Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Vertretungsbetreuer im Ausland

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vertretungsbetreuer im Ausland im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Community, es geht um folgenden Fall: Betreuter (mehrfach körperlich und geistig Behindert) lebt zusammen mit Mutter (Hauptbetreuer) und ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 13.06.2024, 12:17   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 10.06.2024
Beiträge: 1
Standard Vertretungsbetreuer im Ausland

Hallo liebe Community,

es geht um folgenden Fall:

Betreuter (mehrfach körperlich und geistig Behindert) lebt zusammen mit Mutter (Hauptbetreuer) und Bruder (Betreuer in Vertretung) im gleichen Haushalt.

Bruder plant aus privaten Grüden einen mehrjährigen Auslandsaufenthalt was auch die Abmeldung seines Wohnsitzes in DE zur Folge haben wird. Er ist sich im Klaren, dass dieser Schritt dem Betreuungsgericht gemeldet werden und er seine Rolle als Betreuer in Vertretung abgeben muss. Er ist jedoch auch festentschlossen, im Notfall mit dem nächstmöglichen Flug wieder nach DE zurückzureisen, um seine Familie zu unterstützen.

Die Mutter ist nicht mehr die Jüngste und leidet an chronischen Erkrankungen. Bruder befürchtet, dass im Falle eines längeren Ausfalls der Mutter, das Betreuungsgericht einen neuen "beliebigen" Betreuer einbestellen wird, sodass bei Rückkehr des Bruders dieser keine Betreuungsverfügung über seinen ehemaligen Betreuten bekommen kann.

Sind seine Befürchtungen gerechtfertigt? Welche möglichkeiten bleiben dem Vertretungsbetruer/Bruder übrig?

Viele Grüße
tolimoli
tolimoli ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.06.2024, 13:21   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

Unter den geschilderten Rahmenbedingungen sehe ich gar keinen Anlass, warum der Bruder als Verhinderungsbetreuer entlassen werden sollte. Ich gehe dabei davon aus, dass er mit den üblichen modernen Kommunikationsmitteln (Handy, email, Whatsapp) erreichbar bleibt. Wenn er also nicht als Hippie auf Goa chillt oder in einer einsamen Berghütte im Norden Kanadas haust, kann er doch weiter bestellt bleiben.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
ausland, betreuer, vertretung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:04 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40