Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel wegen Ungeeignetheit - Beschwerde vom Vorbetreuer im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen,
habe eine Betreuung bekommen, die aufgrund von Verurteilungen in Strafsachen zu mir gewandert ist.
Der Vorbetreuer wurde vom ...
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Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 428
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Guten Morgen,
habe eine Betreuung bekommen, die aufgrund von Verurteilungen in Strafsachen zu mir gewandert ist. Der Vorbetreuer wurde vom Gericht als ungeeignet angesehen. Nun hat sein Rechtsanwalt Beschwerde eingelegt. Wie soll ich mich verhalten? Ganz normal anfangen zu arbeiten oder erst mal die Beschwerde abwarten? Einlegen der Beschwerde hat ja keine aufschiebende Wirkung. |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Genau so ist es. Alle Unterlagen aus der Betreuungsführung vom alten Betreuer verlangen (§ 1872 Abs. 1 BGB). Wobei das eine Holschuld ist, du musst also ggf zum alten Betreuer hin. Im Grunde kannst du Dritte erst nach Erhalt der Akte informieren, aber vielleicht sind dir einige (Behörden, Banken) auch schon bekannt.
Ist die Strafsache eine, die sich gegen deinen konkreten neuen Betreuten richtete? Dann wäre (falls der Betreute geschäftsunfähig ist (Richter nachfragen), ggf vorab ein Strafantrag wegen Untreue fällig. Die muss binnen 3 Monaten erhoben werden (§§ 77, 77b StGB).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Ok, das dürften Offizialdelikte sein, die die Staatsanwaltschaft von selbst verfolgt. Ggf brauchst du eine AK-Erweiterung zur Vertretung der Betreuten als Geschädigte im Strafprozess, siehe unter
https://www.lexikon-betreuungsrecht....einer_Straftat
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#5 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,363
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Hat denn der Betreuer den Betreuten geschädigt oder nur einen Dritten und ist deshalb als Betreuer ungeeignet?
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#6 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 428
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