Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie entscheidend ist der Text einer Anregung`? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag,
ich leide an einer Suchtproblematik und war auf grund dessen in einer Entzugskur. Dort hat der entsprechende Arzt ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
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Guten Tag,
ich leide an einer Suchtproblematik und war auf grund dessen in einer Entzugskur. Dort hat der entsprechende Arzt eine Anregung für einen Betreuer geschrieben. Jedoch hat er das ganze nicht ganz korrekt formuliert bzw hat er es mehr als überspitzt formuliert. Er schrieb ich wäre ohne eine Betreuung jeden Tag dem Tode nahe, was nicht stimmt. Und ohne eine Betreuung mit Einwilligkeitsvorbehalt auch gegen meinen Willen sieht er keine Zukunft. Außerdem hat er ein Medikament erwähnt das ich angeblich missbrauche, was jedoch ebenfalls nicht stimmt. Ich habe richtig Angst vor dem Einwilligungsvorbehalt und will diesen auf keinen FAll. Wie hoch ist nun die Wahrscheinlichkeit tatsächlich einen Einwilligkeitsvorbehalt zu bekommen. Ich mein er ist Arzt und da hört der Richter wahrscheinlich eher drauf als wenn es Irgendwer stellt. Danke schonmal und LG |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 183
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Hallo,
die Frage ist ja erstmal, was ist mit dem Schreiben des Arztes passiert? Wurde das irgendwo hin weitergeleitet, um damit weitere Schritte zu veranlassen? Wie stehst du selbst zu einer Betreuung? Bemerkst du selbst einen Hilfebedarf? Für welche Bereiche empfiehlt der Arzt denn den Einwilligungsvorbehalt? Gerade beim Thema Einwilligungsvorbehalt braucht es in der Regel schon ein etwas umfangreicheres Gutachten mit entsprechender Begründung. Ein "sieht er keine Zukunft" reicht da sicher nicht aus - das ist keine ordentliche Begründung. Vor was genau hast du Angst? |
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#3 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
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Zitat:
Im Brief stand dass ich jetzt erstmal Besuch bekomme von jemandem der sich ein Bild macht und das dann eine Gerichtsverhandlung folgt. Ich hab Angst davor nicht mehr frei über mein Geld zu verfügen. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 183
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Besuch von der Betreuungsbehörde oder von einem Gutachter?
Eine Gerichtsverhandlung gibts sicher nicht, nur eine Anhörung. In beiden Fällen hast du die Möglichkeit, deinen Standpunkt darzulegen. |
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#5 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,139
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Der Text einer Anregung ist völlig egal. Es ist wirklich nur der Anstoß für den Betreuungsrichter, sich mit der Sache zu beschäftigen. Dazu wird dieser einen Anhörungstermin ansetzen, normalerweise bei dir zuhause (oder wo du gerade bist), im Gericht nur dann, wenn du keine Anhörung zuhause wünscht.
Dann muss erst mal ein richtiges Gutachten gemacht werden. In der Regel nicht vom bereits behandelnden Arzt - und ein Sozialbericht der Betreuungsbehörde, zu Alternativen ggü der Betreuung, Auswirkungen deiner Krankheit auf deine Lebenslage (zB drohender Wohnungsverlust) und ggf erforderlichen Tätigkeitsumfang eines zu bestellenden Betreuers. Das ist die Stelle, wo es dann auch um einen etwaigen Einwilligungsvorbehalt gehen kann; nämlich dann, wenn du die Übersicht über deine wirtschaftlichen Verhältnisse verloren hast - weil zB alles in Suchtmittel investiert wird und die Miete und der Strom nicht mehr gezahlt werden. Neben dem Suchtstoff selbst ist Obdachlosigkeit einer der wesentlichen Gründe für vorzeitigen Tod. Und selbst wenn es einen EV gäbe; der Betreuer ist dennoch an deine Wünsche gebunden. Und nach 2 Jahren müsste das erneut geprüft werden (§ 295 FamFG). Hier ist ja nichts in Stein gemeißelt, sondern geht streng nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz. Du kannst dir auch einen Anwalt dafür nehmen, über Prozesskostenhilfe (sofern du mittellos bist). Und selbst oder mit dessen Hilfe gegen eine Gerichtsentscheidung Rechtsmittel einlegen. Also keine Panik. Das ist hier - gottseidank - ein Rechtsstaat.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#6 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
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Zitat:
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das hat mir wirklich geholfen. Also meine Rechnungen, Miete, Strom bezahle ich pünktlich. Geld für Drogen habe Ich nur ausgegeben wenn es dann noch verfügbar war. Dann ist ein EV nicht so wahrscheinlich wie ich das verstanden habe ,richtig?auch wenn ich mich durch den Drogenkonsum gefährde. |
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#7 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,139
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Gerne. Und wenn du dich wieder einloggst, „angemeldet bleiben“ ankreuzen. Dann funktionieren die Umlaute. Und im Profil dein Bundesland eintragen (im Feld „Ort“, wobei der Ort gar nicht interessiert).
Im übrigen stellt sich die Frage, bei was ein Betreuer dir eigentlich helfen soll. Sucht(stoffe) zu nehmen als solches ist ggf ein Straftatbestand, aber kein Betreuungsgrund. Der Betreuer kann dich weder von Straftaten abhalten noch deine Sucht beseitigen, kann auch nur Hilfsangebote organisieren. Die aber auch vom Krankenhaussozialdienst, vom Sozialpsychiatrischen Dienst und den verschiedenen Anlaufstellen für Suchkranke kommen. Auch eine freiheitsentziehende Unterbringung ist bei Suchtkranken allenfalls für die kurze Phase der Entgiftung zulässig. Und das ist, weils meist um akute lebensbedrohliche Zustände geht, auch gar nichts für Betreuer, sondern das Ordnungsamt nach dem PsychKG des Landes. Eine zwangsweise Entwöhnungstherapie ist durch Betreuer gar nicht möglich. Ich glaube, der Arzt hat hier völlig falsche Vorstellungen von den Pflichten und Möglichkeiten eines rechtlichen Betreuers.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#8 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
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kannst du noch auf meine letzte Frage antworten ? wäre sehr lieb.
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#9 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,139
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Das habe ich doch getan. Hellseher bin ich nicht. Siehe auch bitte die Ergänzung meiner vorigen Antwort.
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#10 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
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Nehmen wir an ich bekomme einen EV kann ich dann trotzdem noch eine Überweisung über 500 Euro tätigen, die für Bitcoins gedacht ist. Oder denkt der Betreuer ich würde von den Bitcoins Drogen kaufen und verneint es deshalb. Ich habe 1700 Euro zur Verfügung. Also noch genug um Miete und Rechnungen zu zahlen.
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