Dies ist ein Beitrag zum Thema Verhinderungsbetreuung ohne Grund der Verhinderung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
ich habe eine Verhinderungsbetreuung bekommen, von der zuständigen Bereitschaftsrichterin. Das ganze auf einen Freitag Abend, es ging um medizinische ...
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#1 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,158
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Moin,
ich habe eine Verhinderungsbetreuung bekommen, von der zuständigen Bereitschaftsrichterin. Das ganze auf einen Freitag Abend, es ging um medizinische palliative Angelegenheiten und die Betreuerin war nicht zu erreichen. Das ganze in Niedersachsen. Die Aufgabenbereiche sind Rechts-, Antrags- und Behördenangelgenheiten, Gesundheitssorge und Regellung des Aufenthaltes. Jetzt auch mit "anständigen" Verhinderungsbetreuungsbeschluss vom zuständigen AG. Die Betreute erfreut sich entgegen jeder ärztlichen Einschätzung wieder guter Gesundheit. Nix mit Palliativmedizin. Ich konnte ermitteln, dass die zuständige Betreuerin ihren Sitz im Nachbarbundesland hat. Sie ist Rechtsanwältin. Allerdings hat sie ihren Registrierungsantrag zurückgezogen. Sie ist eigentlich nicht verhindert, reagiert aber nur selten auf Schreiben (auch von der Betreuungsbehörde). Die Betreuerin ist für mich weder telefonisch, noch über den Postweg zu ereichen. Ich denke aber, sie ist mit Betreuungsbeschluss weiterhin zuständig. Ohne Registrierung dann eben im Ehrenamt. Ich möchte die Verhinderungsbetreuung abgeben, schon aus Entfernungsgründen. Was als Notfall gedacht war, zeigt sich nun als "Dauerbetreuung". Um die Verhinderungsbertreuung ordentlich zu führen müsste ich eine Aufgabenbereichserweiterung beantragen, was ich nicht möchte. Das zuständige Gericht teilte mit, man habe noch keinen neuen Betreuer gefunden, der die Betreuung weiterführt. Wie komme ich aus der Nummer raus? Der Leuchtturm |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,501
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Zitat:
Natürlich dürfte es schwer sein je nachdem wieviele Betreuungen diese Rechtsanwältin führte, für jeden Betreuten kurzfristig einen neuen Betreuer zu finden, das darf aber dann nicht zu Auswüchsen wie hier führen. Zitat:
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,375
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#4 | |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
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Zitat:
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#5 | |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Zitat:
Und der 2. Betreuer hätte deshalb nach § 1817 Abs. 1 ganz nornal zusätzlich bestellt werden können (natürlich mit Vergütungsanspruch). Ich vermute, der Richter hat die neue Konstruktion nicht ganz durchschaut. Irgendwas scheint ja an der Entlassung der Anwältin zu haken. Und seit 2005 war es nicht mehr zulässig, parallel 2 bezahlte Betreuer nebeneinander zu bestellen; es sei denn, der 2. ist ein Verhinderungsbetreuer. Aber genau das war hier wegen des weggefallenen Berufsstatus der Anwältin ja gar nicht nötig gewesen. Meine Empfehlung: unverzüglich den Richter anrufen, erklären, dass man mit der normalen Übernahme der Betreuung einverstanden ist, also in einem Beschluss folgendes zu tun: -Anwältin entlassen (hat die vermutlich eh selbst beantragt, es ginge aber auch wegen Untauglichkeit) -Umwandlung der Verhinderungsbetreuung in eine normale. Und beim ersten Vergütungsantrag die Übernahmepauschale von 200 € nicht vergessen, § 10 Abs. 2 VBVG (2023).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#6 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,158
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Moin nochmal,
ich lebe auf dem platten Land. Da kann die Fahrt in den Nachbarlandkreis und dort in eine Gemeinde schon mal über eine Stunde betragen. Die Betreuung habe ich auf direkten Anruf einer Ärztin übernommen, die mir bei medizinischen Schwierigkeiten immer zur Seite stand. Da sage ich nartürlich nicht nein. Bei Aufnahme der Verhinderungsbetreuung war die Betreute schwer krank. Keiner glaubte, dass sie das Wochenende überleben würde. Die Betreute ist genesen, was ich ihr natürlich von Herzen gönne. Sogar die Rückkehr in die Tagesförderung wird beabsichtigt. Ich habe heute beantragt, die Verhinderungsbetreuung aufzuheben. Der Betreuerin habe ich den derzeitigen Regellungsbedarf mitgeteilt. Mal sehen, was das Betreuungsgericht aus meinen Antrag macht. Bis zur Antwort werde ich meine Verhinderungsbetreuung ordentlich ausführen. Aber ich bin rappelvoll und kann die Betreuung nicht übernehmen. Es bleibt spannend. Der Leuchtturm |
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#7 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
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Aber als Verhinderungsbetreuer kannst Du nur dann tätig werden, solange der normale Betreuer verhindert ist und das ist er ja nicht.
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#8 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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War die Anwältin evtl kurzfristig abwesend, als es da gerade um lebenserhaltende Maßnahmen ja oder nein ging. Aber jetzt müsste unverzüglich geklärt werden, wie es weitergehen soll.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#9 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,158
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Zitat:
Laut Betreuungsbehörde ist sie nicht verhindert. Sie macht nur seitdem Sie die Registrierung zurück gezogen hat, nichts mehr. |
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