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Anfangsbericht Ziele der Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Anfangsbericht Ziele der Betreuung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo in die Runde, wenn man einen Anfangsbericht abfasst, möchte das Gericht von dem Betreuer nach §1863 Abs. 1 Infos ...


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Alt 10.12.2023, 19:45   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 195
Standard Anfangsbericht Ziele der Betreuung

Hallo in die Runde,

wenn man einen Anfangsbericht abfasst, möchte das Gericht von dem Betreuer nach §1863 Abs. 1 Infos über die Ziele der Betreuung haben.
Meine Frage: Wie detailliert müssen die Ziele definiert werden?
Was müssen diese Ziele umfassen? Geht es nur um den Betreuten, um seine "Gesundheit" oder sollen auch Angaben über die Tätigkeit drumherum gemacht werden? Merci
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 10.12.2023, 20:18   #2
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,108
Standard

Hallo Heinrich Heine,

Du bist da recht frei, ich handhabe das jedenfalls bislang so. § 1821 BGB liefert Dir da ja reichlich Stoff, ebenso ist (gedanklich) der Rehabilitationsgedanke des § 1901 Abs. 4 S. 1 BGB (alt) weiterhin eine gute Stütze dabei. Im neuen Recht kannst Du Dich bei Deinen Formulierungen auch und v.a. an der Intention des Gesetzgebers orientieren, der Selbstbestimmung des Klienten (Stichwort: unterstützte Entscheidungsfindung) Vorschub leisten zu wollen. Das passt doch bei vielen Klienten. Ich vermute ohnehin, dass kaum ein Gericht die zwei, drei vernünftig abgefassten Sätze kritisch lesen, geschweige denn monieren wird...

Zitat:
Meine Frage: Wie detailliert müssen die Ziele definiert werden?
Schon auf den Fall zutreffend, in diesem Rahmen dann jedoch durchaus auch weitgefasst. Es muss also m.E. schon alles in etwa zum Betreuten passen, dem Grunde nach...

Zitat:
oder sollen auch Angaben über die Tätigkeit drumherum gemacht werden?
Eher nicht, meine ich. Es geht hier darum, was prospektiv erreicht werden soll, mehr oder weniger allgemein mit Bezug zum Klienten und orientiert an seinem (ggf. mutmaßlichen) Willen. Vielleicht noch ein kurzer impliziter Hinweis, wie. Ich würde da an Deiner Stelle, auch hinsichtlich der vom Gesetzgeber u.a. durch seine Vergütungsregelungen insofern zum Ausdruck gebrachten gewünschten Intensität betreuerischen Handelns, nicht zu kompliziert denken. Aber es ehrt Dich natürlich, dass Du Dir Gedanken machst!

Beste Grüße von Florian
Florian ist offline  
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Alt 10.12.2023, 20:40   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,299
Standard

Moin moin


Im Prinzip entwickelt sich der Anfangsbericht von selbst:

Du elrnst die Betreuten kennen, findest heraus, an welchen Stellen sie Untersützung benötigen oder gar Wünschen und an welchen Stellen nicht. Und Du besprichst mit ihnen was Du leisten kannst, was ihr Part ist und wie Du unterstüzen kannst und wo die Ziele sein könnten.

Wenn sich irgendwelche Probleme erahnen lassen, die (noch) nicht akut sind, ist es hilfreich diese ebenfals zu erwähnen (z.B. wenn Geld genauso vorhanden ist, wie eine gierige Sippschaft).

Das gehört in den Anfangsbericht und es muss nicht als Roman geschrieben werden.

Sinnvoll ist auch (im Zusammenhang) mit dem Vermögensverzeichnis zu vermerken, ob eine oder mehrere Immobilien im Spiel und ggf. zu verwalten sind. Das gibt später bei der Vergütung weniger Rückfragen.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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