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gesetzliche Betreuung

 

Betreuerbeschluss, aber noch kein Ausweis etc.

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerbeschluss, aber noch kein Ausweis etc. im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wir haben in 15 Jahren immer nur ein Beschluss gehabt, nie einen Ausweis....


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Alt 18.09.2023, 09:01   #21
Forums-Azubi
 
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Wir haben in 15 Jahren immer nur ein Beschluss gehabt, nie einen Ausweis.
Jodi2k ist gerade online  
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Alt 18.09.2023, 22:10   #22
Admin/Berufsbetreuer
 
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Beiträge: 8,380
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Jodi2k Beitrag anzeigen
Wir haben in 15 Jahren immer nur ein Beschluss gehabt, nie einen Ausweis.
Ouuups! Ein Betreuerausweis gehört zu einer Betreuung wie die betreute und die betreuende Person.



Dann schau mal in der Gerichtsakte nachlesen, ob dort irgendwo ganz unten die Kopie des Briefes zu finden ist, mit dem ein Betreuerausweis verschickt wurde. Vielleicht ist ja doch einmal einer versendet worden und irgendwo untergegangen.

Wenn ja, dann bitte doch um die Ausstellung eines neuen Betreuerausweises. Gründe für einen neuen gibt es immer. Z.B. Verlußt des alten Ausweises, aus Versehen in der Wäsche gelandet, etc..
Dann bekommst Du einen neuen und gut ist's


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 18.09.2023, 22:11   #23
Forums-Azubi
 
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Beiträge: 36
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Interessant werden wir direkt mal machen
Können uns nicht erinnern jemals ein besitzt zu haben. Wir nehmen mal Kontakt zur Betreuungstelle auf.
Jodi2k ist gerade online  
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Alt 19.09.2023, 08:16   #24
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Zitat:
Zitat von Jodi2k Beitrag anzeigen
Wir haben in 15 Jahren immer nur ein Beschluss gehabt, nie einen Ausweis.
Die Bezeichnung „Betreuerausweis“ ist auch inoffiziell, offiziell heißt es „Bestellungsurkunde“. § 290 FamFG.

Zur Unterscheidung: der Betreuungsbeschluss, § 286 FamFG.

Beide kommen vom Betreuungsgericht, nicht von der Betreuungsbehörde.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 19.09.2023, 10:01   #25
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.09.2023
Ort: NRW
Beiträge: 36
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„Bestellungsurkunde“. § 290 FamFG.

Die gihbt es aber nur einmal oder ? Bei Verlängerung nicht oder ?
Jodi2k ist gerade online  
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Alt 19.09.2023, 11:19   #26
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,253
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Zitat:
Zitat von Jodi2k Beitrag anzeigen
„Bestellungsurkunde“. § 290 FamFG.

Die gihbt es aber nur einmal oder ? Bei Verlängerung nicht oder ?
Nur einmal im Normalfall. Aber eine neue kann verschiedene Gründe haben:

- vorläufige Betreuung wird durch endgültige ersetzt
- anderes Gericht wird wegen Umzug zuständig
- Aufgabenbereiche werden geändert, ggf wird ein Einwilligungsvorbehalt nachträglich angeordnet oder aufgehoben.

Dann wird jeweils ein neuer Ausweis nötig. Der alte muss zurück gegeben werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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