Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesprächstermin ohne Mobilität/ Bettlägerig im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, für meine Mutter wurde eine Betreung angeregt, und sie hat folgendes Schreiben vom Landratsamt erhalten:
Vereinbarung eines Gesprächstermins ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 44
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Hallo zusammen, für meine Mutter wurde eine Betreung angeregt, und sie hat folgendes Schreiben vom Landratsamt erhalten:
Vereinbarung eines Gesprächstermins bzgl. einer rechtlichen Betreuung, Sehr geehrte Frau xxxx beim Amtsgericht xxxx wurde für Sie eine rechtliche Betreuung angeregt. Die Betreuungsbehörde des Landkreises xxxx wurde dazu beauftragt einen Sozialbericht zu erstellen. Wir möchten daher gerne ein persönliches Gespräch mit Ihnen führen. In diesem möchten wir mit Ihnen klären, wie Ihre Situation sich gerade darstellt, welchen Unterstützungsbedarf Sie haben und wie Sie zu einer rechtlichen Betreuung stehen. Leider ist meine Mutter körperlich schwerstens eingeschränkt und kann nur mit einem liegenden Krankentransport das Zimmer verlassen. Was könnte man hier tun? Grüße und danke für die Antworten. |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,504
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Normalerweise macht die Betreuungsbehörde auch Hausbesuche, wenn man darlegt, dass die zu betreuende Person nicht mobil ist.
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 44
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danke für den Hinweis. Dann werde ich da mal anrufen. Gruss
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#4 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,304
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Moin moin
Weil für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung auch noch ein (Fach-)ärztliches Gutachten notwendig ist, wird das mit dem Termin dafür genauso laufen. Die GutachterInnen erwarten üblicherweise nicht, dass man sie besucht, die kommen von sich aus zum Hausbesuch. Für die richterliche Anhörung wird es ebenso laufen, wenn Deine Mutter nicht mehr transportfähig ist. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 44
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Ãrztliches Attest wurde laut dem Antrag auf Betreuung beigefügt.
Also muss da schon was mitgesendet worden sein.( Ist mir nicht bekannt, ich habe beim Hausarzt nachgefragt). Und wir haben das Anschreiben vom Amtsgericht, dass meine Mutter angehört werden soll, und wir haben das Schreiben vom Landratsamt hier für die Vereinbarung eines Gesprächstermins. Gruss Margarete |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 206
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Das Landratsamt, also jemand von der Betreuungsstelle, kommt in der Regel persönlich bei der zukünftig zu betreuenden Person vorbei, um sich für den Sozialbericht ein Bild machen zu können.
Dem Amtsgericht sollte man parallel dazu einen Brief schicken, mit einer Stellungsnahme der zukünftig zu betreuenden Person, ob sie mit einer Betreuung einverstanden ist oder nicht. Sollte sie einverstanden sein, kann an dieser Stelle dem Gericht einen Vorschlag unterbreitet werden, wen die zu Betreuende als Betreuer bestellt haben möchte. Der Attest sollte der zukünftig zu betreuenden Person bereits vom Amtsgericht zusammen mit dem Betreuungsantrag zugegangen sein. Wenn nicht, sollte man dies vom Amtsgericht einfordern. Ist in dem mir bekannten Fall so gelaufen. Die Gerichte brauchen jedoch oft mehrere Wochen zur Erstellung der Schriftstücke. Die Betreuungsämter sind da oft schneller am Ball, weil sie Schriftstücke mit dem Gericht digital austauschen. |
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 44
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danke für die Erläuterung. Ich habe schon Kontakt mit dem Herrn vom Landratsamt aufgenommen und einen Termin vereinbart, wo ich auch dabei sein werde.
Ich weiss nicht, ob meine Mutter einverstanden ist oder nicht. Im Endeffekt wurde die Betreuung beantragt, um das Haus zu verkaufen. Der Herr vom Landratsamt sagte am Telefon, er wollte erst einmal schauen, ob dies nötig ist, oder nicht. Die Frage ist, ob ich zu diesem Termin schon etwas vorbereiten muss. Ich weiss nicht, ob mein Bruder über diesen Termin auch unterrichtet werden wird, oder nicht. Wegen dem Termin: Meine Mutter hat auch gute Tage, wo sie klar ist, und schlechte Tage, wo sie schimpft und spuckt. Es wurde ein ärztliches Attest vorgelegt mit dem Antrag auf Betreuung vom Februar. Inzwischen liegt jedoch ein neues Pflegutachten vor, vom Ende Juni. Zitat:" die Versicherte ist bewusstseinsklar. Sie ist zu allen Qualitäten orientiert. Ansprachen kann sie kognitv umsetzen." Das klingt doch gut oder? auch wenn sie körperlich starke Einschränkungen hat, leider. Der Eindruck vor Ort kann je nach Tagesform sicherlich anders sein dann. |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 206
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Der Herr vom Landratsamt kommt vor allem, um die Situation und den Willen deiner Mutter festzustellen. Du hast doch schon eine Vorsorgevollmacht, die allerdings scheinbar das Haus ausklammert. Weise darauf hin und halte eine Kopie bereit. Vielleicht kannst du ein zusätzliches Schreiben von deiner Mutter unterzeichnen lassen, wenn sie gut drauf ist, dass sie dazu ihre Meinung geändert hat. Wer Betreuer (zur Verwaltung des Hauses) wird, bestimmt letzten Endes deine Mutter, wenn keine Gründe wegen Nichteignung gegen den gewünschten Betreuer sprechen.
Zu dem Besuch kannst du eigentlich nichts vorbereiten. Sorge dafür, dass es deiner Mutter möglichst gut geht, sodass sie sich ungestört mit dem Herrn vom Landratsamt unterhalten kann. Halte dich bei dem Gespräch möglichst zurück, er wird sicher noch separat mir dir reden wollen. Ansonsten bietest du ihm an, die Situation deiner Mutter aus deiner Sicht zu schildern. |
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#9 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 44
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Ja, die Vorsorgevollmacht habe ich ihm schon zugesendet. Es ist eben so dass die Vollmachten nicht ausreichen für den Hausverkauf. Mein Bruder hat auch eine Vollmacht, die nicht für den Hausverkauf ausreicht.
Die Besuchszeit ist nach dem Kaffee und Kuchen vereinbart, hoffe sie ist dann gut drauf. Danke für die Antwort auch. |
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#10 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,304
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Moin moin
Zitat:
Ich vermute mal, die Mutter hat die Vollmachten irgendwann einmal geschrieben und dann den Kindern ausgehändigt. Das war mal ziemlich verbreitet. Der Haken an der Sache ist der Umstand, dass eine Vollmacht nur dann auch für Immobilienangelegenheiten ausreicht, wenn sie von einem Notar (mindestens) begalubigt oder gar angefertigt wurde. Das erfährt man üblicherweise erst hinterher. MfG Imre
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