Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesprächstermin ohne Mobilität/ Bettlägerig im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag zusammen, nun werde ich als Betreuerin für den Verkauf des Hauses bestellt werden, habe nun den Auszug aus ...
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#21 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 44
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Guten Tag zusammen, nun werde ich als Betreuerin für den Verkauf des Hauses bestellt werden, habe nun den Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und das Führungszeugnis beantragt. Der Widerruf der Vollmacht meines Bruders wurde per Einschreiben an ihn versendet. Es wird ihm nicht gefallen. So läuft nun alles. Danke für die Infos hier imForum, ich bleibe dabei.
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#22 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 44
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Habe gerade gelesen, die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde wäre auch möglich gewesen. Bei uns wurde das auch vorgeschlagen, ging nun leider nicht, da die Mutter nicht transportiert werden kann.
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#23 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 98
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und das die Betreuungsbehörde im Rahmen eines Hausbesuchs die Anerkennung der Unterschrift durch die Mutter aufnimmt und die Beglaubigung dann im Büro durchführt, war nicht möglich? Das Vermitteln anderer Hilfen zur Vermeidung einer Betreuung ist eigentlich eine vorrangige Aufgabe.
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#24 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 44
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nein, ein Hausbesuch ging nicht, die Beglaubigung wäre nur vor Ort in der Behörde möglich gewesen, da hätte meine Mutter transportiert werden müssen was eben nicht geht. Leider. Wäre mir auch lieber gewesen mit der Beglaubigung.
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#25 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
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Die Betreuungsbehörde kann eine Beglaubigung auch beim Hausbesuch durchführen, wie ein Notar.
In der Praxis weist sich der Vollmachtgeber vor Ort aus und unterschreibt, die Urkundsperson nimmt das ganze mit und schickt es gesiegelt zurück. |
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#26 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,139
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Das war dann aber ein schlechter Bürgerservice dieser Betreuungsbehörde. Natürlich sind Hausbesuche zur Beglaubigung nicht der Standardfall, aber durchaus üblich, wenn so eine Situation besteht. Spart der Betreuungsbehörde auch die spätere Sachverhaltsklärung für das Gericht.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#27 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.08.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 180
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Zitat:
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#28 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.08.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 180
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#29 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 98
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Jetzt muss ich doch nochmal nachfragen: Wer hat den festgestellt, dass auch eine Beglaubigung der Vollmacht möglich wäre? Das Gericht, der Gutachter oder die Betreuungsbehörde?
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#30 | |
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 352
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Zitat:
Das ist wirklich schlechter Service. Manchmal scheuen sich Kollegen oder es ist ihnen vom Chef verboten, mit dem Siegel vor Ort zu gehen. Auch das hätte sich leicht lösen lassen: ausschlaggebend wäre gewesen, dass die Mutter ihre eigene Unterschrift auf der Vollmacht anerkennt und keine offenkundige Geschäftsunfähigkeit besteht, weswegen auch die Urkundsperson der Betreuungsbehörde die Beglaubigung ablehnen müsste. (Es wird aber nicht die Geschäftsfähigkeit geprüft, sondern nur die Identität.) Der Mitarbeiter der Behörde hätte dann das Original mitnehmen, im Amt beglaubigen und zurückbringen /-schicken oder zur Abholung bereit legen können. |
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