Dies ist ein Beitrag zum Thema 1868 BGB Entlassung aus wichtigen Gründen im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
was kann ich noch machen, wenn mich Gerichte trotz Antrags auf Entlassung aus den Betreuungen seit Februar 23 (wegen ...
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#1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
was kann ich noch machen, wenn mich Gerichte trotz Antrags auf Entlassung aus den Betreuungen seit Februar 23 (wegen nach Bestellung angenommener Festanstellung, die nicht absehbar war bei Bestellung) nicht entlassen, obwohl ich die Eilbedürftigkeit seither mit einem ärztlichen Attest (dass ich aus gesundheitlichen Gründen die Betreuungen sofort aufgeben soll) bekräftigt habe und immer wieder schriftlich nach dem Bearbeitungsstand meiner Anträge (Fax) gefragt habe. Ich habe auch beantragt, dass notfalls die Betreuungsbehörde bestellt wird, falls sich kein anderer Betreuer findet. Welche offizielle Handhabe habe ich jetzt noch? Und bin ich mit so einem ärztlichen Attest noch haftbar für Versäumnisse, wenn die Gerichte mich einfach hängen lassen und die Entlassung nicht vornehmen? Gibt es beim Gericht einen bestimmten, geeigneten, höheren Ansprechpartner, an den ich mich wenden kann? Oder was kann ich jetzt noch machen? Bin registriert als Berufsbetreuerin. Soll ich den Verband mal fragen? Wer hatte so ne Situation schon und was hilft dann, endlich entlassen zu werden? Danke im Voraus Linda |
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#2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,253
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Um wieviele Betreuungen gehts denn? Es müssen ja vor der Entlassung andere Betreuer gefunden werden? Sind die Entlassungsanträge auch in Kopie an die Betreuungsbehörde gegangen? Allein schon um Zeit zu sparen. Und schon mal mit dem Richter gesprochen?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Horst,
noch 5 bei unterschiedlichen Gerichten. Betreuungsbehörden sind über meinen dringenden Wunsch, alle Betreuungen abzugeben, grundsätzlich schon seit Monaten informiert. Richter habe ich nicht speziell gesprochen - geht gar nicht, da Gerichte hier nur zwischen 9-11.45 telefonisch erreichbar sind und ich immer erst um 18 Uhr von der Arbeit heim komme und da auch nicht privat (also für die Selbständigkeit) telefonieren darf. Was denkst du über die Frage der Haftbarkeit? Die Gerichte wissen, dass ich nicht mehr zuverlässig erreichbar bin (also gar nicht werktags tagsüber), dass ich nur noch sporadisch meine Post holen kann (Postfachöffnungszeiten kollidieren mit meinen Arbeitszeiten. Komme nur noch freitags und samstags ran), die wissen, dass ich inzwischen 0 Stunden für die Betreuungsführung zur Verfügung habe, dass meine Ärztin die „sofortige Entlassung aus den verbliebenen Betreuungen aus gesundheitlichen Gründen für nötig“ hält und dass ich beantragt habe, dass notfalls die Betreungsbehörden bestellt werden. Das gibt das BGB ja auch her, falls kein Betreuer gefunden werden kann. Ich habe denen geschrieben, dass ich den Betreuten nicht mehr gerecht werden kann. Inwiefern kann man da von mir noch verlangen, dass ich die Betreuungen fehlerfrei und ohne Versäumnisse führe? Das geht mir langsam echt an die Substanz. Danke und viele Grüße Linda |
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#4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,253
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Erst mal eine Gegenfrage. War dir beim Tätigkeitsbeginn als Betreuerin nicht klar, dass man nicht so einfach wie bei einem Arbeitsverhältnis kündigen kann, womöglich sogar mit Frist von wenigen Wochen? Du hast ja die Verantwortung für kranke und behinderte Menschen übernommen. Und der neue Job: man kann noch nicht mal zwischendurch (mit dem eigenen Handy) telefonieren, und dafür ggf mal kurz ausstempeln? Das hört sich voll nach 19. Jahrhundert an. Ist das ein Callcenter oder Amazon? Bist du sicher, dass sowas die bessere Alternative ist?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#5 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Horst,
mit deinem erstaunlich konstruktiven Beitrag beschäftige ich mich später. Bis dahin ein schönes Wochenende. |
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#6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,253
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Was soll der Sarkasmus? Ich sage, wie es ist. Du hast übrigens weggelassen, wieviele Betreuungen seit Ende Februar gewechselt wurden? 30? Dann wäre ja nur noch ein kleiner Restbestand übrig, was natürlich die Haftungsgefahr verringert. Aber nochmal: ist dir nicht klargewesen, dass in diesem Job das persönliche Gespräch das A und O ist. Mit diesem merkwürdigen Job, der so wie du es beschreibst, ja eher Sklavenarbeit darstellt, hast du dir doch wirklich keinen Gefallen getan. Wäre da nicht eine längere Krankschreibung die bessere Alternative gewesen?
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#7 |
Gast
Beiträge: n/a
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Das ist deine Meinung.
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#8 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,253
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Eine sinnvolle Diskussion ist so nicht möglich. Du hast offenbar nicht richtig überlegt und dich selbst in eine Situation manövriert, die dir jetzt Probleme bereitet. Wenn man in einer solchen Lage einen neuen Job anfängt, klärt man doch, dass für die vorherige Tätigkeit noch Gesprächsbedarf besteht. Einen Chef, der das nicht kapiert, den hätte ich auch nicht akzeptiert. Leider gehst du auf meine Rückfragen ja auch gar nicht ein. Infos gleich null. Was man tun sollte, habe ich gesagt. Wenns dir nicht gefällt. Du warst dann wohl auch von Anfang an bei der Betreuung im falschen Job. Das war erst dein 3. Thread. Das lässt ja auch tief blicken. Gut dass es jetzt für neue Betreuer eine Zulassungsregel gibt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#9 |
Gast
Beiträge: n/a
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Horst, Du weißt gar nichts über mich, über meinen Job, wie ich als Betreuerin bin, wieviel Prozent ich wann angestellt gearbeitet habe. Welche Absprachen ich mit wem wann getroffen hatte, welcher Arbeit ich jetzt nachgehe, was mein Hintergrund ist. Welche Erfahrungen wann wie zu der Entscheidung und meinem Weg geführt haben.
Ich habe meine Entscheidungen, meinen Weg, meine Gesundheit und alles andere was mich persönlich betrifft auch hier in keiner Weise zur öffentlichen Bewertung freigestellt, sondern exakt zwei Fragen gestellt, die du vielleicht nicht beantworten kannst. Aber dann spar dir auch bitte deine mannigfachen Abwertungen und Interpretationen. Danke. Vielleicht gibts noch andere User, die meine Frage zur Haftung bei den dargestellten Begebenheiten sachlich beantworten wollen? |
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#10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.05.2020
Ort: Großraum Bad Dürkheim
Beiträge: 110
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Hallo Linda!
Ich befürchte, ich kann dir keine Antwort auf deine Fragen geben. Auch, wenn ich mich viel mit der Materie beschäftige und mittlerweile einiges bzgl. *Betreuung* etc. weiß, bin ich selbst kein Betreuer, sondern "nur" ein Betreuter. Ich möchte dir aber sagen, dass ich inzwischen ein paar Tage hier angemeldet bin. Und auch ich durfte Horst und sein extrem großes Wissen bzw. seinen großen Erfahrungsschatz bislang ein paar Mal für mich beanspruchen und dabei wertvolle und gute Ratschläge und Lösungen mit auf den Weg bekommen. Und ich bin überzeugt, dass es nicht seine Absicht war, dich und dein Handeln/deine Qualifikation schlecht zu machen oder dich hier "blöd von der Seite anzumachen". Allerdings habe auch ich mich gefragt, warum du inmitten deiner laufenden Betreuungen jetzt gesundheitliche Probleme geltend machst, wenn man dich nicht entlässt. Um ganz ehrlich zu sein kam auch mir die Frage in den Kopf, mit welchem Motiv du bei den Betreuungen aussteigen und einen anderen Job übernehmen möchtest. Gerade wenn es so ist, dass man bei dem anderen Job noch nicht einmal drei Minuten telefonieren darf, um etwas wichtiges zu regeln. Hattest du dir bei den Betreuungen irgendetwas einfach grundlegend anders vorgestellt oder was belastet dich dort? Ich möchte dich nicht ausfragen und du musst das auch nicht beantworten, wenn du nicht möchtest. Aber der Gedanke kommt halt schon auf. Und sei Horst nicht böse. Wir können wirklich froh sein, dass er uns hier mit Rat und Tat zur Seite steht! Lieben Gruß, Ralle82 |
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