Dies ist ein Beitrag zum Thema Ämter, Banken, Behörden etc. über Aufhebung informieren im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Es gibt verschiedenste Gründe für die Aufhebung, die gehen keinen was an.
Warum steht in Deiner Bestellung nicht, warum Du ...
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#11 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,362
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Es gibt verschiedenste Gründe für die Aufhebung, die gehen keinen was an.
Warum steht in Deiner Bestellung nicht, warum Du bestellt worden bist? |
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#12 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Begriffschaos? Bestellungsbeschluss = mit Begründung
Betreuungsurkunde („Betreuerausweis“) = ohne Begründung
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#13 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,294
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Moin moin
Zitat:
MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#14 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.05.2020
Ort: Großraum Bad Dürkheim
Beiträge: 122
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Hallo Mächschen!
Du hast geschrieben: "Es gibt verschiedenste Gründe für die Aufhebung, die gehen keinen was an. Warum steht in Deiner Bestellung nicht, warum Du bestellt worden bist?" Das verstehe ich nicht ganz. Außerdem: Ich bin nicht bestellt worden. Ich bin (bis heute) der Betreute, und nicht der Betreuer! |
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#15 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,362
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Sorry, das war mein Fehler.
Ne Betreuung kann zum einen aufgehoben werden, weil der Betreute keine Hilfe mehr braucht. Zum anderen kommt z.B. ne Aufhebung in Betracht, wenn eine Vorsorgevollmacht auftaucht oder erteilt wurde. Darüber hinaus kommt noch ne Aufhebung in Betracht, weil die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Bestellung nicht vorgelegen haben. |
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#16 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,294
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Moin Ralle
Bei der Mitteilung, dass die Betreuung aufgehoben ist, ist die Aufhebung der wichtige Aspekt - und nicht die Frage warum. Die Begründung der Aufhebung kann für oder gegen die Betreuten oder für bzw. gegen die BetreuerInnen sprechen. Das geht aber die Adressaten der Mitteilung nichts an. Beispiel: Die Betreuung wird aufgehoben, weil zwar eine massive Suchterkrankung vorliegt, aber keine Folgeschäden, die eine Betreuung rechtfertigen würden. Wärest Du dann einverstanden, wenn in der Aufhebung der Betreuung drin stehen würde, dass Du ein Suchthaken bist? Ich glaube eher nicht. Und es wäre auch wirklich nicht nett. Es wird auch nicht so rengeschrieben. Die Formulierung ist dann: Weil die Fortführung der Betreuung nicht zu begründen ist. Oder: Auf Wunsch des Betreuten. Oder: Weil die Voraussetzungen für die Betreuung nicht mehr vorliegen. Es klingt immer freundlich. Es kann aber gleichzeitig auch ganz miese Sachen bedeuten. Deshalb sollte die Begründung bei der einfachen Informationsweitergabe der Aufhebung gelöscht werden. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#17 | |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Zitat:
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#18 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.03.2016
Ort: Würzburg
Beiträge: 104
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Erfahrungsgemäß hilft es, wenn der Ex-Betreuer die Aufhebung mitteilt. Die meisten Betreuten schaffen es entweder nicht, alle beteiligten Stellen zu informieren oder es ist Ihnen egal.
Es sollte ausreichen, mit dem Beschluss zur Bank zu gehen. Am Telefon kann man das natürlich mitteilen: die meisten Sachbearbeiter werden sich darauf aber nicht verlassen. Würde ich auch nicht, denn behauptet werden kann vieles. |
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#19 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.05.2020
Ort: Großraum Bad Dürkheim
Beiträge: 122
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Hallo Silke und alle Anderen,
JA, ES HAT AUSGEREICHT!!! *freu ![]() Der Beschluss, dass die Betreuung aufgehoben wird, kam am Freitag, und gestern (Dienstag) war ich mit Beschluss und Personalausweis bewaffnet am Schalter in der Bankfiliale. Die Dame hat eben schnell Kopien gemacht und schwupps - war ich wieder draußen. Mal sehen, wie lange deren Bank-System braucht, um den Bevollmächtigten wirklich aus meinem Konto zu entfernen. Grüße, Ralle82 |
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#20 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,362
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Das wird sofort gemacht, denn die Bank muss bezahlen, wenn der Betreuer jetzt noch was überweist und die Bank das ausführt.
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