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Zeitabläufe beim Betreuungsgericht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zeitabläufe beim Betreuungsgericht im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Alt 27.09.2023, 11:30   #11
Forums-Geselle
 
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Naja, von jemanden, der offensichtlich geschäftsunfähig ist, wird keine Bank Aufträge annehmen...
Recht hat oft die Eigenschaft, dass es das regelt, was passiert, wenn jemand etwas tut, was er nicht tun darf. Die Bank ist natürlich verpflichtet, die übliche Sorgfalt im Verkehr zu wahren. Dann sollte man sich aber wirklich sicher sein, dass die Geschäftsunfähigkeit auch offensichtlich ist. Da wird ein ärztliches Gutachten nicht notwendig reichen, es gibt ja auch Fälle, in denen Gerichte gegen ein Gutachten entschieden haben, in dem Sinne, dass sie dessen Einschätzungen als nicht notwendig wahr unterstellt haben. Es sind beispielsweise auch schon Betreuung gegen den Willen des Betreuten abgewiesen worden, obwohl psychiatrische Gutachten vorlagen, die gerade diesen freien Willen verneinten.


Ich kenne aus dem Bereich der Pflege einige Beispiele, wo etwa eine Erhöhung des Pflegegrads beantragt wurde und mitgeteilt wurde, der Versicherte könne sich nicht einmal mehr in der eigenen Wohnung orientieren oder wäre kaum in der Lage aus eigener Kraft aufzustehen und in ein anderes Zimmer zu gehen. Dann kommt der MDK und alles klappt hervorragend. Fragen werden im Wesentlichen sinnvoll beantwortet. Vielleicht nicht immer ganz richtig, aber jeder hat mal eine Erinnerungslücke, nicht wahr? Wer hat das in einer Prüfungssituation noch nicht erlebt? Dem Wunsch "Ich würde gerne ihr Bad sehen. Können sie es mir bitte zeigen?" wird prompt entsprochen. Aufstehen, mit dem Rollator hingehen, erklären, alles kein Problem.


Das tägliche Befinden ist bei diesen Dingen oft erheblichen Schwankungen unterworfen. Was ich damit sagen will ist, dass die Bank zunächst einmal behaupten kann. "Der Kunde hat nicht den Eindruck gemacht, als wisse er nicht was er wolle. Sein Wunsch mag vielleicht etwa verschroben geklungen haben, aber es ist nicht unsere Aufgabe das zu beurteilen. Ein Einwilligungsvorbehalt lag nicht vor."


Jetzt bist Du nämlich in der Beweispflicht, dass zu widerlegen und nachzuweisen, das die Geschäftsunfähigkeit doch offensichtlich war.
RightRider ist offline  
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Alt 27.09.2023, 12:57   #12
Forums-Geselle
 
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@RightRider: Ja, so ist das.

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Naja, von jemanden, der offensichtlich geschäftsunfähig ist, wird keine Bank Aufträge annehmen...
Die betreute Person war mit dem Ehepartner in der Bank und hat eine neue Bankkarte bestellt. Das ist so Rechtens.

Drei Tage später war ich mit der betreuten Person in der Bank. Zusammen mit dem Berater habe ich die betreute Person gefragt, ob sie wüsste, wo sie wäre: Nein.
Ob sie in den letzten Tagen schon mal in diesen Räumen war: Wüsste sie nicht.
Ob sie in den letzten Tagen eine Bankkarte bestellt hätte: Nein.

Damit war die Sache für die Bank klar und hat den Kundenstatus auf "Betreuung mit EV" gesetzt, auch ohne Beschluss vom Amtsgericht. Das würde ich gern auf rechtlich sichere Füße stellen.
Janapho ist offline  
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Alt 29.09.2023, 14:27   #13
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von RightRider
 
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Ort: Bayern
Beiträge: 180
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Zitat:
Zitat von Janapho Beitrag anzeigen
Damit war die Sache für die Bank klar ...
Aufwendig, aber das Sinnvollste, was man tun, wenn man schneller als die EA sein muss. Wie man heutzutage sagt: ich feier dich so hart!



Zitat:
Zitat von Janapho Beitrag anzeigen
Das würde ich gern auf rechtlich sichere Füße stellen.
Word man.
RightRider ist offline  
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