Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Gesprächstermin ohne Mobilität/ Bettlägerig

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesprächstermin ohne Mobilität/ Bettlägerig im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Forenfuchs Das ist wirklich schlechter Service. Manchmal scheuen sich Kollegen oder es ist ihnen vom Chef verboten, ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 11.10.2023, 14:50   #31
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 44
Standard

Zitat:
Zitat von Forenfuchs Beitrag anzeigen
Das ist wirklich schlechter Service. Manchmal scheuen sich Kollegen oder es ist ihnen vom Chef verboten, mit dem Siegel vor Ort zu gehen. Auch das hätte sich leicht lösen lassen: ausschlaggebend wäre gewesen, dass die Mutter ihre eigene Unterschrift auf der Vollmacht anerkennt und keine offenkundige Geschäftsunfähigkeit besteht, weswegen auch die Urkundsperson der Betreuungsbehörde die Beglaubigung ablehnen müsste. (Es wird aber nicht die Geschäftsfähigkeit geprüft, sondern nur die Identität.) Der Mitarbeiter der Behörde hätte dann das Original mitnehmen, im Amt beglaubigen und zurückbringen /-schicken oder zur Abholung bereit legen können.
Ich bin im Moment im Zweifel, ob ich den Vorgang nun so laufen lassen soll oder nicht, da meine Mutter inzwischen teilweise desorientiert ist, und dann sowieso nicht mehr geschäftsfähig wäre. Das Gespräch vor einem Monat war an einem sehr guten Tag. Es ist schwierig für mich, da ich mich eigentlich nur um die Mutter kümmern will. Grüße
Margarete Senn ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2023, 14:53   #32
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 44
Standard

Zitat:
Zitat von Pigeon Beitrag anzeigen
Jetzt muss ich doch nochmal nachfragen: Wer hat den festgestellt, dass auch eine Beglaubigung der Vollmacht möglich wäre? Das Gericht, der Gutachter oder die Betreuungsbehörde?
Das war während des Gespräches im Heim mit der Mutter und dem Mitarbeiter der Betreuungsbehörde. Bis jetzt hatten wir noch keinen weiteren Kontakt, weder mit dem Gericht, noch mit einem Gutachter. Grüße Margarete
Margarete Senn ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:07 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40