Dies ist ein Beitrag zum Thema Unstimmige Angaben des Betreuers im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin!
Zwei Fragen:
1) Ich habe den Aufhebungsantrag, mit dem ich die Betreuung beim Amtsgericht aufheben lassen möchte, jetzt erst ...
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Forums-Geselle
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Ort: Großraum Bad Dürkheim
Beiträge: 122
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Moin!
Zwei Fragen: 1) Ich habe den Aufhebungsantrag, mit dem ich die Betreuung beim Amtsgericht aufheben lassen möchte, jetzt erst komplett fertig bekommen. In den zurückliegenden zwölf Monaten waren der ein oder andere stationäre Krankenhaus-Aufenthalt über ca. sieben bis vierzehn Tage aufgrund von Verschlechterungen meines Allgemeinzustands leider nicht zu vermeiden. Außerdem habe ich des Öfteren Passagen abgeändert, ganz gelöscht und neu geschrieben etc. Das hat dann eben seine Zeit gedauert. Heißt: Ich habe meinen Hausnotrufknopf gedrückt, und entweder kam dann erstmal Jemand vom Hausnotruf-Bereitschaftsdienst oder ich habe durchgegeben, dass ich gleich den Rettungsdienst brauche. Die haben mich dann in der Regel in eine der beiden Kliniken (MA oder Uni HD) gefahren, in denen ich aufgrund vorangegangener Aufenthalte schon gut bekannt bin. Jetzt ist aber hoffentlich Land in Sicht: Am 22.03. bin ich in HD operiert worden. Da es nicht mehr viele medikamentöse Therapien gibt, von denen wir uns etwas versprochen hätten, habe ich mich für die Tiefe Hirnstimulation/Deep Brain Stimulation (THS/DBS) entschieden. An besagtem Datum wurde mir ein wiederaufladbarer, kleiner Stimulator ein Stück links vom Herz unter das Schlüsselbein gesetzt und zwei Elektroden ins Gehirn in den Nucleus subthalamicus eingeführt. Danach war ich erstmal wieder daheim. Am 09.04. bin ich notfallmäßig wieder in die Klinik eingeliefert worden, weil daheim nicht mehr viel ging, und man hat den Stimulator einige Tage vor dem eigentlich geplanten Termin das erste Mal aktiviert. Am 28.04. bin ich mit einer Mischung aus Stimulation und einer leichten Umstellung meiner bisherigen Medikation nach Hause entlassen worden. Nun möchte ich morgen oder übermorgen, wenn die Post meine online bestellten Druckerpatronen liefert, den Aufhebungsantrag ausdrucken und an das Gericht schicken. Ich bin mir allerdings etwas unsicher wegen dem "Bericht über die Führung der Betreuung", den der Betreuer kürzlich bei Gericht eingereicht hat. Ich zitiere: "3. Wie ist Ihr persönlicher Eindruck von dem Betreuten? Der Zustand des Betreuten hat sich x verschlechtert 4. Die Betreuung x ist weiter erforderlich. Begründung:Herr ... ist in der Lage, sein Konto selbst zu verwalten und Anträge selbst zu bearbeiten. Aufgrund seiner chron. Erkrankung musste er im Berichtszeitraum mit zunehmender Tendenz stat. Hilfe in Anspruch nehmen. In diesen Zeiträumen ist Unterstützung weiterhin notwendig." Meine Meinung ist: Das kann ich so überhaupt nicht finden. Wir haben im Frühsommer 2021 vereinbart, dass in allererster Linie ICH mich um alles die Betreuung betreffende kümmere. Die ganze Post geht im Original an mich (wir haben die Ämter, Behörden etc. extra angewiesen, dass ich das so wünsche), ich stelle Anträge, telefoniere, fordere Unterlagen an, fülle Dokumente aus etc. Der Betreuer wird nur dann aktiv, wenn ich ihn darum bitte, weil ich z.B. nicht weiter weiß oder wenn irgendwas eiliges/wichtiges kommt, während ich im Krankenhaus liege. Eine "Probezeit" für mich sozusagen. Die ganze Zeit über gab es eigentlich auch keine Probleme. Grundsicherung weiter beantragen, Weiterfinanzierung Hausnotruf etc.: Alles kein Problem und kein übermenschliches Hexenwerk! Wenn ich gefragt habe, ob der Betreuer mehr zu tun hat als ich hieß es immer: "Nein, auch hier ist tote Hose". Und er meinte immer: "Auch das wirst du mit links erledigen!" Ich kann mich ehrlich gesagt auch nicht an eine einzige Sache erinnern, was er tatsächlich gemacht hat, während ich im Krankenhaus gelegen bin. Das Einzige, was auf seinem Mist gewachsen ist, war der Antrag auf ambulante Eingliederungshilfe. Der wurde gestellt und bewilligt (derzeit 3 Zeitstunden/Woche). Jetzt beim jährlichen Bericht liest es sich aber plötzlich so, als habe er während meiner Zeiten in den Kliniken einige Dinge für mich übernehmen müssen, auch wenn es meines Wissens eigentlich nicht wirklich so gewesen ist. Was meint ihr: Wie denkt der Richter über so etwas? Der Eine sagt: "Betreuung weiter notwendig, da Zustand verschlechtert." Der Andere (ich) sagt: "Zustand durch Hirnschrittmacher deutlich verbessert. Möchte die Betreuung gerne beenden, komme locker alleine klar. Brauche keine Unterstützung mehr." Ich meine, mir ist schon klar, was in § 1814 Absatz 2 BGB steht. Und in § 1871 Absatz 2 BGB. Aber wird der Richter sich nicht fragen, wer von uns beiden jetzt eher Recht hat? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir beide zu einer persönlichen Anhörung vorgeladen werden? Oder denkt ihr, mein freier Wille steht über allem und in einigen Tagen wird mir der Aufhebungsbescheid zugestellt werden? 2) Im Jahresbericht schreibt der Betreuer: "13. Hält der Betreute die Betreuung weiterhin für erforderlich? Herr ... hält die Betreuung auch wegen der schwankenden gesundheitlichen Situation weiterhin für erforderlich." Und direkt darunter: "Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben." Das ist vollkommener Schmarrn! Das habe ich nie gesagt! Wieso sollte ich die Betreuung weiterhin für erforderlich halten, dann aber plötzlich einen Aufhebungsantrag über neun Seiten einreichen!? Der Richter wird sich denken: "Was will er denn jetzt eigentlich, der Herr ... !?" Könnte der Betreuer Probleme bekommen, wenn ich vor Gericht aussage, dass ich eine solche Aussage nie getätigt habe? Das möchte ich nicht riskieren, weil wir uns eigentlich super verstehen. Danke für eure Meinungen! |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,299
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Moin Ralle
Dass Deine Betreuung eigentlich gut und doch auch wohl zu Euer beider Zufriedenheit läuft, ist schon mal erfreulich. Dass Du mit dem Bericht nicht gerade glücklich bist, kann ich nachvollziehen. allerdings auch, was Dein Betreuer darin schreibt. - Dein Gesundheitszustand ist auch wg. der Klinikaufenthalte nicht unbedingt der Beste. Da Du eine Erkrankung hast, bei der die reelle Chance besteht, dass Du die Fähigkeit verlierst, Deine administrativen Sachen selber erledigen zu können, kann das Beibehalten der Betreuung auch durchaus sinnvoll sein und empfohlen werden. Ich würde als Betreuer da sogar auch noch reinschreiben, dass wir vereinbart haben, dass Du so weit wie möglich alles selber machst, gemacht hast und weiterhin auch machen sollst, um so lange wie mögich selbständig bleiben zu können. - wenn im letzten Berichtszeitraum mehr Krankenhausaufenthalte waren als im vorletzten Zeitraum, dann ist das eine Verschlechterung des Gesundheitszustanden vor den letzten Zeitraum - auch, wenn dadurch eine Verbersserung für den nächsten Berichtszeitraum begründet wird. - Eine Erkrankung, bei der - aus welchen Gründen auch immer - das Hirn aussetzen oder schweren Schaden nehmen kann, ist grund Genug für die Fortführung der Betreuung - auch wenn du im Moment noch alles selber regeln kannst. Das ist kein böser Wille Deines Betreuers dies so zu formulieren. - Die Zeile "Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben." unterschreibst nicht Du, sondern der Betreuer. - Habt ihr Euch mal über den Punkt 13 unterhalten? Also, das Du die Betreuung weiterhin für erforderlich halten solltest? Das Gespräch wäre die Gelegenheit, über eine von Dir gewünschte Aufhebung zu sprechen. Vielleicht solltet ihr Euch nochmal darüber unterhalten. Wenn du alle Deine Sachen bisher alleine regeln kannst und Dir auch die Risiken Deiner Erkrankung bekannt sind und Du diese Risiken auch bewußt eingehen wolltest: Dann würde ich als Betreuer mich nach Deinen Wünschen richten und mit dir gemeinsam einen Antrag auf Aufhebung stellen. In diesem Antrag würde ich diese Problematik und die Risiken klar darstellen und (das würde ich Dir empfehlen) eine Stellungnahme Deines Liebslingsfacharztes bzgl. Deiner Fähigkeit zur freien Willensäußerung in dieser Frage beifügen. MfG Imre
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.05.2020
Ort: Großraum Bad Dürkheim
Beiträge: 122
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Moin Imre!
Herzlichen Dank für deine Rückmeldung. Ich glaube, dass scheinbar noch nicht alles von dem, was ich in meinem Text versucht habe, zu erklären, richtig bei dir (und vielleicht auch bei Anderen) rüber gekommen ist. Deshalb ergänze ich noch ein paar Dinge. 1) Man kann zwar schon sagen, dass die Betreuung zu unserer beider Zufriedenheit verläuft, das ist schon richtig. Aber eigentlich war für mich von Anfang an klar, dass irgendwann der Tag kommt, an dem ich mich wieder von ihr lösen möchte. Ich möchte einfach nicht "dauerbetreut" sein. Ich möchte ich sein, und zwar zu 100%. Natürlich ist mir klar, dass sich das Handeln des Betreuers an meinen Wünschen und Vorstellungen zu orientieren hat und dass er nicht einfach so gegen meinen Willen handeln kann, solange ich klar bei Verstand bin und diesen äußern kann. Und das würde er auch nie, wenn es nicht einen ganz dringenden Grund dafür gibt. Wir verstehen uns super und duzen uns bestimmt schon seit zwei Jahren. Und ja, ich weiß, was für eine Erkrankung ich habe und ich weiß, dass ich vielleicht in zehn, zwanzig oder wieviel Jahren geistig nicht mehr so auf der Höhe bin wie jetzt. Stichwort "Parkinson-Demenz" etc. Aber ich möchte trotz alledem einfach nicht, dass ich Jemandem über bestimmte Bereiche meines Lebens Rechenschaft ablegen muss, obwohl es eigentlich keinen Grund dafür gibt. Jedesmal, wenn ich bislang z.B. einen neuen Original-Bescheid von der Kreisverwaltung bekam, weil sich etwas an der Grundsicherung geändert hat, musste ich ihn entweder kopieren oder ihn mit dem Smartphone abfotografieren und dem Betreuer schicken. Denn mit der Sachbearbeiterin vom Amt war, wie mit allen anderen Personen, mit denen regelmäßiger Kontakt besteht, vereinbart worden, dass die Originalbescheide an mich gehen und ich sie dann weiterleite. Ihn nicht weiterzuleiten geht also nicht. Der Betreuer will und muss ja verständlicherweise auch wissen, was Sache ist. Generell musste ich bei jeder Behördenpost, die bei mir eingegangen ist, sicherstellen, dass auch der Betreuer eine Ausführung erhält. Seit dem 01.01.2023 muss ja, wenn ich das jetzt richtig weiß, die Behörde zwingend jeweils eine Ausfertigung an den Betreuten und eine an den Betreuer schicken. Die Frage, die ich mir selbst aber immer wieder gestellt habe, war: "Wieso muss ich überhaupt Jemanden davon unterrichten, was mit meiner Grundsicherung oder meiner Eingliederunshilfe oder mit meiner Erwerbsminderungsrente oder mit XYZ passiert? Ich bin doch selber volljährig und klar bei Verstand. Und ich kann das alleine überblicken, in welchem Ordner ich das habe und dass ich bspw. das Sozialamt informieren muss, wenn sich bei meiner Kfz-Versicherung etwas ändert (weil ich befreit bin und die das übernehmen für mich). Um es mal ganz easy auszudrücken: Ich brauche und ich möchte keinen Aufpasser, der dem Amtsgericht einmal im Jahr detailiert schildert, welches Einkommen ich habe, was ich so treibe, wie es mir geht etc. Das geht einfach Niemanden etwas an! Ich bin volljährig und kann auf mich selbst aufpassen. Und ich kann meine Angelegenheiten alleine regeln. Das habe ich vor der Einrichtung der Betreuung schließlich auch irgendwie hinbekommen müssen, und da hat es auch funktioniert! Ich möchte einfach wieder Einer von ca. 83 Millionen sein und am liebsten mit einem Tarnmäntelchen in der breiten Masse verschwinden. Ich kann das schwer beschreiben. Aber es ist eben ein Unterschied, ob du betreut wirst oder nicht. Irgendwie bist du eben nicht ganz, nicht 100% frei, egal wieviel Freiraum dir dein Betreuer und die Behörden lassen. Und das stört mich. Ich will ein ganz normaler Bürger sein. Mit allen Rechten und Pflichten, die dazugehören. Meine Angelegenheiten sind und sollen bitte meine Angelegenheiten bleiben. Es muss Niemand meinen genauen Kontostand oder die exakte Höhe meiner Grundsicherung oder Rente kennen. Und weil mein Zustand schon länger so ist, wie er jetzt ist, spiele ich auch schon länger mit dem Gedanken, die Betreuung beenden zu lassen. Die Richterin am hiesigen Amtsgericht hat mir in einem Schreiben, in dem es eigentlich um etwas ganz anderes ging, schon im Juni 2020 mitgeteilt: "Die Betreuung kann, sofern dies gewünscht wird, auch insgesamt aufgehoben werden. Dies ist ergänzend mitzuteilen." 2) Du schreibst, bei meiner Erkrankung könne "das Hirn aussetzen oder schweren Schaden nehmen". Dazu möchte ich sagen, dass der Morbus Parkinson eine in der Regel langsam fortschreitende Erkrankung ist, die sich meist überhaupt erst nach ein paar Jahren bemerkbar macht, in denen man erst einmal unklare und unspezifische Beschwerden hat; und die im Verlauf mehrerer Jahre langsam fortschreitet. Da passiert normalerweise nichts Gravierendes von heute auf morgen, sondern Probleme stellen sich eher schleichend im Verlauf von Tagen, Wochen und Monaten ein. Insofern ist es meiner Meinung nach nicht damit getan, eine rechtliche Betreuung aufrecht zu erhalten mit der lapidaren Begründung: "Irgendwann könnte es ja dazu kommen, dass der Betroffene aufgrund von ... nicht mehr ... kann, weil sein geistiger Zustand ... bzw. weil er seinen freien Willen nicht mehr ... ". Ich lebe im Hier und Jetzt, und sitze nicht tagtäglich vor meiner Kristallkugel und male mir aus, was in X Monaten oder Jahren sein könnte! Und als Richter würde ich dir sagen: "Dann kommen Sie mit Ihrem Betreuten wieder, wenn es definitiv soweit ist. Auf Verdacht bekommen Sie von mir keine Betreuung. Wenn Ihr Klient die Aufhebung wünscht, weil es ihm jetzt gut geht, hebe ich sie jetzt auf. Was morgen oder übermorgen ist, wissen vielleicht Andere, aber ich nicht. Auf Wiedersehen!" 3) Dass ich die Zeile nicht unterschreibe, sondern der Betreuer, ist doch klar. Was ich fragen wollte ist, ob der Betreuer möglicherweise Probleme bekommen könnte, weil er versichert, alle Angaben richtig (also wahrheitsgemäß) gemacht zu haben. Jedoch schreibt er im Bericht, dass ich mit der Fortführung der Betreuung einverstanden sei, und plötzlich komme ich vier Wochen später und beantrage mit einem neun Seiten langen Schrieb und wie vielen Argumenten die Aufhebung. Das ist doch so nicht wirklich glaubhaft!? Ich glaube, ich werde den Antrag auf Aufhebung einfach mal so einreichen, wie er jetzt ist. Ohne Stellungnahme meiner Neurologin. Ich glaube, dass Niemand bezweifeln wird, dass ich in der Lage bin, meinen freien Willen zu äußern, wenn er/sie meinen Antrag gelesen hat. Danke dir trotzdem für deine Gedanken! |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 9,299
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Moin Ralle
Ich sehe da immer noch keinen Widerspruch. Wenn ihr den Antrag auf Aufhebung gemeinsam so wie beschrieben argumentiert, dann fällt auf keinen von euch beiden ein schlechtes Licht. Deshalb empfehle ich Dir, das mit dem Betreuer zu besprechen, bevor Du was ans Gericht schickst. Er kann Dich dann auch besser darin unterstützen und will das ja vielleicht auch. Wie ein Parkinson abläuft ist mir schon klar und das dürfte sogar auch eher für Dich sprechen. Es gibt noch eine ganze Reihe anderer Probleme mit dem Hirn, die Du glücklicherweise wohl nicht hast. MfG Imre
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Forums-Geselle
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Moin Imre!
Der Widerspruch, um den es mir geht, ist so offensichtlich, dass er auch meinem Integrationshefer, der am Freitag da war, relativ gleich aufgefallen ist. Dem habe ich nämlich beide Schreiben vorgelegt: Einmal den Jahresbericht des Betreuers und einmal meinen Aufhebungsantrag. Und nachdem er beide gelesen hatte fragt er mich prompt, warum im Betreuerbericht steht "Herr ... hält die Betreuung auch wegen der schwankenden gesundheitlichen Situation weiterhin für erforderlich.", und dann schickt der Herr ... 4 Wochen später plötzlich einen Aufhebungsantrag hinterher. Wenn ich Richter wäre würde ich mich auch fragen: "Ja, was will er denn jetzt, der Herr ... !? Hü oder Hott? Aufheben oder nicht?" Und vor dieser Situation habe ich eben ein bisschen Schiss, um ehrich zu sein. Weil ich dann sagen müsste, dass der Betreuer das einfach so da hin geschrieben hat, ich das aber in Wahrheit niemals so gesagt habe. Ich weiß nicht, wie er dazu kommt, einfach etwas anzugeben, was ich so niemals von mir gegeben habe. Und was übrigens auch in keinster Weise meine wahre Ansicht wiederspiegelt. Der Betreuer wusste seit Monaten, dass ich seit einer kleinen Ewigkeit an meinem Aufhebungsantrag geschrieben habe. Dass man dann nicht gleichzeitig schreiben kann, ich sei für die Aufrechterhaltung der Betreuung - Imre, sorry, aber dass das nicht passt, das muss ich keinem Dreijährigen mehr erklären! Wenn ich dann also auf Nachfrage aussagen würde, dass diese Aussage so nie kam von mir, dann wird sich der Richter auch denken können, dass der Betreuer den Bericht nicht wirklich mit mir durchgegangen ist, was ja aber seit dem 01.01.2023 eigentlich passieren soll. Und was der Betreuer auch so angegeben hat. Im Bericht steht: "Wurde der Bericht mit dem Betreuten besprochen? X Ja, am 31.03.2023". Wenn er das getan hätte, hätte er mich nicht so dermaßen falsch zitiert. Unter Umständen käme also ans Licht, wie es wirklich war: Nämlich dass der Betreuer ein paar meiner Aussagen, die ich am Telefon oder per E-Mail getätigt habe, einfach aufgegabelt und irgendwie und irgendwo in seinem Bericht verewigt hat. Das würde kein besonders gutes Licht auf ihn werfen, und das möchte ich gerne vermeiden. Denn eigentlich haben wir ein sehr gutes Verhältnis, sind schon lange per "Du" und er kommt nicht nur zum Arbeiten zu mir, sondern meistens habe ich zumindest ein paar Brezn da oder backe auch mal Pizza für uns beide in meinem Ooni-Pizzaofen. Auf der anderen Seite muss ich aber trotz alledem sagen, dass mich diese Sache doch irgendwo ein wenig geärgert und gewurmt hat. Und ich habe mich auch dazu entschieden, meinen Aufhebungsantrag so bei Gericht abzugeben, wie ich ihn für gut und richtig halte. Ohne ihn vorher mit dem Betreuer zu besprechen. Und ich finde auch nicht, dass mich das in ein schlechtes Licht rückt. Ich habe nichts nachweislich falsches behauptet und nichts unrechtes getan. Ich habe lediglich meine Meinung aufgeschrieben und stehe zu dieser. Viele Grüße, Ralle |
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