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Wem muss das Ableben der Betreuten mitgeteilt werden?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wem muss das Ableben der Betreuten mitgeteilt werden? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin moin Und auf jeden Fall erst mal vielen Dank für die Antworten und auch die Diskussion. Als Antwort auf ...


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Alt 13.04.2024, 22:31   #21
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin


Und auf jeden Fall erst mal vielen Dank für die Antworten und auch die Diskussion.


Als Antwort auf meine Frage nehme ich mt, dass im Prinzip die Mitteilung über das Ableben der betreuten Person nur dem Betreuungsgericht mitgeteilt werden muss. Mehr geben die Gesetze als Muss-Vorschrift nicht her. Der Rest ist Interpretation, die ggf. vor Gericht bewertet werden müßte - oder Kür.

Völlig unabhängig davon, was nun sinnvoll, guter Stil oder einfach nur perspektivisch eine Arbeitsersparnis ist.



Die weitere Diskussion war inhaltlich durchaus interessant, ging aber mehr um eine Auslegung dessen, was von den Gesetzen denn als Notgeschäftsführung gemeint sein könnte.

Wenn ich schreibe, dass ich die Diskussion interessant fand/finde, dann bezieht sich das auf den Inhalt - und leider nicht unbedingt auf die Form: da habe ich den Eindruck, dass Garfield im Ton eher gestresst und aggressiv und Horst im Ton eher davon genervt klingt.
Dadurch kommen dann auch Missverständnisse oder Unverständnisse zustande, die die Diskussion ausbremsen und dem Umgangston nicht gut tun.



Meine eigentliche Frage ist beantwortet, weshalb der Thread eigentlich nicht mehr weitergeführt werden müßte.
Sofern die danach begonnene Diskussion weitergeführt werden soll, bitte ich alle AkteurInnen mehr Ruhe und einen freundlicheren Ton einkehren zu lassen. Vielleicht hilft es auch, zunächst einen Tag Abstand zu gewinnen und dann erst eine Antwort zu schreiben.



MfG
Imre
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Alt 14.04.2024, 01:07   #22
Berufsbetreuerin
 
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Hallo Imre nein, ich glaube nicht, dass man aus der Diskussion diesen Schluss ziehen kann und im Gesetz, genauer gesagt, in § 1874 II BGB steht explizit das Gegenteil. Es definiert die Voraussetzungen, unter denen weitere Mitteilungen und darüber hinausgehende Handlungen erfolgen müssen, allerdings höchst ungenau und die qualitativen Anforderungen an diese Handlungen gar nicht.

Es ist ganz wesentlich diese Ungenauigkeit, auf deren Grundlage Diskussionen wie die obige überhaupt entstehen. Es ist wie sehr häufig im Betreuungsrecht: Jeder hat seine eigenen Ideen dazu und selten wird auch nur der Versuch unternommen, sie in einen rechtlichen Rahmen einzuordnen.

Ich verwahre mich dagegen, als "aggressiv" bezeichnet zu werden, wenn ich eine solche rechtliche Einordnung vornehme. Man kann mir gerne in der Sache widersprechen und abweichende Ansichten vorzutragen, wenn diese andersdenkende Person sich die Mühe aber gar nicht erst macht und stattdessen mir und anderen mangelndes Berufsethos vorwirft, aufgrund dessen Babys sterben müssen, dann ist es diese Person, die hochaggressiv ist.

Wir sind in Bezug auf die rechtlichen Aspekte im Grunde kein Stück weiter bzw. haben Pichilemu und ich eine Rechtsauffassung vorgetragen und niemand sonst hat inhaltlich darauf Bezug genommen. Ärger gab es dennoch reichlich, weil diese Auffassung nicht gefiel, obwohl sie im Einklang mit all dem steht, was wir über das Betreuungsrecht gelernt haben.

Dergleichen begegnet einem im Betreuungswesen täglich. Die Aufgaben und Berechtigungen von rechtlichen Betreuern haben recht enge Grenzen, deren Übertretung ein hohes Haftungsrisiko birgt. Der Erwartungen des Umfelds sind ganz anders, viel größer. Werden sie enttäuscht, werden wir Betreuer häufig mit Aggressionen und Beleidigungen konfrontiert. Eine Bereitschaft, sich ernsthaft mit der Thematik zu befassen, ist bei Laien durchweg eher nicht gegeben. Bei Fachleuten ist es oft noch viel schlimmer, denn z.B. die Mitarbeiter des Betreuungsgericht verfolgen zum Einen ihre eigenen Interessen, wenn sie Arbeit verlangen, die den Betreuern nicht obliegt, zum Anderen ist es ihnen unendlich peinlich, wen sie darüber aufgeklärt werden, dass diese nicht unter die Betreuerpflichten fallen. Die Reaktionen changieren zwischen Ignoranz und Aggression. Viele Betreuer machen deshalb einfach, was von ihnen erwartet wird, sie erledigen die Arbeit anderer, sie machen viel mehr als sie müssten, sie gehen unnötige Risiken ein. Viele brennen aus, viele geben auf, andere stumpfen ab.

Hier im Forum sollte eigentlich der Rahmen gegeben sein, ernsthaft über Rechte, Pflichten und die Probleme, die diese mit sich bringen zu sprechen. Aktuell erlebe ich das nicht. Und wenn hier ohne jeden stichhaltigen Grund das Berufethos in Frage gestellt wird, schlägt es dreizehn.

Wenn ich genervt bin, sage ich sowas wie "Vollpfosten". Wenn ich das Ethos von jemandem in Frage stelle, meine ich es ernst. Sowas sollte man sehr stichhaltig begründen können.



Wie wäre es denn damit, stattdessen zusammen den § 1874 zu reflektieren und sich ggfls. für eine Änderung stark zu machen?
Ich halte diese Vorschrift für ein Relikt aus alter Zeit, das überhaupt nicht mehr ins heutige System passt und an allen Enden mit anderen Rechten und Pflichten kollidiert.

Geändert von Garfield (14.04.2024 um 02:13 Uhr)
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Alt 14.04.2024, 11:32   #23
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Hallo, ich beschränke mich hier mal auf die Notgeschäfte - zur Generalabrechnung in der Kategorie „Situation“ werde ich auch noch antworten, aber nicht heute.

Also: die Notgeschäftsführung ist keine Erfindung des Jahres 2023 und auch nicht des Jahres 1992. Stand seit 1900 (in § 1698b BGB aF) im Gesetz, galt für Vormundschaften und später Betreuungen durch Gesetzesverweise (die viele nicht kannten oder verstanden). Ist jetzt in § 1874 einfach nur bürgernäher direkt im Betreuungsrecht selbst enthalten.

Die historischen Beweggründe müsste man in den Motiven aus dem
19. Jahrhundert nachlesen; die sind aber nicht so einfach zugänglich. Aber natürlich war alles in einem anderen Geist und Umfeld entstanden. Zunächst mal das Erbrecht selbst: Erwartung des Gesetzgebers war: man stirbt nicht einfach so, sondern regelt die Nachfolge selbst zu Lebzeiten per Testament. Dann steht der Erbe auch fest. Und der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Erbe sich kümmert.

Die gesetzliche Erbfolge ist nur als Reserveregelung für die vaterlandslosen Proletarier gedacht gewesen, die unverantwortlicherweise ohne Testament sterben. Und ist deshalb - bis heute - eine unbefriedigende Sache. Die Notgeschäfte (damals des Vormundes) waren auch nicht so komplex wie heute, vor allem galt noch das Prinzip Handschlag und der „Datenschutz“ konnte auch nicht als Ausrede dienen.

Der Artikel im Online-Lexikon, der von mir stammt, beruht auf der allgemeinen Meinung in der Kommentarliteratur, ist aber tatsächlich auch schon über 20 Jahre alt - und gehört entschlackt, das stimmt. Da es sonst keiner macht, werde ich es selbst tun und dabei auch ein paar Ungenauigkeiten ausräumen.

Ich hatte zB schon geschrieben, dass die Benachrichtigung Dritter keine Notgeschäfte - und auch keine allgemeinen Betreuerpflichten sind, sondern nur der eigenen späteren Entlastung von weiterem Schriftverkehr dienen.

Da gefragt wurde: nein, das Beschaffen der Sterbeurkunde (und Vorlage bei Gericht oder Dritten) ist nicht Sache des Betreuers. Wenn der Betreute im Beisein des Betreuers stirbt, hat letzterer die allgemeine staatsbürgerliche Pflicht zur Verständigung des Standesamtes, aber auch nur dann (§ 29 Nr 3 PStG). Aber auf die Urkunde hat der Ex-Betreuer keinen Anspruch (§ 62 PStG), andere Behörden oder Gerichte aber schon (§ 65 PStG).

Wenn aber der Betreuer zu Lebzeiten einen (sinnvollen) Bestattungsvorvertrag geschlossen hat und der Bestatter diesem eine Urkundenkopie zur Verfügung stellt, spricht nichts gegen die Weitergabe. Das nennt man kollegiale Zusammenarbeit (ohne dass eine Rechtspflicht besteht).

Und da es ebenfalls gefragt wurde: wie bezahlt man denn die Öllieferung oder den Schneeräumer? Natürlich aus dem Konto des Betreuten. Solche Verfügungen sind ja nach § 1874 Abs. 2 BGB auch ggü der Bank wirksam. Ja, jetzt kommt wieder, das verstehen die nicht. Kann sein, dafür gibts die natürliche Amtsautorität - und sowas Dritten ggü zu erklären, die einem selbst nicht glauben, ist sowohl Pflicht der Betreuungsbehörde als auch des Betreuungsgerichtes.

Und ich befinde mich noch im Besitz eines schönen Handbuches, das den Sparkassen vorliegen müsste, denn es ist in ihrem eigenen Verlag erschienen: „Bankgeschäfte mit Betreuten“ vom leider inzwischen verstorbenen Sparkassenjuristen Siegfried Platz. Da ist die Notgeschäftsführung auch ausführlich beschrieben.

Wie gesagt, stammt alles aus einer Zeit, als es noch funktionierende Strukturen gab und Beschäftigte, die von ihrem Job etwas verstanden. Und die das Prinzip der kollegialen Zusammenarbeit noch kannten. Ist vielleicht heute zuviel verlangt. Aber das Gute ist ja: wenn eh keinen mehr interessiert, dass die Regeln eingehalten werden, dann gibts ja auch keinen mehr, der das Gegenteil beanstandet.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 14.04.2024, 14:08   #24
Berufsbetreuerin
 
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Na also. Geht doch.

Inhaltlich sind wir uns demnach nunmehr in fast jedem Punkt einig.


Was mich allerdings wirklich erschüttert ist die Eskalation auf der persönlichen Ebene, die ich als einseitig erlebt habe und die einem Muster entspricht, das wir Betreuer ständig erleben. Ich kann nachvollziehen, dass Betreute, die mit Auffassungen ihrer Betreuer konfrontiert werden, die den eigenen Wünschen widersprechen, sich bis zu einem gewissen Grade ausgeliefert fühlen. Die Folge sind oft Beschimpfungen oder eine Abwertung der ganzen Person der BetreuerIN. (Typische Situation: Betreuter will Geld, hat aber für den Monat schon alles ausgegeben). Solche Konfrontationen sind immer wieder belastend, man geht aber natürlich professionell damit um.

Aus irgendeinem Grunde fühlen sich jedoch häufig nicht nur Betreute berechtigt, die/den BetreuerIN verbal in ihrer/seiner ganzen Person anzugreifen, in Frage zu stellen und abzuwerten, sondern auch alle möglichen anderen Menschen, mit denen man in der Betreuerfunktion in Kontakt kommt. Der Grund dieser Angriffe besteht in aller Regel darin, dass diese Menschen bestimmte Vorstellungen davon haben, was der Betreuer tun soll - und zwar für sie (nicht für die Betreuten). Gläubiger wollen Geld, Vermieter wollen, dass der auffällige Mieter auf Linie gebracht wird usw.. Verständliche Anliegen, aber keine Rechtfertigung für Beleidigungen und mehr oder minder versteckte Drohungen, wenn man mit der Auskunft konfrontiert wird, dass die Betreuerpflichten andere sind.

Menschen verhalten sich Betreuern gegenüber oft zutiefst respektlos. Ich kann mir das nur so erklären, dass den Betreuern ein Ausmaß an Macht zugeschrieben wird, das nicht (mehr) existiert und gleichzeitig eine Verpflichtung, die Welt wieder ins Lot zu bringen, die nicht oder nicht in der vorgestellten Form existent ist. Wenn diese Haltung von Ansprechpartnern wie den eben genannten praktiziert wird, ist sie wenig tolerabel, wenn sie von Dritten mit Macht zum Ausdruck gebracht wird wie Behörden und Gerichten, ist sie schlicht unerträglich. Leider ist auch das nicht selten. Wenn das Machtgefälle und die Bindung der Genannten an das Recht nicht gegeben wäre, wären die die Überraschung und Empörung, die zuweilen zu beobachten sind, wenn die Betreffenden feststellen, dass die/der BetreuerIN die Rechte des Betreuten sowie die Betreuerpflichten kennt und vertritt, ziemlich witzig.Typische Fallgruppen: Bei Behörden Sozialleistungs- sowie Rückforderungsansprüche, bei Gericht Arbeiten nach dem Tode von Betreuten, die man gern Betreuern aufdrückt, weil die ja so viel Zeit haben.

Wenn angesichts missliebiger Rechtsansichten und tatsächlich nicht vorhandener Ressourcen mein Arbeitsethos in Frage gestellt wird, kenne ich das schon (von Betreuten, deren Angehörigen und Vertragspartnern, nicht von Gerichten und Behörden - die drohen).

Was ich bisher tatsächlich noch nie erlebt habe ist, dass das in einem Rahmen geschieht, der einen Schutzraum darstellen sollte, im Verlaufe einer theoretischen Diskussion, die dazu dienen soll, sich über die Rechtslage klar zu werden.
Das geht nicht, es ist nicht akzeptabel und es betraf in dieser Diskussion nicht nur mich.
Wir irren uns alle, machen Fehler, schleppen mit den Jahren veraltete Rechtsansichten mit uns herum, die irgendwann korrigiert werden müssen. Das ist unvermeidbar und nicht weiter der Rede Wert, wenn eine Bereitschaft zur Korrektur besteht.
Etwas ganz anderes ist es, den Menschen als Ganzes in Frage zu stellen, wie es hier geschehen ist. Das ist in diesem Rahmen überhaupt nicht vergleichbar mit dem Verhalten und einer wortgleichen Äußerung etwa eines Betreuten, der sich selbst als machtlos erlebt. Ich bitte darum, dies zu reflektieren.

Geändert von Garfield (14.04.2024 um 14:24 Uhr)
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Alt 14.04.2024, 15:30   #25
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Hallo, du hast meine Ausführungen als Quatsch, absurd und groben Unfug bezeichnet und sämtliche Versuche meinerseits, auf den Ausnahmecharakter hinzuweisen, weit von dir gewesen. Und geradezu furienartig Beispiel um Beispiel aneinandergereiht, dass ich mit dem Antworten schon gar nicht mehr nachgekommen bin. Das haben bisher wenige geschafft, Respekt. Aber so was führt eben auch dazu, dass auf den groben Klotz der grobe Keil folgt. Meine langjährigen Erfahrungen, sowohl als Vormund als auch Betreuer hast du als praxisfremde Darstellung von Wolke 7 abgekanzelt. Und auch ein wenig die Situation vor Ort, unter der du bedauernswerterweise leidest, verallgemeinert. Gottseidank sind noch nicht überall in Deutschland sämtliche Strukturen um einen herum zusammengebrochen. Aber ich übersehe doch nicht, dass die Einschläge näher kommen. Alles weitere unter „Situation der Betreuer“.

Wegen der verloren gehenden Post kann ich derzeit nur auf das eBo verweisem, wenigstens dieses Problem kriegt man damit in den Griff. Dazu gibts hier auch Threads.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 14.04.2024, 15:42   #26
Forums-Geselle
 
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Diesen Beitrag hatte ich verfasst bevor Horst geantwortet hat. Ist an Garfield gerichtet.


Langsam ist aber auch mal gut mit dem rumheulen, ganz ehrlich. Immer dieses Nachkarten wenn etwas eigentlich schon erledigt ist. Was erwartest du denn, wenn du die Arbeit eines anderen (hier das Lexikon) herabwürdigst mit Aussagen wie "Quatsch" und "grober Unfug?

Ist doch klar, dass der Verfasser dann angepisst ist und sich "revanchiert". Das musst du dann auch aushalten können, denn natürlich war dein erster Post aggressiv und provokant. Abgesehen davon versuchst du andere mit reinzuziehen in deine Empörung, aber Pichilemu war mit der Gegenkritik mit dem mangelnden Berufsethos nicht gemeint, denn sie ist keine Betreuerin. Betraf also nur dich.

Wenn du dich mit Horst streiten willst, dann mach es bitte privat und lasse den anderen hier den Raum um Sachfragen erläutern zu können. Danke.

@ Pichilemu, danke fürs Beantworten meiner Frage
andy9118 ist offline  
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Alt 14.04.2024, 17:03   #27
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Zitat:
Zitat von andy9118 Beitrag anzeigen
Diesen Beitrag hatte ich verfasst bevor Horst geantwortet hat. Ist an Garfield gerichtet.


Langsam ist aber auch mal gut mit dem rumheulen, ganz ehrlich. Immer dieses Nachkarten wenn etwas eigentlich schon erledigt ist. Was erwartest du denn, wenn du die Arbeit eines anderen (hier das Lexikon) herabwürdigst mit Aussagen wie "Quatsch" und "grober Unfug?

Ist doch klar, dass der Verfasser dann angepisst ist und sich "revanchiert". Das musst du dann auch aushalten können, denn natürlich war dein erster Post aggressiv und provokant. Abgesehen davon versuchst du andere mit reinzuziehen in deine Empörung, aber Pichilemu war mit der Gegenkritik mit dem mangelnden Berufsethos nicht gemeint, denn sie ist keine Betreuerin. Betraf also nur dich.

Wenn du dich mit Horst streiten willst, dann mach es bitte privat und lasse den anderen hier den Raum um Sachfragen erläutern zu können. Danke.

@ Pichilemu, danke fürs Beantworten meiner Frage



Was ich erwarte, habe ich gestern wieder und wieder erklärt.
Ich erwarte, dass man sich inhaltlich mit den Einwänden befasst. Oder aber - und das habe ich nicht geschrieben, aber als selbstverständlich vorausgesetzt - entweder nicht antwortet oder, wenn man denn antwortet, mitteilt: Das sehe ich anders, habe aber gerade nicht die Zeit, mich ausführlich mit den angesprochenen Punkten zu befassen. Gerne kann man dazu auch eine Formulierun wählen, die das Wort "Quatsch" oder ein Äquivalent enthält.


Ich zitiere mich selbst:

"Laut Betreuungsrechtslexikon gehen die Notgeschäftsführungspflichten ggfls. ziemlich weit.
https://www.lexikon-betreuungsrecht....rungspflichten

Ehrlich gesagt halte ich die dortigen Informationen in der Allgemeinheit, in der sie dort stehen, allerdings für Quatsch und finde, das ist eine Diskussion wert."




Findest du wirklich, dass diese Sätze auf einer Ebene mit der Aussage stehen, es mangele einem an Berufsethos und nähme den Kältetod von Babys in Kauf?

Ich habe mich flapsig ausgedrückt, ja. Aber diese Aussage war an niemand Bestimmten gerichtet. Ich wusste nicht, das Horst D. der Autor des fraglichen Absatzes ist. Ich wusste nicht einmal, dass er am Betreuungsrechtlexikon beteiligt ist, denn ich bin, bevor dieser Streit ausbrach, nie auf den Gedanken gekommen, mir das Impressum anzusehen.

Vor allem aber: "Quatsch" bezieht sich auf einige Aussagen, nicht auf die Person des Autors oder gar seine Moral.

Ich erwarte, dass die Fähigkeit gegeben ist, zwischen einer Meinungsäußerung, die sich auf ein Statement einer Person und einer Beleidigung zu unterscheiden. Das eine ist fraglos erlaubt, das andere nicht.

Ich erwarte, dass man zur Kenntnis nimmt, dass die geäußerte Meinung unter der Einschränkung "in dieser Allgemeinheit ...Quatsch" steht.

Das Gleiche gilt für das Heizöl und den groben Unfug. Diesbezüglich habe ich gestern schon vor "Arbeitsethos-Gate" klar gemacht, dass ich mir durchaus Extremsituationen ausdenken kann, in denen so etwas zum Tragen kommen kann, dass ich aber der Meinung bin, dass die Aussage in dieser Allgemeinheit irreführend ist und so nicht in einem Lexikon stehen sollte.

Und ich erwarte, dass man seine Befindlichkeiten angesichts von Meinungsäußerungen nicht derart in den Vordergrund rückt, dass man beleidigend wird.


2. PS: Das Ganze sickert bei mir erst nach und nach richtig ein. Ich nehme irgendeinen (so denke ich) Literaturbeitrag, der für mich am Wochenende gerade greifbar ist, als Diskussionsgrundlage nachdem mir zu Imres Frage durch den Kopf schießt: "Es gibt ja auch noch die Notgeschäftsführungspflichten, welche Rolle spielen die denn in diesem Zusammenhang?"
und Horst D. geht ab wie Schmitz' Katze...
Hätte ich wissen können, wer hinter dem Betreuungsrechtslexikon steht? Sicher. Mea culpa. Hätte ich es wissen müssen? Nein.
Selbst wenn ich es gewusst hätte, hätte ich angesichts der Wikipedia-ähnlichen Struktur nicht vermutet, dass ich hier im Forum ausgerechnet auf den Autor des Absatzes treffe, den ich gerade herausgesucht habe.

Ich ergänze: Ich hätte klare Kommunikation erwartet, d.h., die Information: Ich bin der Autor und ich fühle mich angegriffen. Wenn ich die Reaktion als persönliche Betroffenheit und nicht als Äußerung zu Betreuern und ihren vermeintlichen Pflichten verstanden hätte, hätte ich ganz anders kommuniziert.

Übrigens: Unser AG bittet darum, Rechnungslegungen nicht per eBo einzureichen. Ist also keine Option.
Und so kann/darf wirklich niemand agieren. Ich als Betreuerin bin selbstverständlich dafür verantwortlich, mit meiner Post so umzugehen, dass sie nicht verschwindet, wenn sie in meinen Bereich gelangt ist. Das gilt für das Amtsgericht und seine Post genauso.
Das eBo ist teuer und müsste in unserem Falle neben dem Porto aus der Vergütung finanziert werden, die ohnehin schon lange nicht mehr auskömmlich ist. Das mache ich dann, wenn ich das eBo auch wirklich nutzen kann. Vorher nicht.
Aus irgendeinem Grunde gibt es immer Ratschläge an Betreuer, wie sie die Versäumnisse anderer durch ihre Arbeit und ihre finanziellen Mittel auffangen könnten (und sollten). Und sehr lange Gesichter, wenn die Lösung in die Verantwortung der Verursacher zurückverwiesen wird. Gerne würde ich jetzt über Störerhaftung witzeln, aber das käme sicher nicht gut.

Geändert von Garfield (14.04.2024 um 17:58 Uhr)
Garfield ist offline  
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Alt 14.04.2024, 18:20   #28
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin


Nachdem ich #24 gelesen habe dachte ich: au fein, geht doch wieder friedlicher aufeinander zu. Das könnte gut werden. Es geht auch ohne Feindseligkeiten,

und dann:

Zitat:
Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
und Horst D. geht ab wie Schmitz' Katze...
Hallo Garfield, Du gehst genauso ab, wie Du es Horst vorwirfst.



So berechtigt und notwendig, wie ich eine Diskussion über die von Dir aufgeführten Knackpunkte finde, für so wichtig halte ich es, unterschiedliche Sichtweisen (als Ausgangspunkte) und Meinungen (als subjektive Interpretationen) jedenfalls erst einmal als solche und als unterschiedliche Ausgangspunkte für eine Diskussion zu akzeptieren.
Das bedeutet auch die jeweils andere Person als soche nicht anzugreifen und sich selbst nicht als angegriffen anzusehen.

Dann diskutiert es sich deutlich konstruktiver und entspannter.

Ebenso dürfte es auch andere Forenmitglieder weniger abschrecken, an der Diskussion teilzunehmen (was ich mir wünsche).



MfG
Imre
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Alt 14.04.2024, 19:24   #29
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Entschuldige, Imre, ich habe gerade erklärt, dass ich mit meinem ursprünglichen Beitrag niemanden angreifen wollte. Ich wurde daraufhin angegriffen und konnte dies nicht nachvollziehen. Ich habe eben erst nach und nach realisiert, dass sich eine andere Person von Anfang an von mir attackiert fühlte, weil sie, was ich nicht wusste, Autor eines Textes war, den ich, ihn kritisch betrachtend, zur Diskussionsgrundlage gemacht habe. Ich war vorhin total erstaunt, als Horst schrieb, ich hätte ihm "groben Unfug" vorgeworfen, weil das aus meiner Sicht nicht geschehen war. Deshalb musste ich selbst erst einmal nachlesen, bevor ich feststellte, dass diese Formulierung - allerdings in einem anderen Kontext als Horst D. meinte - wirklich von mir kam. Ja, kam sie. Aber es ist etwas ganz anderes, so etwas über den Inhalt eines Textabschnitts zu äußern, der vermeintlich von einem Anonymus stammt als es einer Person vorzuwerfen, die am Gespräch beteiligt ist. Und so oder so bleibt es eine Meinungsäußerung, die gegen eine Beleidigung aufzuwiegen ist.

"Unfug" und "Schmitz' Katze" sind nicht nett, aber in der Qualität des "Abgehens" sind sie mit "kein Berufsethos" und "totes Baby" bei Weitem nicht vergleichbar. Diese Äußerungen stellen schwerwiegende Angriffe dar und sie waren im Gegensatz zum initialen "Quatsch" und "Unfug" auch so gemeint. I.Ü. wurden sie nicht nur gegen mich abgefeuert, sondern auch gegen jemanden, der sich ausschließlich sachlich in die Diskussion eingebracht hat und lediglich die Frechheit besaß, die Dinge anders zu sehen als Horst D.
Vielleicht solltest du deine Erklärungen nicht nur an mich richten.
Garfield ist offline  
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Alt 14.04.2024, 22:31   #30
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Zitat:
Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
Unser AG bittet darum, Rechnungslegungen nicht per eBo einzureichen.
Dann bitte doch das Amtsgericht, keine Schreiben mehr von Dir zu verlieren
Mächschen ist offline  
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