Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie entscheidend ist der Text einer Anregung`? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Statt mit Bitcoins zu spekulieren, empfehle ich einen Besuch in einer Spielbank. Das Verlustrisiko ist bei letzterem deutlich niedriger....
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#11 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Statt mit Bitcoins zu spekulieren, empfehle ich einen Besuch in einer Spielbank. Das Verlustrisiko ist bei letzterem deutlich niedriger.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#12 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
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Aber wie sieht das aus kann ich solche Spekulationen mit EV noch tätigen?
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#13 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 182
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Von dem Geld, was dir zum Leben zugeteilt wird, ja.
Alles andere: Eher nein. |
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#14 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
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Kann man grob sagen wie viel Geld einem zum Lebrn zugeteilt wird wenn man 1700 Euro zur Verfügung hat wovon 800 Euro Fixkosten/ Rechnungen sind?
Geändert von betreuung123 (27.05.2024 um 23:43 Uhr) |
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#15 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 280
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Wenn ein EV kommt kannst du hast keine Überweisung mehr tätigen. Wenn dann müsste dass der Betreuer machen. Der wiederum an deinen Willen gebunden ist solange du dir nicht selbst schadest.
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#16 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Für eine Bitcoin-Spekulation benötigte ein Betreuer jedes Mal eine betreuungsgerichtliche Genehmigung, § 1848 BGB. Die es dafür nicht gibt, weil es überhaupt nichts Unseriöseres gibt.
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#17 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
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Wie meinst du das „die es dafür nicht gibt“. Also ist es nicht möglich ? Oder brauch er die Genehmigung nicht weil es seriös ist? Ich hab das nicht ganz verstanden sorry.
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#18 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Die Genehmigung braucht ein Betreuer für alles, was nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert ist, also auch zB Aktienkäufe oder Fondsanlagen. Diese können aber im Sinne der Risikostreuung genehmigungsfähig sein. Bitcoin haben aber ein so großes Risiko des Totalverlustes, dass kein Gericht das genehmigen wird. Wie gesagt, reines Spielcasino. Das Gericht könnte ja auch kein Pokerspiel genehmigen.
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#19 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
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Zitat:
Moin, bevor du hier laufend Fragen stellst die dann ggfls. mit einem bestellten Betreuer abzuklären wären, solltest du vielleicht erst einmal abwarten was aus der Betreuungsanregung überhaupt wird. Alles andere hier ist reines Lesen aus dem Kaffesatz. Wie das Betreuungsverfahren abläuft ist dir ja hier schon ausführlich erläutert worden.
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