Dies ist ein Beitrag zum Thema Anfangsbericht Ziele der Betreuung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo in die Runde,
wenn man einen Anfangsbericht abfasst, möchte das Gericht von dem Betreuer nach §1863 Abs. 1 Infos ...
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 195
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Hallo in die Runde,
wenn man einen Anfangsbericht abfasst, möchte das Gericht von dem Betreuer nach §1863 Abs. 1 Infos über die Ziele der Betreuung haben. Meine Frage: Wie detailliert müssen die Ziele definiert werden? Was müssen diese Ziele umfassen? Geht es nur um den Betreuten, um seine "Gesundheit" oder sollen auch Angaben über die Tätigkeit drumherum gemacht werden? Merci |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,108
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Hallo Heinrich Heine,
Du bist da recht frei, ich handhabe das jedenfalls bislang so. § 1821 BGB liefert Dir da ja reichlich Stoff, ebenso ist (gedanklich) der Rehabilitationsgedanke des § 1901 Abs. 4 S. 1 BGB (alt) weiterhin eine gute Stütze dabei. Im neuen Recht kannst Du Dich bei Deinen Formulierungen auch und v.a. an der Intention des Gesetzgebers orientieren, der Selbstbestimmung des Klienten (Stichwort: unterstützte Entscheidungsfindung) Vorschub leisten zu wollen. Das passt doch bei vielen Klienten. Ich vermute ohnehin, dass kaum ein Gericht die zwei, drei vernünftig abgefassten Sätze kritisch lesen, geschweige denn monieren wird... Zitat:
Zitat:
Beste Grüße von Florian |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,299
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Moin moin
Im Prinzip entwickelt sich der Anfangsbericht von selbst: Du elrnst die Betreuten kennen, findest heraus, an welchen Stellen sie Untersützung benötigen oder gar Wünschen und an welchen Stellen nicht. Und Du besprichst mit ihnen was Du leisten kannst, was ihr Part ist und wie Du unterstüzen kannst und wo die Ziele sein könnten. Wenn sich irgendwelche Probleme erahnen lassen, die (noch) nicht akut sind, ist es hilfreich diese ebenfals zu erwähnen (z.B. wenn Geld genauso vorhanden ist, wie eine gierige Sippschaft). Das gehört in den Anfangsbericht und es muss nicht als Roman geschrieben werden. Sinnvoll ist auch (im Zusammenhang) mit dem Vermögensverzeichnis zu vermerken, ob eine oder mehrere Immobilien im Spiel und ggf. zu verwalten sind. Das gibt später bei der Vergütung weniger Rückfragen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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