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Muss ein Berufsbetreuer einen Fall annehmen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Muss ein Berufsbetreuer einen Fall annehmen? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kolleg:innen, In der letzten Woche wurde ich ohne Vorwarnung in 2 Fällen per EA zur Betreuerin bestellt. Den hiesigen ...


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Alt 02.08.2023, 08:06   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 845
Standard Muss ein Berufsbetreuer einen Fall annehmen?

Liebe Kolleg:innen,

In der letzten Woche wurde ich ohne Vorwarnung in 2 Fällen per EA zur Betreuerin bestellt.
Den hiesigen Betreuungsbehörden habe ich lange mitgeteilt, dass meine Kapazitäten erschöpft sind und ich erst wieder Fälle annehmen kann, wenn ich wieder Plätze frei habe.

Die Betreuungsbehörden waren bei den EAs nicht involviert.

Ich bin echt sauer und fühle mich als Verfügungsmasse des Gerichts.

Aber selbst mit einem Widerspruch komme ich ja nicht schnell wieder aus den Fällen raus.

Was kann man tun, um sich vor solchen Situationen zu schützen?

Danke für Euer Wissen ;-)
Marsupilami ist offline  
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Alt 02.08.2023, 18:13   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
Standard

2x Rechtsmittel einlegen, dann fragen die Richter dich vorher, weil das so für die die dreifache Arbeit ist.
Mächschen ist gerade online  
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Alt 02.08.2023, 18:49   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
Standard

Schau mal in § 1819 Abs.2 BGB.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 04.08.2023, 09:52   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

Gabs vielleicht mal zu früheren Zeiten ggü dem Gericht so eine Art pauschaler Vorab-Zustimmung (als man noch nicht genug Fälle hatte)? Bitte dann jetzt auch dem Gericht und nicht nur der BtB den aktuellen Stand mitteilen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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Alt 10.08.2023, 14:57   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 845
Standard

Puh, wer weiß das schon nach so vielen Jahren.
Danke für den Tipp! Ich werde das beim AG klarstellen.
Marsupilami ist offline  
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