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gesetzliche Betreuung

 

Ämter, Banken, Behörden etc. über Aufhebung informieren

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ämter, Banken, Behörden etc. über Aufhebung informieren im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Leute, wenn eine Betreuung aufgehoben wird und zuletzt noch Aufgabenkreise wie „Vertretung gegenüber Behörden, Rentenversicherung und Sozialleistungsträgern“ oder „Vermögenssorge“ ...


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Alt 07.06.2023, 21:13   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.05.2020
Ort: Großraum Bad Dürkheim
Beiträge: 122
Standard Ämter, Banken, Behörden etc. über Aufhebung informieren

Liebe Leute,

wenn eine Betreuung aufgehoben wird und zuletzt noch Aufgabenkreise wie „Vertretung gegenüber Behörden, Rentenversicherung und Sozialleistungsträgern“ oder „Vermögenssorge“ bestanden, dann gibt es meistens wohl eine ganze Reihe von Ämtern, Behörden etc., die über die Aufhebung zu informieren sind.

Frage:
Wie sieht das aus? Ich vermute mal, wenn der Betreute z.B. mit dem Gerichtsbeschluss in der Hand in die Stammfiliale seiner Bank geht und den Beschluss vorzeigt dürfte es keinen Grund geben, warum die Mitarbeiter der Bank die Betreuung nicht aus dem System entfernen sollten. Wie wäre es aber, wenn der Betreute im Kundencenter der Bank anruft und angibt, er halte den Beschluss in der Hand und sage definitiv die Wahrheit? Würdet ihr als Bankmitarbeiter dem Glauben schenken und auch dann die Betreuung rausnehmen? Oder würdet ihr in diesem Fall bspw. darauf bestehen „Entweder, ich halte etwas Schriftliches in der Hand oder der Betreuer himself muss uns kontaktieren!“

Gibt es für das Ende der Betreuung Handlungsempfehlungen oder ist es (bei geistig fitten Betreuten) egal, ob der Betreuer oder der Betreute sich hierum kümmern?

Ich freue mich auf eure Erfahrungen.

Schönen Abend und Gruß,
Ralle82
Ralle82 ist offline  
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Alt 08.06.2023, 00:11   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 11.03.2023
Ort: NRW
Beiträge: 32
Standard

Nabend Ralle,
Das ist eine gute Frage. Ich habe keine guten Erfahrungen damit gemacht, dass Betreute dies selber mitteilen. Es wurde immer etwas vergessen. Ich lasse aber auch fast alles zu mir senden. Hinter der Post herrennen ist ein Graus.

Letztendlich ist das auch eine Frage der Absprache.
Betreuter fit - Okay, soll ers machen.
Banken werden hier generell sowieso angeschrieben, die sollten möglichst schnell rausgenommen werden.
Mikesch 1983 ist offline  
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Alt 08.06.2023, 00:30   #3
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,060
Standard

ich mache dies grundsätzlich selbst. Schicke aber den Beschluss nicht mit. Ist in ein paar Minuten erledigt und spart einem das Zurücksenden, falls doch noch was kommt.


Der Betreute wird an das meiste nicht denken.
Michael77 ist offline  
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Alt 08.06.2023, 01:12   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.05.2020
Ort: Großraum Bad Dürkheim
Beiträge: 122
Standard

Zunächst vielen Dank euch beiden.

Mir ist aufgefallen, dass ihr beide scheinbar in die selbe Richtung denkt: Ihr nehmt an, der Betreute würde, wenn man es ihm überlässt, am Ende doch vieles vergessen. Bzw. habt ihr auch schon schlechte Erfahrungen gemacht, wenn es der Betreute erledigt.

Nun ist es bei mir so, dass ich prinzipiell schon seit Ewigkeiten wieder klar im Kopf und geistig auf der Höhe bin. Bei mir liegt auch „nur“ ein körperliches Handicap (idiopathischer Morbus Parkinson mit juvenilem Onset) vor, und nichts längeres bzw. dauerhaftes geistiges/psychisches/emotional-seelisches oder so. Deswegen habe ich, weil jetzt endlich alle Arbeit soweit getan ist, meinen Aufhebungsantrag komplett selbst geschrieben und ich gehe davon aus, dass ihm zu entsprechen ist.

Und weil ich mir durchaus vorstellen kann, dass auch ich die ein oder andere Behörde/Einrichtung whatever kontaktieren und um Herausnahme des Status „Rechtliche Betreuung“ bitten werde, interessiert mich natürlich jetzt:

An was muss ich alles denken? Was ist eurer Meinung nach so wichtig, und woran denken die Betreuten so oft nicht? Verzeiht, logischerweise durchlaufe ich ein solches Procedere das erste Mal. Daher möchte ich euch bitten, mir zu sagen, an was ich alles denken sollte. Bzw. mal anders herum gefragt: Reicht es nicht aus / Wieso reicht es nicht aus, am Telefon den Mitarbeiter der Bank/Behörde/… einfach darüber zu informieren, dass das Amtsgericht XYZ am XX. Juni 2023 die Betreuung mit sofortiger Wirkung aufgehoben hat? Was sollte da noch zur Sprache kommen?

Und: Kann ich nicht einfach mit dem Beschluss des Gerichts in die Bankfiliale gehen und diesen dort vorzeigen? Muss/sollte das eher schriftlich erledigt werden? Mit welcher Begründung?


Es wäre toll, wenn ihr mich an euren Erfahrungen und eurem Wissen teilhaben lassen würdet.

Besten Dank und Gruß,
Ralle82
Ralle82 ist offline  
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Alt 08.06.2023, 07:46   #5
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
Standard

In der Regel wollen die Vertragspartner / Behörden den Beschluss sehen, wenn man als Betreuter die Aufhebung mitteilt.

Den sollen sie auch bekommen, aber nicht die Begründung.

Will jemand unbedingt die Ausfertigung haben (nicht nur sehen) sollte man das Gericht um eine beglaubigte auszugsweise Abschrift (Beschluss ohne Begründung) bitten.
Mächschen ist offline  
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Alt 08.06.2023, 12:22   #6
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,060
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
In der Regel wollen die Vertragspartner / Behörden den Beschluss sehen, wenn man als Betreuter die Aufhebung mitteilt.

Den sollen sie auch bekommen, aber nicht die Begründung.

Will jemand unbedingt die Ausfertigung haben (nicht nur sehen) sollte man das Gericht um eine beglaubigte auszugsweise Abschrift (Beschluss ohne Begründung) bitten.

Ja das sehe ich auch so, wenn es aber der Betreuer mitteilt, wird das auch so geglaubt.


Der Betreuer hat normalerweise eine Liste mit den Beziehungen, am einfachsten ist es, wenn er dies kurz den Behörden mitteilt. Das sind für den nur wenige Klicks,
Michael77 ist offline  
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Alt 08.06.2023, 12:53   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,139
Standard

Es geht ja nicht nur um Betreuungsaufhebungen. Sondern auch um Betreuungsende durch Tod des Betreuten und (aus Betreuersicht) Betreuerwechsel. Als bisheriger Betreuer tut man gut daran, alle bisherigen „Ansprechpartner“, ob öffentlich oder privat, kurz (zB per Mail oder Fax) von der eigenen Nicht-mehr-Zuständigkeit zu informieren. Egal ob der Ex-Betreute fit genug ist. Die Erfahrung zeigt, es gibt Infolücken beim jetzt Zuständigen, es kommt über Monate noch zu Rückfragen, das kann man sich ersparen. Dass ich von einem fitten Ex-Betreuten und auch den anderen Genannten erwarte, dass sie sich auch melden, ist schon klar. Aber es gibt auch die Verwaltungsgrundsätze „doppelt genäht hält besser“ und „wenns gut werden soll, mach es selbst“.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 08.06.2023, 19:21   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,304
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Moin moin


Wenn eine Betreuung zu Ende ist - egal aus welchem Grund - dann informiere ich alle darüber, mit denen ich in aktivem Kontakt stehe.

Bei Aufhebungen sage ich auch den Ex-Betreuten, dass sie sich jetzt selber bei den verschiedenen Stellen bekannt machen sollen. So weit die Abteilung: Doppelt hält besser.

Die Beschlüsse werden mitgesendet und eventuelle Begründungen geschwärzt.

Bei Betreuungsabgaben: dito
Sterbeurkunden werden ebenfalls mitgesendet.


Begründung:
1 Ich habe keinen Bock ewig die Post weiter zu bekommen, für die ich nicht mehr zuständig bin.
2 Für Ex-Betreute ist es durchaus eine Hilfe, wenn man ihnen erklärt, dass und bei wem sie sich selber wieder vorstellen.



@Ralle82:
Bei Dir mache ich mir keine Sorgen, dass Du das alles hinbekommst. Es gibt aber auch andere Betreute, bei denen die Betreuungsauf-hebung durchaus angemessen ist, und die aber nicht ganz so fit sind. Dass sind diejenigen, bei denen gerne mal was vergessen wird und ein wenig Unterstützung sinnvoll ist.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 08.06.2023, 22:01   #9
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Die Beschlüsse werden mitgesendet und eventuelle Begründungen geschwärzt.
Das ist in der Regel unnötig, wenn Du als legitimieter Betreuer mitteilst, dass die Betreuung aufgehoben ist.
Mächschen ist offline  
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Alt 08.06.2023, 22:55   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.05.2020
Ort: Großraum Bad Dürkheim
Beiträge: 122
Standard

Danke euch soweit!

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob ich mir die Mühe machen würde, irgendetwas zu schwärzen. Eine Betreuung, die aufgehoben werden kann, weil der Betreute so fit ist, dass er seine Interessen wieder selbst vertreten und durchsetzen kann - was ist daran so schlimm oder geheimnisvoll, dass es der Mitarbeiter der Bank oder die Dame vom Sozialamt nicht lesen darf? Das ist doch eher eine positive Nachricht!?

Bei der Einrichtung einer Betreuung würde ich sagen: „Ok, warum ich betreut werde, geht Niemanden etwas an!“ Aber so … !?
Ralle82 ist offline  
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