Zitat:
Zitat von Forenfuchs
Das ist wirklich schlechter Service. Manchmal scheuen sich Kollegen oder es ist ihnen vom Chef verboten, mit dem Siegel vor Ort zu gehen. Auch das hätte sich leicht lösen lassen: ausschlaggebend wäre gewesen, dass die Mutter ihre eigene Unterschrift auf der Vollmacht anerkennt und keine offenkundige Geschäftsunfähigkeit besteht, weswegen auch die Urkundsperson der Betreuungsbehörde die Beglaubigung ablehnen müsste. (Es wird aber nicht die Geschäftsfähigkeit geprüft, sondern nur die Identität.) Der Mitarbeiter der Behörde hätte dann das Original mitnehmen, im Amt beglaubigen und zurückbringen /-schicken oder zur Abholung bereit legen können.
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Ich bin im Moment im Zweifel, ob ich den Vorgang nun so laufen lassen soll oder nicht, da meine Mutter inzwischen teilweise desorientiert ist, und dann sowieso nicht mehr geschäftsfähig wäre. Das Gespräch vor einem Monat war an einem sehr guten Tag. Es ist schwierig für mich, da ich mich eigentlich nur um die Mutter kümmern will. Grüße