Dies ist ein Beitrag zum Thema Erster Fall (Betreuung abgeben/aufheben?) im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer
Ich brauche Rat bei meinem ersten Fall (Eilverfahren)
Ausgangssituation: ein Mann (geb. 1956), wohnt in ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 30.12.2022
Ort: Berlin/Brandenburg
Beiträge: 37
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Hallo liebe Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer
![]() Ich brauche Rat bei meinem ersten Fall (Eilverfahren) ![]() Ausgangssituation: ein Mann (geb. 1956), wohnt in Berlin, im Krankenhaus auf der Palliativstation (Lungentumor mit Hirnmetastasen) teilweise wach aber nicht orientiert, Gespräch mit ihm nicht möglich (erster Besuch nach der Übernahme). Ich habe für ihn: Aufenthaltsbestimmung; Behörden-,Renten- und andere Sozialleistungsangelegenheiten; Entscheidung über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten der Post; Gesundheitssorge; Vermögenssorge; Wohnungsangelegenheiten. Kleine Vorgeschichte: Da die Erkrankung schon länger besteht und der Betroffene in diesem Jahr bereits mehrmals stationär im Krankenhaus war, hatte das Gericht: -im Frühjahr seine Schwester und eine Lebensgefährtin (beide wohnen in Hessen) als vorläufige Betreuerinnen bestellt -im Frühjahr war die Betreuungsbehörde bei ihm zu Hause und der Betroffene wollte Fragen nicht beantworten -im Mai 2023 soll ein Berufsbetreuer aus Berlin (nicht ich) die Betreuung übernehmen, der Betroffene hat aber die langfristige Betreuung abgelehnt -Stellungnahme der Behörde: der Betroffene regelt seine Angelegenheiten alleine; Betreuungsbedarf besteht nicht -am 07.07.2023 wurde die vorläufige Betreuung (Schwester und Lebensgefährtin) aufgehoben. Begründung des Gerichts: der Betroffene ist geschäftsfähig und in der Lage eine Vollmacht zu erteilen -der Zustand des Betroffenen verschlechtert sich und am 11.08.2023 wurde ich als vorläufige Berufsbetreuerin bestellt. Mittlerweile ist der Betroffene in einem Pflegeheim; der Zustand hat sich verbessert; bei meinem zweiten Besuch am letzten Freitag hat er gesagt, dass er mit der Betreuung nicht einverstanden ist. Er wollte mir auch keine Fragen zu den Finanzen beantworten ("Wozu wollen Sie das wissen? Das brauchen Sie nicht!"). Aus Unterlagen weiß ich mittlerweile, dass der Betroffene hat: -ein Auto (steht irgendwo in Berlin auf der Straße) ![]() -zwei Bankkonten (Giro und Sparkonto), Bank befindet sich ebenfalls im Hessen und der Bank will, dass ich mich persönlich vor Ort als Betreuerin vorstelle, damit ich im System eigetragen werde und Zugang zum Konto erhalte ![]() -ein Haus (ebenfalls im Hessen) ![]() -Testament, der irgendwie nicht zu Ende geschrieben ist (ohne Datum und ohne Unterschrift), indem er über "mehreren Grundstücken" schreibt Ehrlich gesagt, dieser Fall überfordert mich schon jetzt (Die andere drei Betreuungen, die ich inzwischen bekam, bereiten mir keine Sorgen und sind "einfache Fälle). Hätte der Betroffene der Betreuungsbehörde alle diese Informationen bei dem Hausbesuch damals mitgeteilt hat und diese bei einer telefonischen Fallvorstellung mir, hätte ich natürlich diesen Fall nicht angenommen. Wie gehe ich hier am besten vor? Für Ratschläge von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen bin ich sehr dankbar! |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.05.2020
Ort: Großraum Bad Dürkheim
Beiträge: 122
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Hallo Neue!
Also in meinen Augen is dit ma janz easy, wa!? Ich denke, das geht so einfach nicht zusammen. Die Bank und das Grundstück (oder was auch immer) in Hessen, aber der zu betreuende Mensch lebt und befindet sich in Berlin. Wie soll das funktionieren? Sollst du mit dem Zug nach Frankfurt fahren und dann zwei, drei Tage im Hotel übernachten, oder was? Und dann die Auslagen vom Amtsgericht erstatten lassen? Meiner Meinung nach ist das einem Betreuer schlicht nicht zuzumuten, weeste!? Grüße, Ralle82 |
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,139
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Gibts denn Kontakt mit der Schwester? Hat diese (oder der Betreute selbst) für die Finanzierung des Heimes (Überleitung Rente, Pflegeversicherung) gesorgt? Was sagt das Heim, kommt das Geld (Hintergrund: droht Kündigung, falls keine Bezahlung)?
Warum wurde die Betreuung denn überhaupt wieder eingerichtet? Was genau war zu diesem Zeitpunkt, war der Betreute in Koma? Also mal mit dem Richter sprechen. Wie siehts denn mit der Gesundheitslage aus? Bei der genannten Diagnose hört sich das so an, als sei der Betreffende in der eher kürzeren Zeit, in der der Mensch - trotz unheilbarer Krankheit - sich scheinbar erholt. Oft auch, weil erstmals die Schmerzmedikamente adäquat dosiert sind. Also mal mit der Pflegedienstleitung sprechen, ob da alles eingespielt ist. Wenn das alles der Fall ist, scheint der Betreute (evtl mit Unterstützung der Schwester) seine letzten Monate vergleichsweise selbstständig verbringen zu können. Gibts evtl noch einen Handlungsbedarf für durchzusetzende Patientenwünsche, falls der Betreute das nicht mehr selbst erklären kann? Ist in der Klinik, in die er im Zweifelsfall wieder landen würde, ein Wunsch für die Sterbephase hinterlegt? Mit dem zuletzt behandelnden Arzt sprechen. Und dann das ganze dem Gericht berichten und die Betreuungsaufhebung beantragen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 30.12.2022
Ort: Berlin/Brandenburg
Beiträge: 37
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Vielen Dank für Eure schnelle Antworten!
@Ralle82: der Betreute hat jahrelang als LKW Fahrer für die Firma im Kassel gearbeitet, daher dort sozusagen zweites Leben gehabt (vermute ich). @HorstD: Die Schwester pflegt die über 90-jährige Mutter und sagt offen, sie will mit der Betreuung des Bruders nichts zu tun haben, sie wünschte mir "viel Glück" bei der Papierkram. Sie will aber wissen, wie dem Bruder gesundheitlich geht. Die Heimkosten werden erstmal nicht bezahlt. Der Betreute wurde ins Heim direkt vom Krankenhaus verlegt, wo er noch nicht orientiert war. Das Heim wurde von mir informiert, dass es dauern wird, bis man Zugang zum Konto hat und überweisen kann. Fürs Heim ist das erstmal ok. Die Betreuung wurde im August wieder eingerichtet, weil der Betreute war nicht ansprechbar und nicht orientiert (und die Schwester und Lebensgefährtin wurden Mitte Juli als Betreuer entlassen). Die Palliativärztin im Heim meint, der Betreute kann nicht mehr zurück nach Hause (auch nicht mit dem ambulanten Pflegedienst). Der Betreute will aber zurück in die Wohnung. Patientenverfügung gibt es nicht. |
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#5 |
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Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,072
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Ich würde
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 151
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Hallo Neue_22,
Ist denn die Betreuung nur vorübergehend z.B. für sechs Monate als Eilbetreuung eingerichtet worden? Hatte den Fall nämlich auch schon mal und der Betreute wollte partout nix mit mir zu Tun haben. |
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 30.12.2022
Ort: Berlin/Brandenburg
Beiträge: 37
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@mimi91 und @Clark- auch Euch danke für die Antworten!
@mimi91: der Betreute hat einen vorläufigen PG 2; auf dem Sparkonto gibt es 70.000 Euro. Die Schwester ist wenig kooperativ- sie hat mir kein Wort über das Haus gesagt. Für Bank gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder stelle ich mich persönlich im Hessen vor oder Kontoumzug: Bevor ich mit dem Kontoumzug anfange wollte ich Eure Tipps zu den Fall hören. Die Betreuungsbehörde sagte mir nur, das es ein älterer Mann ist, unorientiert, mit einer Mitwohnung. Mehr wusste die Behörde über diesen Mann nicht, weil er beim Hausbesuch (als es ihn noch im Frührjahr 2023 gut ginge) die Fragen der Behörde nicht antworten wollte. @Clark: ja, das war Eilverfahren und ich bin vorläufig für 6 Monate bestellt |
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#8 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 468
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Höre auf mimi91:
Gericht informieren, dass der Betreute nicht betreut werden will. Wenn das Gericht das beachtet bis Du raus aus der Nummer. Wenns weitergeht: Mit dem Sparkonto ist ja zumindest Vermögen vorhanden. Wenn der Mensch absehbar in deinem Sprengel bleibt, kannst Du für Ihn ein neues Konto einrichten und die Bank mit dem Einzug der anderen Konten beauftragen (Genehmigung Gericht für das Sparkonto!). Das spart die Legitimation in Hessen. Das Haus würde ich erstmal aussitzen. Kam bisher ohne dich aus und wird auch ein paar weitere Wochen ohne dich auskommen. Einblick nehmen in die Gerichtsakte. Auch bei einer vorläufigen Betreuung muss es ja irgendwelche Dokumente geben, die über Einkommen und Vermögen Auskunft geben - also auch über das Haus. Die Schwester möge bitte deinem Glück nachhelfen und zumindest Gedächtnisauskünfte erteilen über das Haus (vermietet? verwaltet? verwahrlost?). Im schlimmsten Fall eine Fortbildung in Hessen buchen - dann kannst Du Fahrtkosten und Unterkunft absetzen - und einen kleinen Ausflug machen. Das stünde wegen mangelhafter Zumutbarkeit für mich aber ganz am Ende. Klingt nach einem Fall, den man entweder schnell abgibt oder ganz viel lernt ...
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--> Das Leben bleibt spannend |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 151
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Wie schon geschrieben, ich hatte auch einen Fall Eilbetreuung, vorläufig. Allerdings nicht mit solchen Entfernungen zu arbeiten. Betreuter wollte partout nix mit mir zu tun haben. In jedem persönlichen Gesprächsversuch hat er mich nach ein paar Minuten aufgefordert,wieder zu gehen. Ich habe trotzdem alles notwendige geregelt. Sobald es mir möglich war, habe ich den Anfangsbericht gemacht und darin geschrieben, das Betreute die Aufhebung der Betreuung wünscht. Nach 5 Monaten ist das Gericht dem gefolgt und hat die Betreuung aufgehoben.
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#10 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 30.12.2022
Ort: Berlin/Brandenburg
Beiträge: 37
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@K.Wagner- auch Dir herzlichen Dank.
Ja, der Kontoumzug nach Berlin wäre die beste Lösung, wenn die Betreuung weitergeht. Zu dem Haus: Ich konnte noch mal mit seiner Schwester sprechen. Das Haus (Doppelhaushälfte vom 1936) gehörte mal den Eltern, jetzt lebt die Mutter drin und hat ein lebenslanges Wohnrecht notariell beurkundet. Die laufende Kosten für das Haus werden laut der Schwester von der Mutter bezahlt, mein Betreuter bezahlt wohl lediglich nur Grundsteuer. Das Haus soll wohl teilweise in Rohbau sein, weil der Betreute ihn ausgebaut hat, aber nie fertiggestellt. Tatsächlich weiß ich aktuell mehr als das Gericht. Nachdem die Betreuung von der Schwester und der Lebensgefährtin aufgehoben wurde (Juli 23), wollte das Gericht die Erhebung von Gerichtskosten prüfen und hat den betreuten ein Formular zum Ausfüllen zugeschickt. Der Betreute hat das Formular auch nicht ausgefüllt. |
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