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Betreuerbeschluss, aber noch kein Ausweis etc.

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerbeschluss, aber noch kein Ausweis etc. im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, liebe Forumsmitglieder! Ich hoffe, mit meinem Anliegen hier im richtigen Unterforum zu sein: Es geht um Folgendes: Ich bin ...


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Alt 22.06.2023, 13:47   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.03.2023
Ort: Nürnberg
Beiträge: 68
Standard Betreuerbeschluss, aber noch kein Ausweis etc.

Hallo, liebe Forumsmitglieder!

Ich hoffe, mit meinem Anliegen hier im richtigen Unterforum zu sein:
Es geht um Folgendes:
Ich bin seit 5.6.23 die ehrenamtliche Betreuerin meiner Mutter, zumindest liegt mir der Beschluss vom 5.6. dafür vor, mit Aufgabe Vermögenssorge.
Die Anordnung der Betreuung fand beim Amtsgericht Lübeck statt, da meine Mutter dort lebt.
Ich lebe in Bayern - das AG Lübeck teilte mir nun auf Nachfrage, wie es denn nun weiter geht, mit, dass die Sache an das AG in meiner Nähe geschickt wurde.

Gestern dort also nachgefragt, dort liegt noch nichts vor.

Ich habe dann gefragt, wie es mit diesen Formularen auusieht, ich muss ja eine Vermögensübersicht z.B. erstellen - es hieß, solange ich von ihnen nichts höre, müsse ich auch nichts machen.
Für mich ein Widerspruch, ich dachte, mit Bestellung habe ich bereits die Verpflichtung zur Übersicht und dergleichen?


Wie lange kann das denn dauern von Bestellung zu Ausweis und Einführungsgespräch?
Habt ihr da Erfharungswerte für mich?
Ich möchte nicht nerven beim Amtsgericht, aber auch nichts verschleppen - hab da gerade ein ungutes Gefühl wegen dieser Vermögenserstellung, aber wenn die sagen, ich muss noch nichts tun?



Davon mal abgesehen, dass ich den Ausweis bräuchte, um das Konto der Mutter aufzulösen und eine gescheitere Geldanlage zu finden bzw. Tagesgeldkonto z.B. zu eröffnen.


Viele Grüße, Dagmar
Atlanta ist offline  
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Alt 22.06.2023, 16:18   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,359
Standard

Der Betreuerausweis hätte eigentlich zusammen mit dem Bestellungsbeschluss kommen sollen. Ich würde da unbedingt nochmal nachhaken, da ja nun schon über zwei Wochen vergangen sind und, wie richtig angemerkt, der Betreuerausweis notwendig ist, um die Betreuung überhaupt durchführen zu können. Zur Not geht es auch mit dem Beschluss selbst aber da stehen dann die Begründung mitsamt medizinischer Diagnosen drin, und das muss z. B. die Bank jetzt nicht unbedingt wissen...


Die Zuständigkeit wird übrigens in Lübeck bleiben (gewöhnlicher Aufenthalt des Betreuten). Aber eine Betreuung über 600 km von Lübeck nach Nürnberg? Bist du dir sicher, dass das gut geht? Bei so einer großen Distanz kann ich mir eine persönliche Betreuung (vielleicht muss man mal in die Wohnung der Mutter) nur sehr schwer vorstellen...
Pichilemu ist offline  
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Alt 22.06.2023, 16:38   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,096
Standard

Die Bedenken Pilchemus bez der Entfernung teile ich. Auch der AK Vermögenssorge erfordert m.E. des Öfteren Auftritte vor Ort. Und ich befürchte, dass das AG Lübeck nicht mehr rausrücken wird wie die Aufwandspauschale von 425 € - jährlich. Bereits eine Fahrt von 1200 km hin und zurück kostet ungefähr soviel.

Zum Thema Beschluss - Betreuerausweis: für ersteren ist der Richter zuständig, für zweiteren der Rechtspfleger, der im folgenden auch die Aufsicht über das Vermögen hat. Manchmal ist der Weg der Akte zwischen den beiden halt etwas länger.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 22.06.2023, 16:54   #4
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,559
Standard

Naja, gäbe auch Aufwandsentschädigung nach Aufwand...
Da muss man allerdings die Belege sammeln.

Dir Gerichte arbeiten alle unterschiedlich, hier geht bei Bestellung eines Betreuers die Akte vom Richter zur Geschäftsstelle und von dort zum Rechtspfleger, also Berufsbetreuer bekommen Beschluss und Bestellung zusammen, der ehrenamtliche Betreuer bekommt den Beschluss zusammen mit der Einladung zum Verpflichtungsgespräch.


Aber hier scheint das Lübecker Amtsgericht für die Verpflichtung ein Rechtshilfeersuchen an das Nürnberger Gericht geschickt zu haben, um die Fahrt wegen der Verpflichtung zu ersparen.

Und die Akte ist wohl per Snailmail unterwegs.
Mächschen ist offline  
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Alt 22.06.2023, 18:12   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.05.2020
Ort: Berlin
Beiträge: 76
Standard

(Vielleicht besucht Dagmar ihre Mutter ja bereits regelmäßig, die Kosten sind bereits bekannt und eingeplant und die Betreuung erlaubt ihr nun auch in rechtlichen Bereichen tätig zu werden.)

Zu deiner Frage: Wenn ich noch keinen Betreuerausweis habe, lege ich eine Kopie vom Beschluss vor, in welchem die Gründe geschwärzt sind. Bei der Bank wird das vermutlich jedoch nicht gehen.

Ich erhalte Übrigens nie beides zusammen, der Ausweis kommt hier ca. 5 Tage bis 4 Wochen nach dem Beschluss bei mir an.

Bzgl. des Vermögensverzeichnis: dein Anfangsbericht mit Vermögensverzeichnis muss bis 3 Monate nach Beginn der Betreuung eingereicht werden, also bis spätestens 04.09.2023 sollte der dann bei Gericht vorliegen. Hast also noch ein bisschen Zeit.
brumm ist offline  
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Alt 22.06.2023, 19:39   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.03.2023
Ort: Nürnberg
Beiträge: 68
Standard

Ich danke euch für eure Rückmeldungen!

Mir ist die Entfernung durchaus sehr bewusst - es sind einfache Fahrt sogar 700 km, von Haus zu Heim, ich südlich von Nürnberg, Mutter in Lübeck Travemünde an der schönen Ostsee.

Nun ist es nur so, dass ich die einzige Verwandte bin, das heißt, mir bleibt nur, entweder stemm ich das trotz Entfernung oder ich gebe es an Berufsbetreuer ab, auch Freunde hat Mutter nur eine und die ist selbst alt und hat ihre Gebrechen.

Und ja, die Entfernung ist sch... , das habe ich seit einem halben Jahr sehr bemerkt - zum Krankenhaus, alles regeln, einen Heimplatz finden, die Wohnung kündigen und räumen, das mit einer auch noch frisch neuen und überhaupt nicht kooperativen Vermietergesellschaft, Sozialamt, Pflegestufe... Ging aber letztlich alles auch 700 km weit weg, für die wesentlichen Dinge fuhr ich halt hoch.

Die Betreuung brauche ich wegen der Bankgeschäfte.

Dass ich die km nicht abrechnen werde, ist klar, ich glaube nicht, dass das Gericht etwa 4mal jährlich (mehr schaffe ich echt nicht mit Job und Familie bei der Entfernung, einmal noch Familienurlaub an der See dazu) 1400 km absegnen würde - btw: Gibt es da eigentlich irgendwelche Richtwerte, wie oft wird erwartet, die Betreute zu besuchen, was ist als Entfernung noch realistisch ansetzbar?
Die Reisen in den Norden würd ich auch ohne Betreuung machen.
Ich habe überlegt, die Mutter in unsere Nähe zu holen, aber a) wurde davon erstmal gesundheitlich abgeraten und va. b) sie sollte und will nicht aus ihrer Heimat, was ich sehr verstehe. Und auch wenn sie nur im Bett liegt, dann scheint sie zu wissen, dass dieses im Norden steht.

Es ist also so, wie Brumm schreibt:Ich versuche regelmäßige Besuche und versuche die Kosten so gering wie möglich zu halten, 2 Nächte reichen, mit dem Zug ists günstiger und auch wesentlich angenehmer zu reisen. Und ein persönliches Plus: Ich komme mit Grund ganz oft in die Gelegenheit, kurz mal Ostseelusft zu schnuppern, die mir in Bayern doch fehlt.

Mäschchen:
Aufwandsentschädigung nach Aufwand? Was könnte ich da geltend machen?

all:
Mir scheint, ein bisschen Zeit sollte ich der Bürokratie inklusive Schneckenpostbemühung noch geben, zumal das Vermögensverzeichnis ja doch 3 Monate Zeit hat, sehr schön, es ist ja auch schnell gemacht.

Einen Anfangsbericht muss ich nicht abgeben als befreiter Betreuer, oder doch? Find den recht schwierig mit den Fragen nach Ziel der Bemühungen als Betreuer z.B. - was trägt man da ein?
Mutters Situation scheint sich nicht zu verändern oder anders gesagt, was die Pflege so berichtet, klingt nach Aufgabe und sich zufrieden geben mit der Situation, was so schwer zu verstehen ist.

Btw eine andere Frage, um mir noch einen Trend zu sparen:
Mutter hat eine Magensonde und es scheint, sie braucht sie weiterhin, Schlucken mag sie nicht trainieren, so heißt es.
Das bedeutet doch, wenn ich das richtig gelesen habe, dass der Verpflegungsanteil der Heimkosten um etwa ein Drittel reduziert werden könnte? Wenn ja, wie kann ich das Heim davon überzeugen? Die werden sicher nicht freudig zustimmen. Das Sozialamt fragen? Im Grunde geht es ja um die Höhe der Hilfe zur Pflege. Und da das Heim gerade drastische Erhöhungen in Aussicht gestellt hat, wäre eine wenigstens Teilreduzierung doch in deren Sinne.

Weiterhin Fragen und Probleme und Sorgen... Und dann kam die Stadt Lübeck tatsächlich noch die Woche mit einem Schreiben, doch bitte die Erklärung zur Zweitwohnung auszufüllen, die Recherchen hätten ergeben, es gäbe diese...


Danke euch, eure Meinungen und Ratschläge helfen echt sehr

Ups, lag geworden...
Atlanta ist offline  
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Alt 22.06.2023, 20:14   #7
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,359
Standard

Zitat:
Zitat von Atlanta Beitrag anzeigen
Dass ich die km nicht abrechnen werde, ist klar, ich glaube nicht, dass das Gericht etwa 4mal jährlich (mehr schaffe ich echt nicht mit Job und Familie bei der Entfernung, einmal noch Familienurlaub an der See dazu) 1400 km absegnen würde
Das Gericht hat ja offensichtlich die Betreuung über so eine große Distanz für möglich gehalten, dann muss es m. E. auch die Folgen ausbaden und die tatsächlich anfallenden Fahrtkosten als Aufwandsentschädigung berücksichtigen.


Bei einer Fahrt mit dem Kfz wären das 20 ct/km Fahrtstrecke, bei Nutzung der Bahn die tatsächlichen Kosten (Fahrkarte aufbewahren).
Pichilemu ist offline  
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Alt 22.06.2023, 20:27   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.03.2023
Ort: Nürnberg
Beiträge: 68
Standard

Also meinst du, wäre es doch möglich, die Fahrtkosten abzurechnen, weil das Amtsgericht ja um die Entfernung weiß.
Naja, die Bahntickets habe ich dann ja, die hebe ich schon auf.

Wäre es möglich, es zu versuchen, höhere Fahrtkosten einzureichen und wenn das nicht genehmigt wird, dann doch die Pauschale zu beantragen?

Sind 4 mal jährlich "normale" Besuchsmenge bei größerer Entfernung und werden anerkannt?
Atlanta ist offline  
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Alt 23.06.2023, 07:53   #9
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,562
Standard

Hier im Beritt ist es so, dass eine Fahrt im Monat vom Betreuer zur Betreuten und zurück als erstattungsfähig angesehen wird.
Weitere Besuche fallen unter "Familienangelegenheit". Es sei denn, es wird ein rechtlicher Grund angegeben, der eine zweite Fahrt notwendig machte (bspw. OP und Vorgespräch o.ä.).
Das ist aber auch nicht alles in Stein gemeißelt.

Allerdings gibt es je gefahrenen Kilometer nicht 0,20 EUR, sondern 0,30 EUR. Nicht viel. Aber nun ...

Ein Besuch bei der betreuten Person im Quartal sollte ausreichend sein, um rechtliche Angelegenheiten zu regeln und auch dem Erfordernis der "persönlichen Betreuung" nachzukommen.

Zu den Aufwandspauschalen und Aufwandsentschädigungen gibt es gute Merkblätter. Niedersachsen hat für ehrenamtliche Betreuer eine recht umfangreiche Broschüre rausgebracht, in der viele hilfreiche Dinge erfasst sind (was also im Rahmen einer "üblichen" Betreuung zu beachten ist, welche Fristen, welche Genehmigungen).

@Atlanta
Keine Scheu, ruf bei Fragen einfach bei dem zuständigen Rechtspfleger an. Ich denke, man ist froh um jede Frage, die vor dem Aufkommen großer Probleme gestellt wird
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 23.06.2023, 08:31   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.03.2023
Ort: Nürnberg
Beiträge: 68
Standard

Moin!


Fara, das werd ich, hab einige Fragen und bin bei manchem unsicher.

Hoffe, bald weiß ich zumindest mal, wer dann mein Ansprechpartner ist, es hängt ja alles noch so blöd in der Schwebe.
Nach der Broschüre schau ich mal, hab schon einiges im Netz entdeckt, aber zur Frage, wieviele Fahrten kann man anrechnen, nichts gefunden, da kann mir dann der für mich zuständige Rechtspfleger sicher weiterhelfen.



Jeden Monat hätte was, aber da streikt meine Familie, wenn Mama 12mal jährlich 3 Tage weg ist, von den Hotelkosten mal ganz zu schweigen, auch wenn die Fahrten absetzbar wären, da kommt was zusammen.


Nächste Woche werd ich nochmal im Gericht anfragen, wie weit der Stand inzwischen ist und ob die Post es geschafft hat, meine Unterlagen von A nach B zu senden.
Atlanta ist offline  
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