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gesetzliche Betreuung

 

Kontrolbetreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontrolbetreuer im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Und es wäre wohl das sinnvollste, dass du selbst die Betreuung übernimmst....


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Alt 17.10.2023, 22:19   #11
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Und es wäre wohl das sinnvollste, dass du selbst die Betreuung übernimmst.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 18.10.2023, 11:05   #12
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Beiträge: 148
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Und es wäre wohl das sinnvollste, dass du selbst die Betreuung übernimmst.
Ich denke auch! Mache ich auch. Dann setze ich die Kraft lieber darin die Betreuung zu übernehmen.

Vielen Dank
Jouni
Joni24 ist offline  
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Alt 18.10.2023, 13:01   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 141
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Ich stelle fest, daß der Unterschied soziale Betreuung und gesetzliche Betreuung bei dir nicht bekannt ist.
Als gesetzliche Betreuerin bin ich nicht dafür da, mit meinem Betreuten zum Arzt zu gehen. Soll ich die in meinem Auto mitnehmen? Bin kein Krankentaxi, habe und brauche keinen Beförderungsschein oder eine Lizenz zum Befördern von Fahrgästen. Niemals, das hat versicherungsrechtliche Gründe.
Bin übrigens auch gerne mit dem Fahrrad unterwegs, um Dinge zu erledigen.

Bitte informiere dich doch über die Abgrenzung, du hast Erwartungen an die gesetzliche Betreuung, die nicht bedient werden können.
Und schlußendlich: Was hält dich davon ab, Dich selbst als ehrenamtliche Betreuerin zum Wohl der Betreuten zu engagieren, anstatt andere zu kontrollieren?
__________________
Mimmi aus Baden-Württemberg
Mimmi ist offline  
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Alt 23.10.2023, 17:16   #14
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 180
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Was willst du eigentlich die ganze Zeit mit der Pflegedokumentation??

Diese zu führen ist Aufgabe des Pflegedienstes und nicht des Betreuers.
Sich zu beschweren, wenn sie unrichtig ist, ist aber Aufgabe des Gepflegten und wenn dieser dazu geistig nicht mehr in der Lage ist, dann von dessen Betreuer, den er ja für diesen Zweck bekommen hat.



Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Also wende dich an den Pflegedienst wenn dort fehlerhafte Dinge drinstehen.
Warum sollte es den Pflegedienst interessieren, was irgendein Dritter zur Pflegedokumentation meint?
RightRider ist offline  
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Alt 23.10.2023, 17:24   #15
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von RightRider
 
Registriert seit: 12.08.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 180
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Zitat:
Zitat von Mimmi Beitrag anzeigen
Als gesetzliche Betreuerin bin ich nicht dafür da, mit meinem Betreuten zum Arzt zu gehen.
Joni24 schrieb


Zitat:
Betreuer der über einem Jahr lange entlassen wurde steht in der Pflegemappe drin das er mit ihr zum Arzt gehen würde und um soziales der Betreuten kümmern würde, dabei lässt es sich beweisen das er entklassen wurde un dein anderer Betreuer zum Arzt geht.

... und zum Arzt darf sie mit mir auch nicht mehr gehen, weil es ab jetzt die verantwortlichen Betreuer machen sollen.

Sie berichtet also, dass etwas Falsches in der Pflegedokumentation steht und was man ihr gesagt hat. Um die Frage, wer rechtlich verpflichtet wäre, die Arztbesuche durchzuführen, geht es hier derzeit jedenfalls nicht.
RightRider ist offline  
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Alt 27.10.2023, 10:57   #16
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.09.2022
Beiträge: 148
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Und es wäre wohl das sinnvollste, dass du selbst die Betreuung übernimmst.
Nun möchte die Betreute das ich die Gesundheitsvorsorge übernehme, und das andere wie Behörden usw. ein anderer Betreuer (z.B der bisherige).

Nun habe ich aber von einigen Beratungstellen gehört, das die Betreuung mit 2 Betreuern zwar gesetzlich möglich ist, aber die Gerichte dies er selten in der Praxis zulassen weil es sehr Konfliktträchtig sei, weil manchmal doch übergreifende Aufgaben zu erledigen sind. Habt Ihr auch die Erfahrung gemacht?

Man müsste es schon sehr gut begründen mit 2 Betreuern.

Ich bin der Meinung das die Angelegenheiten der Betreuten im Hinblick auf Gesundheit besser besorgt werden können, wenn ich auch als Betreuer bestellt werde. So könnte das Gericht entscheiden ob es mir die alleinige Gesundheitsvorsorge gibt oder mich mit dem bisherigen Berufsbetreuer ( als Tandembetreuer nennt man es glaube ich) mit einbezieht wenn ich nicht genug Erfahrung haben sollte?

Ich fange im November bei einem Betreuungsverein als Ehrenamtlicher Mitarbeiter an (um mehr Erfahrung zu sammeln und damit ich Erfahrene Leute um mich habe für den Fall das schwere Entscheidungen vor der Tür stehen habe ich Kollegen für Rat).



Vielen Dank
Jouni

Geändert von Joni24 (27.10.2023 um 11:25 Uhr)
Joni24 ist offline  
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Alt 27.10.2023, 19:48   #17
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin


Ich habe schon mehrere Betreuungen geführt, bei denen z.B. Angehörige die Gesundheitssorge inne hatten. Das ist auch immer gut gelaufen. Ich hätte vielleicht auch mal anders entschieden, aber es gab keinen Grund einen Streit vom Zaun zu brechen.



Es wäre aber etwas anderes gewesen, wenn wird beide die Gesundheitssorge hätten ausüben sollen. Womöglich auchnoch gleichberechtigt. Das hätte alles nur unnötig kompliziert gemacht und Streit vorprogrammiert - wo er sonst überhaupt nicht angesagt gewesen wäre.

Stell Dir vor da kommt ein ARzt und meint, dass ihr dann beide unterschreiben müßt (und der Patient ihm völlig egal ist...) - oder ihr habe eine unterschiedliche Meinung und seid nicht in der Lage, die Meinung des jeweils anderen zu akzeptieren. Das gibt Streit.
Ich kann es also nicht empfehlen, wenn beide BetreuerInnen die Gesundheitssorge haben.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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