermögen, persönliches, Steuer, medizinisches, etc.). Wobei Schulden usw. einer 30-jährigen Frist unterliegen Kommt für mich auch etwas drauf an, wie die Betreuung endete. Bei Tod sind 10 Jahre sicher übertrieben. Bei Betreuerwechsel werden die Unterlagen ja eh übergeben und bei Ende (Person lebt jetzt alleine) sind die 10 Jahre schon ausreichend. Allerdings wäre auch hier zu klären, was der (Ex-)Betreute für Unterlagen ausgehändigt bekommen müsste (diesen Fall hatte ich noch nie )Viele Grüße
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Die Hälfte von wenig, ist mehr, als alles von Nichts
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
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Alles außer Korrespondenz mit dem Betreuungsgericht und mit dem Betreuten hat der Betreuer dem neuen Betreuer bei Wechsel, dem Betreuten bei Aufhebung und den Erben bei Tod auszuhändigen.
Das dürften aber Holschulden sein. Auf der anderen Seite müsste der Betreuer unabbringliche Unterlagen theoretisch ewig aufbewahren, also wohl ggf. bis zu 30 Jahre. |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 08.11.2022
Ort: NRW
Beiträge: 17
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Danke für die Antworten. Ich händige also alles meinem Mann aus! Wie lange bewahrt das Gericht seinen Teil? Gutachten etc.? Oder händigt das Gericht meinem Mann den Vorgang auch komplett aus?
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#5 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Das Gericht behält seine Akte 10 Jahre nach Betreuungsende. So lange kann man auch Einsicht nehmen (§ 13 FamFG).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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