Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuerwechsel wegen Ungeeignetheit - Beschwerde vom Vorbetreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel wegen Ungeeignetheit - Beschwerde vom Vorbetreuer im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen, habe eine Betreuung bekommen, die aufgrund von Verurteilungen in Strafsachen zu mir gewandert ist. Der Vorbetreuer wurde vom ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 10.01.2024, 09:11   #1
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 428
Standard Betreuerwechsel wegen Ungeeignetheit - Beschwerde vom Vorbetreuer

Guten Morgen,


habe eine Betreuung bekommen, die aufgrund von Verurteilungen in Strafsachen zu mir gewandert ist.
Der Vorbetreuer wurde vom Gericht als ungeeignet angesehen.
Nun hat sein Rechtsanwalt Beschwerde eingelegt.
Wie soll ich mich verhalten? Ganz normal anfangen zu arbeiten oder erst mal die Beschwerde abwarten?
Einlegen der Beschwerde hat ja keine aufschiebende Wirkung.
Just ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2024, 09:27   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

Genau so ist es. Alle Unterlagen aus der Betreuungsführung vom alten Betreuer verlangen (§ 1872 Abs. 1 BGB). Wobei das eine Holschuld ist, du musst also ggf zum alten Betreuer hin. Im Grunde kannst du Dritte erst nach Erhalt der Akte informieren, aber vielleicht sind dir einige (Behörden, Banken) auch schon bekannt.

Ist die Strafsache eine, die sich gegen deinen konkreten neuen Betreuten richtete? Dann wäre (falls der Betreute geschäftsunfähig ist (Richter nachfragen), ggf vorab ein Strafantrag wegen Untreue fällig. Die muss binnen 3 Monaten erhoben werden (§§ 77, 77b StGB).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2024, 09:35   #3
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 428
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
,
Ist die Strafsache eine, die sich gegen deinen konkreten neuen Betreuten richtete? Dann wäre (falls der Betreute geschäftsunfähig ist (Richter nachfragen), ggf vorab ein Strafantrag wegen Untreue fällig. Die muss binnen 3 Monaten erhoben werden (§§ 77, 77b StGB).

Ja aber es geht da nicht um ein Vermögensdelikt. Im Raume stehen da "andere" Dinge ...
Verurteilt wurde er vorher wegen Delikten aus dem Normenbereich §§ 174 ff. StGB.
Just ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2024, 10:01   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

Ok, das dürften Offizialdelikte sein, die die Staatsanwaltschaft von selbst verfolgt. Ggf brauchst du eine AK-Erweiterung zur Vertretung der Betreuten als Geschädigte im Strafprozess, siehe unter

https://www.lexikon-betreuungsrecht....einer_Straftat
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2024, 10:30   #5
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,363
Standard

Hat denn der Betreuer den Betreuten geschädigt oder nur einen Dritten und ist deshalb als Betreuer ungeeignet?
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2024, 10:59   #6
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 428
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Hat denn der Betreuer den Betreuten geschädigt oder nur einen Dritten und ist deshalb als Betreuer ungeeignet?
Beides
Just ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:38 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40