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Kontrolbetreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontrolbetreuer im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, Wenn die Betreute es so möchte das ich ihr helfe zu kontrollieren, könnte ich dann vom Gericht als eng ...


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Alt 16.10.2023, 01:56   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.09.2022
Beiträge: 148
Standard Kontrolbetreuer

Hallo,
Wenn die Betreute es so möchte das ich ihr helfe zu kontrollieren, könnte ich dann vom Gericht als eng vertrauter Nachbar, der bereits kann beteiligter des Vertrauens ist auch als ehrenamtlicher Kontrollbetreuer (ohne Vorsorgevollmacht) bestellt werden,§ 1820 Abs. 3 BGB?

So hätte ich mehr Möglichkeiten das Betreuungssystem zu überwachen und ihr zu zeigen was da so läuft, weil sie selbst nicht mehr kontrollieren kann? Vorsorgevollmacht kann und möchte sie nicht ausstellen.



Vielen Dank Jouni

Geändert von Joni24 (16.10.2023 um 02:18 Uhr)
Joni24 ist offline  
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Alt 16.10.2023, 02:15   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,501
Standard

Ein Kontrollbetreuer kontrolliert einen Vorsorgebevollmächtigten und kann auch nur für diesen Zweck bestellt werden, da der Vorsorgebevollmächtigte anders als der Betreuer keinerlei Kontrolle durch das Betreuungsgericht unterliegt.


Eine unabhängige Instanz zur Kontrolle der Tätigkeit eines Betreuers gibt es seit der Betreuungsreform 2023 nicht mehr. Früher gab es dafür mal den Gegenbetreuer, der aber praktisch nie bestellt wurde; die Regelung war zuletzt ohne praktische Relevanz.
Pichilemu ist offline  
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Alt 16.10.2023, 02:20   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.09.2022
Beiträge: 148
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Ein Kontrollbetreuer kontrolliert einen Vorsorgebevollmächtigten und kann auch nur für diesen Zweck bestellt werden,
Also kann man einen gesetzlichen Betreuer der vom Gericht bestellt wird nicht als Kontrollbetreuer überwachen?

Vielen Dank Jouni
Joni24 ist offline  
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Alt 16.10.2023, 07:43   #4
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,362
Standard

So ist es, das heißt aber nicht, dass man als Dritter keine Pflichtverletzungen des Betreuers dem Betreuungsgericht melden kann oder als Beteiligter an der Eignung des Betreuers zweifeln kann.

Man muss aber aufpassen was man sagt, wenn es Richtung Verleumdung geht.

Ist denn etwas vorgefallen?
Mächschen ist offline  
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Alt 16.10.2023, 11:35   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

Die Kontrolle des Betreuers erfolgt durch den Rechtspfleger des Betreuungsgerichtes, §§ 1835, 1848, 1849, 1861 - 1866 BGB. Es kann auch Zwangsgeld verhängt werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 16.10.2023, 19:01   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.09.2022
Beiträge: 148
Standard

Zitat:
Zitat von MÄchschen Beitrag anzeigen
Ist denn etwas vorgefallen?
Er kümmert sich nicht richtig um die Gesundheit und das Wohl und den Willen der Betreuten:

-> 1 Jahr keine Pflegemappe Vorort, jetzt erst durch mein Schreiben Über Anwalt hat er sich gekümmert

-> aber jetzt ist die Pflegemappe Unvollständig und Fehklerhaft: kein Mediplan für Notfall ist in der Mappe, Betreuer der über einem Jahr lange entlassen wurde steht in der Pflegemappe drin das er mit ihr zum Arzt gehen würde und um soziales der Betreuten kümmern würde, dabei lässt es sich beweisen das er entklassen wurde un dein anderer Betreuer zum Arzt geht.

-> Erkennt den Willen der Betreuten nicht, und er hat einen Antrag zum Annäherungvserbot gestellt, das ich mich ihr nicht nähern darf weil sie angst vor mir hätte, dabei weis das ganze Haus und der Pflegedienst und er auch das wir immer spazieren gehen und das sie täglich immer zu mir kommt und essen tut was ich ihr koche und Fernsehen bei mir guckt und sich bei mir wie Zuhause fühlt
-> Ihr wird weder vom Pflegedienst noch vom Betreuer erklärt ob die Blutwerte Diabetes nach der letzten Blutabnahme besser oder schlechter sind, und wird nicht aufgeklärt zur Diabaetes gerechten Ernährung
-> Zum Zeitpunkt als ich nicht mit Ihr zum Arzt durfte konnte ich sie hier unterstützen, aber jetzt werden Tabletten umgestellt und Niemand weis wofür, weil Mediplan nicht da
-> Ständig schimmliges Essen im Kühlschrank
-> Pflegedienst schneidet alle 3 Monate Fußnägel laut Pflegemappe, obwohl es keine Podologen sein dürften (siehe Diabetes Typ 2)

Wenn ich Betreuer oder Pflegedienst hinweise, dann störe ich nur die Bereuung und sie fühlen sich bedroht, und zum Arzt darf sie mit mir auch nicht mehr gehen, weil es ab jetzt die verantwortlichen Betreuer machen sollen.

Dann kommt zusätzlich ein ambulanter betreutes wohnen Betreuer, der nur mit ihr reden tut aber sich um nichts kümmert, weder Schimmel noch Gesundheit (LWV bezahlt).



Vielen Dank Jouner

Geändert von Joni24 (16.10.2023 um 19:20 Uhr)
Joni24 ist offline  
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Alt 16.10.2023, 19:10   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.09.2022
Beiträge: 148
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Die Kontrolle des Betreuers erfolgt durch den Rechtspfleger des Betreuungsgerichtes, §§ 1835, 1848, 1849, 1861 - 1866 BGB. Es kann auch Zwangsgeld verhängt werden.
Vielleicht sollte ich dem Medizinischen Dienst (MD) zur Kontrolle vorbeischicken und Fehler hinweisen, mir eine Datenschutzentbindung der Betreuten für (MD) geben lassen und das Ergebnis dem Rechtspfleger zeigen?

Deswegen dachte ich, das sowas wie ein Kontrollbetreuer einfacher zu handhaben wäre. Oder könnte man sich hier einen bestimmten Beschluss vom Gericht zur Kontrolle holen.

Weil die Betreute mir sehr am herzen liegt, ist es sehr schwer für mich damit klar zu kommen. Ich bin auch wirklich am überlegen das ich die Gesundheitsvorsorge übernehme damit sie besser versorgt wird. Ich dachte eine Zeit lang, das wenn die das dann professionell machen das meine Hilfe dann nicht mehr benötigt wird. Aber das geht jetzt schon so lange so, vernünftige Worte helfen hier nicht.

So ein Denkzettel Zwangsgeld könnte da vielleicht doch noch helfen, damit ich nicht mehr benötigt werde.

Vielen Dank
Jouni

Geändert von Joni24 (16.10.2023 um 19:25 Uhr)
Joni24 ist offline  
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Alt 16.10.2023, 21:06   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.09.2022
Beiträge: 148
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Zitat:
Zitat von Joni24 Beitrag anzeigen
-> Zum Zeitpunkt als ich nicht mit Ihr zum Arzt durfte
> Zum Zeitpunkt als ich mit Ihr zum Arzt durfte meine ich
Joni24 ist offline  
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Alt 17.10.2023, 16:00   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.09.2022
Beiträge: 148
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Es kann auch Zwangsgeld verhängt werden.
Ist es der § 35 FamFG - Zwangsmittel?

Könnte ich, nun beim Rechtspfleger anregen das der gesetzliche Betreuer (unter Androhung § 35 Abs.1 FamFG) mit dem Pflegedienst eine ordentliche Pflegemappe bei der Betreuten organisiert.

So werde ich dem Rechtspfleger noch Nachweise-Schriftstücke beilegen, das ich den Betreuer über meinem Anwalt dazu gebracht habe das er sich beim Pflegedienst darum kümmert das die Pflegemappe überhaupt Vorort ist, und das diese aber Fehlerhaft ist.

Und das ich es als gravierenden Fehler sehe, das ein Betreuer in der Pflegemappe steht der mit ihr zum Arzt gehen soll, der definitiv schon seit einem Jahr entlassen wurde und definitiv nicht mehr zuständig sein kann , diese Kopie vom falschen Betreuer in der Pflegemappe würde ich dem Rechtspfleger dann auch beilegen.


Vielen Dank
Jouner

Geändert von Joni24 (17.10.2023 um 16:13 Uhr)
Joni24 ist offline  
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Alt 17.10.2023, 18:29   #10
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
Standard

Was willst du eigentlich die ganze Zeit mit der Pflegedokumentation??


Diese zu führen ist Aufgabe des Pflegedienstes und nicht des Betreuers.

Also wende dich an den Pflegedienst wenn dort fehlerhafte Dinge drinstehen.
__________________
----------------
agw ist offline  
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