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Verhinderungsbetreuung ohne Grund der Verhinderung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verhinderungsbetreuung ohne Grund der Verhinderung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, ich habe eine Verhinderungsbetreuung bekommen, von der zuständigen Bereitschaftsrichterin. Das ganze auf einen Freitag Abend, es ging um medizinische ...


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Alt 23.02.2024, 18:52   #1
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
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Beiträge: 1,158
Standard Verhinderungsbetreuung ohne Grund der Verhinderung

Moin,


ich habe eine Verhinderungsbetreuung bekommen, von der zuständigen Bereitschaftsrichterin. Das ganze auf einen Freitag Abend, es ging um medizinische palliative Angelegenheiten und die Betreuerin war nicht zu erreichen. Das ganze in Niedersachsen.


Die Aufgabenbereiche sind Rechts-, Antrags- und Behördenangelgenheiten, Gesundheitssorge und Regellung des Aufenthaltes. Jetzt auch mit "anständigen" Verhinderungsbetreuungsbeschluss vom zuständigen AG.

Die Betreute erfreut sich entgegen jeder ärztlichen Einschätzung wieder guter Gesundheit. Nix mit Palliativmedizin.

Ich konnte ermitteln, dass die zuständige Betreuerin ihren Sitz im Nachbarbundesland hat. Sie ist Rechtsanwältin. Allerdings hat sie ihren Registrierungsantrag zurückgezogen. Sie ist eigentlich nicht verhindert, reagiert aber nur selten auf Schreiben (auch von der Betreuungsbehörde).

Die Betreuerin ist für mich weder telefonisch, noch über den Postweg zu ereichen. Ich denke aber, sie ist mit Betreuungsbeschluss weiterhin zuständig. Ohne Registrierung dann eben im Ehrenamt.

Ich möchte die Verhinderungsbetreuung abgeben, schon aus Entfernungsgründen. Was als Notfall gedacht war, zeigt sich nun als "Dauerbetreuung". Um die Verhinderungsbertreuung ordentlich zu führen müsste ich eine Aufgabenbereichserweiterung beantragen, was ich nicht möchte.

Das zuständige Gericht teilte mit, man habe noch keinen neuen Betreuer gefunden, der die Betreuung weiterführt.

Wie komme ich aus der Nummer raus?

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 23.02.2024, 19:15   #2
Routinier
 
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Beiträge: 1,501
Standard

Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Ich konnte ermitteln, dass die zuständige Betreuerin ihren Sitz im Nachbarbundesland hat. Sie ist Rechtsanwältin. Allerdings hat sie ihren Registrierungsantrag zurückgezogen. Sie ist eigentlich nicht verhindert, reagiert aber nur selten auf Schreiben (auch von der Betreuungsbehörde).
Das ist m. E. kein Fall der (tatsächlichen oder rechtlichen) Verhinderung, sondern da ist die Eignung der Betreuerin entfallen und sie hätte vom Betreuungsgericht ganz entlassen werden müssen. Sie kann als Rechtsanwältin m. E. auch nicht als ehrenamtliche Betreuerin bestellt werden, solange sie mit der Betreuten nicht verwandt oder verschwägert ist.


Natürlich dürfte es schwer sein je nachdem wieviele Betreuungen diese Rechtsanwältin führte, für jeden Betreuten kurzfristig einen neuen Betreuer zu finden, das darf aber dann nicht zu Auswüchsen wie hier führen.


Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Ich möchte die Verhinderungsbetreuung abgeben, schon aus Entfernungsgründen. Was als Notfall gedacht war, zeigt sich nun als "Dauerbetreuung". Um die Verhinderungsbertreuung ordentlich zu führen müsste ich eine Aufgabenbereichserweiterung beantragen, was ich nicht möchte.
Da hättest du gegen die Betreuerstellung vorgehen müssen, wenn du sagst, dass die Betreuung wegen der großen Distanz zur Betreuten nicht führbar ist, denn keinem Betreuer darf eine Betreuung gegen seinen Willen aufgezwungen werden.
Pichilemu ist offline  
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Alt 23.02.2024, 19:23   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,375
Standard

Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Wie komme ich aus der Nummer raus?

Beschwerde gegen deine Bestellung einlegen, weil der Grund für sofortiges Handeln offenbar entfallen und die reguläre Betreuerin offenbar nicht verhindert, sondern unwillig ist.
Flafluff ist offline  
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Alt 23.02.2024, 22:52   #4
Gehört zum Inventar
 
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Beiträge: 2,364
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Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Das ist m. E. kein Fall der (tatsächlichen oder rechtlichen) Verhinderung, sondern da ist die Eignung der Betreuerin entfallen und sie hätte vom Betreuungsgericht ganz entlassen werden müssen. Sie kann als Rechtsanwältin m. E. auch nicht als ehrenamtliche Betreuerin bestellt werden, solange sie mit der Betreuten nicht verwandt oder verschwägert ist.
Es kann jeder (der geeignet ist) eine ehrenamtliche Betreuung führen, auch ein Rechtsanwalt.
Mächschen ist gerade online  
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Alt 24.02.2024, 09:32   #5
Moderator
 
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Beiträge: 7,124
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Es kann jeder (der geeignet ist) eine ehrenamtliche Betreuung führen, auch ein Rechtsanwalt.
Theoretisch ja, sofern auch er Führungszeugnis und Schuldnerauskunft nachweist. Ich vermute mal, die Abwältin hat den Registrierantrag deshalb zurück genommen, weil eine eigene Vermögensschaden-Haftpflicht für die Betreuung erforderlich isr; die eh vorhandene Anwaltshaftpflicht genügt nicht. Durch die Antragsrücknahme sind die bisherigen Betreuungen automatisch ehrenamtlich (Wegfall des Vergütungsanspruches nach § 7 Abs. 1 VBVG IVm § 19 Abs. 2 BtOG).

Und der 2. Betreuer hätte deshalb nach § 1817 Abs. 1 ganz nornal zusätzlich bestellt werden können (natürlich mit Vergütungsanspruch). Ich vermute, der Richter hat die neue Konstruktion nicht ganz durchschaut. Irgendwas scheint ja an der Entlassung der Anwältin zu haken. Und seit 2005 war es nicht mehr zulässig, parallel 2 bezahlte Betreuer nebeneinander zu bestellen; es sei denn, der 2. ist ein Verhinderungsbetreuer. Aber genau das war hier wegen des weggefallenen Berufsstatus der Anwältin ja gar nicht nötig gewesen.

Meine Empfehlung: unverzüglich den Richter anrufen, erklären, dass man mit der normalen Übernahme der Betreuung einverstanden ist, also in einem Beschluss folgendes zu tun:
-Anwältin entlassen (hat die vermutlich eh selbst beantragt, es ginge aber auch wegen Untauglichkeit)
-Umwandlung der Verhinderungsbetreuung in eine normale.

Und beim ersten Vergütungsantrag die Übernahmepauschale von 200 € nicht vergessen, § 10 Abs. 2 VBVG (2023).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 26.02.2024, 14:02   #6
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Moin nochmal,

ich lebe auf dem platten Land. Da kann die Fahrt in den Nachbarlandkreis und dort in eine Gemeinde schon mal über eine Stunde betragen.

Die Betreuung habe ich auf direkten Anruf einer Ärztin übernommen, die mir bei medizinischen Schwierigkeiten immer zur Seite stand. Da sage ich nartürlich nicht nein.

Bei Aufnahme der Verhinderungsbetreuung war die Betreute schwer krank. Keiner glaubte, dass sie das Wochenende überleben würde.

Die Betreute ist genesen, was ich ihr natürlich von Herzen gönne. Sogar die Rückkehr in die Tagesförderung wird beabsichtigt.

Ich habe heute beantragt, die Verhinderungsbetreuung aufzuheben. Der Betreuerin habe ich den derzeitigen Regellungsbedarf mitgeteilt.

Mal sehen, was das Betreuungsgericht aus meinen Antrag macht. Bis zur Antwort werde ich meine Verhinderungsbetreuung ordentlich ausführen. Aber ich bin rappelvoll und kann die Betreuung nicht übernehmen.


Es bleibt spannend.
Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 26.02.2024, 16:18   #7
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Aber als Verhinderungsbetreuer kannst Du nur dann tätig werden, solange der normale Betreuer verhindert ist und das ist er ja nicht.
Mächschen ist gerade online  
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Alt 26.02.2024, 18:20   #8
Moderator
 
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War die Anwältin evtl kurzfristig abwesend, als es da gerade um lebenserhaltende Maßnahmen ja oder nein ging. Aber jetzt müsste unverzüglich geklärt werden, wie es weitergehen soll.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 28.02.2024, 18:24   #9
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
War die Anwältin evtl kurzfristig abwesend, als es da gerade um lebenserhaltende Maßnahmen ja oder nein ging.
Das war der Grund der Verhinderungsbetreuung die Freitag Abend um 18.00 Uhr eingerichtet wurde. Ist ja auch kein Problem, in der Regel mache ich auch irgendwann mal Feierabend oder Wochenende.

Laut Betreuungsbehörde ist sie nicht verhindert. Sie macht nur seitdem Sie die Registrierung zurück gezogen hat, nichts mehr.
Leuchtturm-H ist offline  
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