Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Unterbrechung der Betreuung ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbrechung der Betreuung ? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Folgender Sachverhalt mit der Bitte um Einschätzung: Betreuung wird am 13.07.2021 für die Dauer von 2 Jahren eingerichtet. Ein ärztliches ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 23.02.2024, 13:18   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.05.2023
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 10
Standard Unterbrechung der Betreuung ?

Folgender Sachverhalt mit der Bitte um Einschätzung:

Betreuung wird am 13.07.2021 für die Dauer von 2 Jahren eingerichtet.
Ein ärztliches zum Zwecke der Fortführung kann nicht fristgemäß vorgelegt werden.
Es folgt ein Gutachten, welches Grundlage für eine Anhörung am 04.10.2023 ist. Tenor Verlängerung der Betreuung.
Am 01.11.2023 folgt sodann der Beschluss über die Verlängerung der bestehenden Betreuung.
Der Rechtspfleger vertritt die Auffassung das vergütungsrechtlich keine Unterbrechung des Betreuungsverfahrens eingetreten ist.

Wie wird das gesehen ?
Fritz54 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2024, 13:24   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
Standard

Die Betreuung ist stets unbefristet (Ausnahme einstweilige Anordnung), die zwei Jahre heißen nur, dass das Gericht innerhalb dieser zwei Jahre über die Verlängerung oder Aufhebung der Betreuung beschließen muss, tut es das nicht, hat dies keine unmittelbaren Rechtsfolgen.

Das heißt, der Betreuer war ununterbrochen im Amt.

Dass ein Arzt für das Attest ewig braucht oder das Betreuungsgericht den Arzt zu spät aufgefordert hat, ist nicht deine Baustelle.

Geht's um den selben Fall wie hier?
https://www.forum-betreuung.de/betre...tml#post150596
Mächschen ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2024, 13:36   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.05.2023
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 10
Standard

ja, das ist der Fall
Fritz54 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2024, 15:51   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
Standard

Hallo Fritz54,
der Rechtspfleger hat durchaus recht. Du verwechselst da immer noch den Ablauf der Betreuung bei der vorläufigen Betreuung mit der Frist zur Überprüfung bei einer Betreuung.
In deiner vormaligen Anfrage war das doch auch schon erklärt.
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2024, 18:11   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

Zitat:
Zitat von Fritz54 Beitrag anzeigen
ja, das ist der Fall
Nein, der unter #4 zitierte war eine einstweilige Anordnung (vorläufige Betreuung), die nach § 302 FamFG ohne Aufhebungsbeschluss endet, wenn sie nicht vorher verlängert wird oder eine endgültige Bestellung sie ersetzt, § 56 FamFG.

Hier lag aber eine endgültige Bestellung vor. Da gibts nur Überprüfungsfristen, §§ 286 Abs. 3, 295 FamFG. Wird der Zeitpunkt versäumt, bleibt die Betreuung bestehen. Es ist nur eine Selbstverpflichtung des Gerichtes.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:08 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40