Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer wechsel bei Geistiger Behinderung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo
Ich bin neu in diesem Forum , und suchen nach Hilfe .
Ich bin Muter und Gesetzliche Betreuerin meines ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.06.2023
Beiträge: 3
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Hallo
Ich bin neu in diesem Forum , und suchen nach Hilfe . Ich bin Muter und Gesetzliche Betreuerin meines Behinderten Sohn , Ich habe vor einiger Zeit einen Beschluss vom Beteruungungsgericht bekommen ohne schriftliche Benachrichtigung und ohne Anhörung In diesem Beschluss steht das mein Geistig Behinderter Sohn die Einwilligung eines neuen Betreuers einwilligt im Punkt Vermögensverhältnis und Konto Verwaltung . Ich frage mich als Mutter und Gesetzliche Betreuerin wie das geht wenn mein Sohn durch seine Behinderung ,nicht Vertrags mündig ist ,wie geht das. Ich hoffe es hat irgend jemand eine Antwort oder Erklärung ( es geht um den § 296 Abs. 2 Satz 2 . ) S.Jehle |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
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Also bist Du rechtliche Betreuerin und es wurde ein weiterer Betreuer unter Aufgabenteilung bestellt und Du bist damit nicht einverstanden?
Dann solltest Du erstmal fristwahrend Beschwerde gegen den Beschluss einlegen und einen Fachanwalt aufsuchen. |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.06.2023
Beiträge: 3
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Hallo
Konnte ich nich da man den Beschluss so lange legen blieb bis Widerspruchs frist ab gelaufen war , ich bin jetzt beim Anwalt , aber verstehe immer noch nicht was das soll . |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 182
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Eine Widerspruchsfrist beginnt immer erst ab Zustellung beim Empfänger.
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#5 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,449
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Grüß Gott Sabine und herzlich willkommen.
Gruß aus Gehrden bei Hannover ![]() thomzim
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„Behandle die Menschen so, als wären sie, was sie sein sollten, und du hilfst ihnen zu werden, was sie sein können." (Johann Wolfgang von Goethe)
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,299
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Moin moin
Wenn Dir die Bestellung des weiteren Betreuers gegen den Strich geht, dann haben die anderen schon geschrieben, was Du dagegen tun kannst. Warum auf einmal ein anderer/zusätzlicher Betreuer bestellt wurde, weiß ich nicht. Wenn Du das herausfinden willst, dann hast Du auch das Recht in das Gericht zu gehen und dir die Betreuungsakte anzusehen. Da steht das auch irgendwo drin. Üblicherweise solltest Du aber wegen des weiteren BEtreuers angeschrieben worden sein. Deine Stellungnahme dazu sollte das Gericht schon eingeholt haben. Ist Dir da evtl. ein Brief des Gerichtes durch die Lappe gegangen? Und sonst: Welche Aufgabenbereiche hast Du denn noch? Aufenthalt, Gesundheit, Rechts- und Behördensachen? Wenn Du noch ain paar Aufgabenbereiche haben solltest, dann ist der neue Betreuer mit der Vermögenssorge durchaus in der Pflicht, mit Dir zusammenzuarbeiten. Umgekehrt ist es auch so: Du mußt mit ihm zusammenarbeiten. Sofern das Gericht die Bestellung nicht ändert, ist es am besten für deinen Sohn, wenn ihr auch tatsächlich miteinander redet und kooperiert. Die Aufgabenbereiche in denen es um den Menschen und menschlichen Kontakt geht sind besser bei Dir aufgehoben. Und die Bereiche bei denen es um Papierkram und Geld geht, bei dem Berufsbetreuer. Umgekehrt wäre Unsinn. Schildere doch mal wie es weitergeht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.06.2023
Beiträge: 3
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Hallo
Danke nochmals für die vielen Antworten , ich wart jetzt ab was meine Anwältin raus bekommt was ich noch wissen wollte, weiß jemand wie lange eine Akten Einsicht dauert für den Anwalt Danke für eure Rat und Hilfe wenn es was neues gibt melde ich mich wieder. S.Jehle |
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 09.06.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 6
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Es wäre für dich sicher auch interessant, wer den Anlass gegeben hat für den weiteren Betreuer und ob das unbedingt nötig war. Das müsste in den Akten stehen. Oder traut dir das jemand nicht zu?
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#9 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
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Bei der Akteneinsicht kommt es drauf an, wie schnell das Gericht ist und, ob der Anwalt die Akte zu sich ordert oder sich zur Akte begibt.
Aber Du kannst auch persönlich die Akte im Gericht einsehen. |
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