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gesetzliche Betreuung

 

Gesprächstermin ohne Mobilität/ Bettlägerig

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesprächstermin ohne Mobilität/ Bettlägerig im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, für meine Mutter wurde eine Betreung angeregt, und sie hat folgendes Schreiben vom Landratsamt erhalten: Vereinbarung eines Gesprächstermins ...


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Alt 12.08.2023, 13:34   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 44
Standard Gesprächstermin ohne Mobilität/ Bettlägerig

Hallo zusammen, für meine Mutter wurde eine Betreung angeregt, und sie hat folgendes Schreiben vom Landratsamt erhalten:


Vereinbarung eines Gesprächstermins bzgl. einer rechtlichen Betreuung, Sehr geehrte Frau xxxx beim Amtsgericht xxxx wurde für Sie eine rechtliche Betreuung angeregt. Die
Betreuungsbehörde des Landkreises xxxx wurde dazu beauftragt einen Sozialbericht zu
erstellen. Wir möchten daher gerne ein persönliches Gespräch mit Ihnen führen. In diesem
möchten wir mit Ihnen klären, wie Ihre Situation sich gerade darstellt, welchen
Unterstützungsbedarf Sie haben und wie Sie zu einer rechtlichen Betreuung stehen.

Leider ist meine Mutter körperlich schwerstens eingeschränkt und kann nur mit einem liegenden Krankentransport das Zimmer verlassen. Was könnte man hier tun? Grüße und danke für die Antworten.
Margarete Senn ist offline  
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Alt 12.08.2023, 13:37   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,504
Standard

Normalerweise macht die Betreuungsbehörde auch Hausbesuche, wenn man darlegt, dass die zu betreuende Person nicht mobil ist.
Pichilemu ist offline  
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Alt 12.08.2023, 14:14   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 44
Standard

danke für den Hinweis. Dann werde ich da mal anrufen. Gruss
Margarete Senn ist offline  
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Alt 12.08.2023, 18:02   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,304
Standard

Moin moin


Weil für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung auch noch ein (Fach-)ärztliches Gutachten notwendig ist, wird das mit dem Termin dafür genauso laufen. Die GutachterInnen erwarten üblicherweise nicht, dass man sie besucht, die kommen von sich aus zum Hausbesuch.


Für die richterliche Anhörung wird es ebenso laufen, wenn Deine Mutter nicht mehr transportfähig ist.



MfG
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 13.08.2023, 07:58   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 44
Standard

Ãrztliches Attest wurde laut dem Antrag auf Betreuung beigefügt.
Also muss da schon was mitgesendet worden sein.( Ist mir nicht bekannt, ich habe beim Hausarzt nachgefragt).
Und wir haben das Anschreiben vom Amtsgericht, dass meine Mutter angehört werden soll, und wir haben das Schreiben vom Landratsamt hier für die Vereinbarung eines Gesprächstermins.

Gruss Margarete
Margarete Senn ist offline  
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Alt 21.08.2023, 13:28   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 206
Beitrag

Das Landratsamt, also jemand von der Betreuungsstelle, kommt in der Regel persönlich bei der zukünftig zu betreuenden Person vorbei, um sich für den Sozialbericht ein Bild machen zu können.

Dem Amtsgericht sollte man parallel dazu einen Brief schicken, mit einer Stellungsnahme der zukünftig zu betreuenden Person, ob sie mit einer Betreuung einverstanden ist oder nicht. Sollte sie einverstanden sein, kann an dieser Stelle dem Gericht einen Vorschlag unterbreitet werden, wen die zu Betreuende als Betreuer bestellt haben möchte.

Der Attest sollte der zukünftig zu betreuenden Person bereits vom Amtsgericht zusammen mit dem Betreuungsantrag zugegangen sein. Wenn nicht, sollte man dies vom Amtsgericht einfordern.

Ist in dem mir bekannten Fall so gelaufen. Die Gerichte brauchen jedoch oft mehrere Wochen zur Erstellung der Schriftstücke. Die Betreuungsämter sind da oft schneller am Ball, weil sie Schriftstücke mit dem Gericht digital austauschen.
Janapho ist offline  
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Alt 21.08.2023, 18:16   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 44
Standard

danke für die Erläuterung. Ich habe schon Kontakt mit dem Herrn vom Landratsamt aufgenommen und einen Termin vereinbart, wo ich auch dabei sein werde.

Ich weiss nicht, ob meine Mutter einverstanden ist oder nicht. Im Endeffekt wurde die Betreuung beantragt, um das Haus zu verkaufen.
Der Herr vom Landratsamt sagte am Telefon, er wollte erst einmal schauen, ob dies nötig ist, oder nicht. Die Frage ist, ob ich zu diesem Termin schon etwas vorbereiten muss. Ich weiss nicht, ob mein Bruder über diesen Termin auch unterrichtet werden wird, oder nicht.
Wegen dem Termin:
Meine Mutter hat auch gute Tage, wo sie klar ist, und schlechte Tage, wo sie schimpft und spuckt.
Es wurde ein ärztliches Attest vorgelegt mit dem Antrag auf Betreuung vom Februar. Inzwischen liegt jedoch ein neues Pflegutachten vor, vom Ende Juni.
Zitat:" die Versicherte ist bewusstseinsklar. Sie ist zu allen Qualitäten orientiert. Ansprachen kann sie kognitv umsetzen."
Das klingt doch gut oder? auch wenn sie körperlich starke Einschränkungen hat, leider. Der Eindruck vor Ort kann je nach Tagesform sicherlich anders sein dann.
Margarete Senn ist offline  
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Alt 21.08.2023, 18:41   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 206
Beitrag Die Sichtweise der betreuten Person ist entscheidend

Der Herr vom Landratsamt kommt vor allem, um die Situation und den Willen deiner Mutter festzustellen. Du hast doch schon eine Vorsorgevollmacht, die allerdings scheinbar das Haus ausklammert. Weise darauf hin und halte eine Kopie bereit. Vielleicht kannst du ein zusätzliches Schreiben von deiner Mutter unterzeichnen lassen, wenn sie gut drauf ist, dass sie dazu ihre Meinung geändert hat. Wer Betreuer (zur Verwaltung des Hauses) wird, bestimmt letzten Endes deine Mutter, wenn keine Gründe wegen Nichteignung gegen den gewünschten Betreuer sprechen.

Zu dem Besuch kannst du eigentlich nichts vorbereiten. Sorge dafür, dass es deiner Mutter möglichst gut geht, sodass sie sich ungestört mit dem Herrn vom Landratsamt unterhalten kann. Halte dich bei dem Gespräch möglichst zurück, er wird sicher noch separat mir dir reden wollen. Ansonsten bietest du ihm an, die Situation deiner Mutter aus deiner Sicht zu schildern.
Janapho ist offline  
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Alt 21.08.2023, 19:15   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.08.2023
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 44
Standard

Ja, die Vorsorgevollmacht habe ich ihm schon zugesendet. Es ist eben so dass die Vollmachten nicht ausreichen für den Hausverkauf. Mein Bruder hat auch eine Vollmacht, die nicht für den Hausverkauf ausreicht.
Die Besuchszeit ist nach dem Kaffee und Kuchen vereinbart, hoffe sie ist dann gut drauf.
Danke für die Antwort auch.
Margarete Senn ist offline  
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Alt 21.08.2023, 19:29   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,304
Standard

Moin moin

Zitat:
Zitat von Margarete Senn Beitrag anzeigen
Ja, die Vorsorgevollmacht habe ich ihm schon zugesendet. Es ist eben so dass die Vollmachten nicht ausreichen für den Hausverkauf. Mein Bruder hat auch eine Vollmacht, die nicht für den Hausverkauf ausreicht.

Ich vermute mal, die Mutter hat die Vollmachten irgendwann einmal geschrieben und dann den Kindern ausgehändigt. Das war mal ziemlich verbreitet.

Der Haken an der Sache ist der Umstand, dass eine Vollmacht nur dann auch für Immobilienangelegenheiten ausreicht, wenn sie von einem Notar (mindestens) begalubigt oder gar angefertigt wurde. Das erfährt man üblicherweise erst hinterher.


MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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