Dies ist ein Beitrag zum Thema Zeitabläufe beim Betreuungsgericht im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Mächschen
Naja, von jemanden, der offensichtlich geschäftsunfähig ist, wird keine Bank Aufträge annehmen...
Recht hat oft die ...
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#11 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.08.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 180
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Zitat:
Ich kenne aus dem Bereich der Pflege einige Beispiele, wo etwa eine Erhöhung des Pflegegrads beantragt wurde und mitgeteilt wurde, der Versicherte könne sich nicht einmal mehr in der eigenen Wohnung orientieren oder wäre kaum in der Lage aus eigener Kraft aufzustehen und in ein anderes Zimmer zu gehen. Dann kommt der MDK und alles klappt hervorragend. Fragen werden im Wesentlichen sinnvoll beantwortet. Vielleicht nicht immer ganz richtig, aber jeder hat mal eine Erinnerungslücke, nicht wahr? Wer hat das in einer Prüfungssituation noch nicht erlebt? Dem Wunsch "Ich würde gerne ihr Bad sehen. Können sie es mir bitte zeigen?" wird prompt entsprochen. Aufstehen, mit dem Rollator hingehen, erklären, alles kein Problem. Das tägliche Befinden ist bei diesen Dingen oft erheblichen Schwankungen unterworfen. Was ich damit sagen will ist, dass die Bank zunächst einmal behaupten kann. "Der Kunde hat nicht den Eindruck gemacht, als wisse er nicht was er wolle. Sein Wunsch mag vielleicht etwa verschroben geklungen haben, aber es ist nicht unsere Aufgabe das zu beurteilen. Ein Einwilligungsvorbehalt lag nicht vor." Jetzt bist Du nämlich in der Beweispflicht, dass zu widerlegen und nachzuweisen, das die Geschäftsunfähigkeit doch offensichtlich war. |
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#12 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 197
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@RightRider: Ja, so ist das.
Zitat:
Drei Tage später war ich mit der betreuten Person in der Bank. Zusammen mit dem Berater habe ich die betreute Person gefragt, ob sie wüsste, wo sie wäre: Nein. Ob sie in den letzten Tagen schon mal in diesen Räumen war: Wüsste sie nicht. Ob sie in den letzten Tagen eine Bankkarte bestellt hätte: Nein. Damit war die Sache für die Bank klar und hat den Kundenstatus auf "Betreuung mit EV" gesetzt, auch ohne Beschluss vom Amtsgericht. Das würde ich gern auf rechtlich sichere Füße stellen. |
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#13 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.08.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 180
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