Dies ist ein Beitrag zum Thema Muss ein Berufsbetreuer einen Fall annehmen? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kolleg:innen,
In der letzten Woche wurde ich ohne Vorwarnung in 2 Fällen per EA zur Betreuerin bestellt.
Den hiesigen ...
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#1 |
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Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 845
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Liebe Kolleg:innen,
In der letzten Woche wurde ich ohne Vorwarnung in 2 Fällen per EA zur Betreuerin bestellt. Den hiesigen Betreuungsbehörden habe ich lange mitgeteilt, dass meine Kapazitäten erschöpft sind und ich erst wieder Fälle annehmen kann, wenn ich wieder Plätze frei habe. Die Betreuungsbehörden waren bei den EAs nicht involviert. Ich bin echt sauer und fühle mich als Verfügungsmasse des Gerichts. Aber selbst mit einem Widerspruch komme ich ja nicht schnell wieder aus den Fällen raus. Was kann man tun, um sich vor solchen Situationen zu schützen? Danke für Euer Wissen ;-) |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
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2x Rechtsmittel einlegen, dann fragen die Richter dich vorher, weil das so für die die dreifache Arbeit ist.
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#4 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Gabs vielleicht mal zu früheren Zeiten ggü dem Gericht so eine Art pauschaler Vorab-Zustimmung (als man noch nicht genug Fälle hatte)? Bitte dann jetzt auch dem Gericht und nicht nur der BtB den aktuellen Stand mitteilen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#5 |
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Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 845
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Puh, wer weiß das schon nach so vielen Jahren.
Danke für den Tipp! Ich werde das beim AG klarstellen. |
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