Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontrolbetreuer im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Und es wäre wohl das sinnvollste, dass du selbst die Betreuung übernimmst....
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#11 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Und es wäre wohl das sinnvollste, dass du selbst die Betreuung übernimmst.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#12 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 03.09.2022
Beiträge: 148
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#13 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 141
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Ich stelle fest, daß der Unterschied soziale Betreuung und gesetzliche Betreuung bei dir nicht bekannt ist.
Als gesetzliche Betreuerin bin ich nicht dafür da, mit meinem Betreuten zum Arzt zu gehen. Soll ich die in meinem Auto mitnehmen? Bin kein Krankentaxi, habe und brauche keinen Beförderungsschein oder eine Lizenz zum Befördern von Fahrgästen. Niemals, das hat versicherungsrechtliche Gründe. Bin übrigens auch gerne mit dem Fahrrad unterwegs, um Dinge zu erledigen. Bitte informiere dich doch über die Abgrenzung, du hast Erwartungen an die gesetzliche Betreuung, die nicht bedient werden können. Und schlußendlich: Was hält dich davon ab, Dich selbst als ehrenamtliche Betreuerin zum Wohl der Betreuten zu engagieren, anstatt andere zu kontrollieren?
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
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#14 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.08.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 180
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Zitat:
Warum sollte es den Pflegedienst interessieren, was irgendein Dritter zur Pflegedokumentation meint? |
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#15 | ||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.08.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 180
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Zitat:
Zitat:
Sie berichtet also, dass etwas Falsches in der Pflegedokumentation steht und was man ihr gesagt hat. Um die Frage, wer rechtlich verpflichtet wäre, die Arztbesuche durchzuführen, geht es hier derzeit jedenfalls nicht. |
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#16 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 03.09.2022
Beiträge: 148
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Nun möchte die Betreute das ich die Gesundheitsvorsorge übernehme, und das andere wie Behörden usw. ein anderer Betreuer (z.B der bisherige).
Nun habe ich aber von einigen Beratungstellen gehört, das die Betreuung mit 2 Betreuern zwar gesetzlich möglich ist, aber die Gerichte dies er selten in der Praxis zulassen weil es sehr Konfliktträchtig sei, weil manchmal doch übergreifende Aufgaben zu erledigen sind. Habt Ihr auch die Erfahrung gemacht? Man müsste es schon sehr gut begründen mit 2 Betreuern. Ich bin der Meinung das die Angelegenheiten der Betreuten im Hinblick auf Gesundheit besser besorgt werden können, wenn ich auch als Betreuer bestellt werde. So könnte das Gericht entscheiden ob es mir die alleinige Gesundheitsvorsorge gibt oder mich mit dem bisherigen Berufsbetreuer ( als Tandembetreuer nennt man es glaube ich) mit einbezieht wenn ich nicht genug Erfahrung haben sollte? Ich fange im November bei einem Betreuungsverein als Ehrenamtlicher Mitarbeiter an (um mehr Erfahrung zu sammeln und damit ich Erfahrene Leute um mich habe für den Fall das schwere Entscheidungen vor der Tür stehen habe ich Kollegen für Rat). Vielen Dank Jouni Geändert von Joni24 (27.10.2023 um 11:25 Uhr) |
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#17 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,299
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Moin moin
Ich habe schon mehrere Betreuungen geführt, bei denen z.B. Angehörige die Gesundheitssorge inne hatten. Das ist auch immer gut gelaufen. Ich hätte vielleicht auch mal anders entschieden, aber es gab keinen Grund einen Streit vom Zaun zu brechen. Es wäre aber etwas anderes gewesen, wenn wird beide die Gesundheitssorge hätten ausüben sollen. Womöglich auchnoch gleichberechtigt. Das hätte alles nur unnötig kompliziert gemacht und Streit vorprogrammiert - wo er sonst überhaupt nicht angesagt gewesen wäre. Stell Dir vor da kommt ein ARzt und meint, dass ihr dann beide unterschreiben müßt (und der Patient ihm völlig egal ist...) - oder ihr habe eine unterschiedliche Meinung und seid nicht in der Lage, die Meinung des jeweils anderen zu akzeptieren. Das gibt Streit. Ich kann es also nicht empfehlen, wenn beide BetreuerInnen die Gesundheitssorge haben. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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