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Gesprächstermin ohne Mobilität/ Bettlägerig

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesprächstermin ohne Mobilität/ Bettlägerig im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag zusammen, nun werde ich als Betreuerin für den Verkauf des Hauses bestellt werden, habe nun den Auszug aus ...


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Alt 28.09.2023, 13:55   #21
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 44
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Guten Tag zusammen, nun werde ich als Betreuerin für den Verkauf des Hauses bestellt werden, habe nun den Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und das Führungszeugnis beantragt. Der Widerruf der Vollmacht meines Bruders wurde per Einschreiben an ihn versendet. Es wird ihm nicht gefallen. So läuft nun alles. Danke für die Infos hier imForum, ich bleibe dabei.
Margarete Senn ist offline  
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Alt 28.09.2023, 13:56   #22
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 44
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Habe gerade gelesen, die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde wäre auch möglich gewesen. Bei uns wurde das auch vorgeschlagen, ging nun leider nicht, da die Mutter nicht transportiert werden kann.
Margarete Senn ist offline  
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Alt 28.09.2023, 14:44   #23
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 98
Standard

Zitat:
Zitat von Margarete Senn Beitrag anzeigen
Habe gerade gelesen, die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde wäre auch möglich gewesen. Bei uns wurde das auch vorgeschlagen, ging nun leider nicht, da die Mutter nicht transportiert werden kann.
und das die Betreuungsbehörde im Rahmen eines Hausbesuchs die Anerkennung der Unterschrift durch die Mutter aufnimmt und die Beglaubigung dann im Büro durchführt, war nicht möglich? Das Vermitteln anderer Hilfen zur Vermeidung einer Betreuung ist eigentlich eine vorrangige Aufgabe.
Pigeon ist offline  
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Alt 28.09.2023, 16:01   #24
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 44
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nein, ein Hausbesuch ging nicht, die Beglaubigung wäre nur vor Ort in der Behörde möglich gewesen, da hätte meine Mutter transportiert werden müssen was eben nicht geht. Leider. Wäre mir auch lieber gewesen mit der Beglaubigung.
Margarete Senn ist offline  
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Alt 29.09.2023, 09:36   #25
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
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Die Betreuungsbehörde kann eine Beglaubigung auch beim Hausbesuch durchführen, wie ein Notar.

In der Praxis weist sich der Vollmachtgeber vor Ort aus und unterschreibt, die Urkundsperson nimmt das ganze mit und schickt es gesiegelt zurück.
Mächschen ist offline  
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Alt 29.09.2023, 10:18   #26
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,139
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Das war dann aber ein schlechter Bürgerservice dieser Betreuungsbehörde. Natürlich sind Hausbesuche zur Beglaubigung nicht der Standardfall, aber durchaus üblich, wenn so eine Situation besteht. Spart der Betreuungsbehörde auch die spätere Sachverhaltsklärung für das Gericht.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 29.09.2023, 16:58   #27
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von RightRider
 
Registriert seit: 12.08.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 180
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Zitat:
Zitat von Pigeon Beitrag anzeigen
Das Vermitteln anderer Hilfen zur Vermeidung einer Betreuung ist eigentlich eine vorrangige Aufgabe.
Völlig klar, trotzdem sieht die Realität oft aus, wie es bei Wikipedia steht: "Selbst die Mitarbeiter der Stellen, die die vorrangige Hilfe zu erbringen hätten, um Betreuung zu vermeiden, gehen häufig fälschlich davon aus, dass Betreuung vorrangig wäre."
RightRider ist offline  
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Alt 29.09.2023, 17:01   #28
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von RightRider
 
Registriert seit: 12.08.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 180
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
... schlechter Bürgerservice ...
Ich denke da eher wie Pigeon. Rechtsbruch zulasten des Bürgers ist natürlich auch "schlechter Bürgerservide",
RightRider ist offline  
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Alt 29.09.2023, 18:42   #29
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 98
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Jetzt muss ich doch nochmal nachfragen: Wer hat den festgestellt, dass auch eine Beglaubigung der Vollmacht möglich wäre? Das Gericht, der Gutachter oder die Betreuungsbehörde?
Pigeon ist offline  
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Alt 30.09.2023, 21:57   #30
Club 300
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 352
Standard

Zitat:
Zitat von Margarete Senn Beitrag anzeigen
Habe gerade gelesen, die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde wäre auch möglich gewesen. Bei uns wurde das auch vorgeschlagen, ging nun leider nicht, da die Mutter nicht transportiert werden kann.

Das ist wirklich schlechter Service. Manchmal scheuen sich Kollegen oder es ist ihnen vom Chef verboten, mit dem Siegel vor Ort zu gehen. Auch das hätte sich leicht lösen lassen: ausschlaggebend wäre gewesen, dass die Mutter ihre eigene Unterschrift auf der Vollmacht anerkennt und keine offenkundige Geschäftsunfähigkeit besteht, weswegen auch die Urkundsperson der Betreuungsbehörde die Beglaubigung ablehnen müsste. (Es wird aber nicht die Geschäftsfähigkeit geprüft, sondern nur die Identität.) Der Mitarbeiter der Behörde hätte dann das Original mitnehmen, im Amt beglaubigen und zurückbringen /-schicken oder zur Abholung bereit legen können.
Forenfuchs ist offline  
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