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Schlussrechnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schlussrechnung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen Eine Betreute ist verstorben. Die Tochter (Erbin) wurde schriftlich von mir über ihr Recht, die ...


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Alt 21.06.2024, 13:44   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 30.12.2022
Ort: Berlin/Brandenburg
Beiträge: 37
Standard Schlussrechnung

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen

Eine Betreute ist verstorben.
Die Tochter (Erbin) wurde schriftlich von mir über ihr Recht, die Schlussrechnung zu verlangen, informiert.

Die Erbin hat sowohl mir gegenüber (per E-Mail, zitiere: "Freundlicherweise möchte ich bitte noch eine Schlussabrechnung von Ihnen erhalten") als auch dem Gericht ihr Verlangen mitgeteilt (telefonische Bestätigung der Rechtspflegerin).

Beides innerhalb der Frist von 6 Wochen nach Zugang meines Hinweises.

Ich habe also dem Gericht den Schlussbericht und die gewünschte Schlussrechnung gesendet.

Die Rechtspflegerin hat geantwortet: "Ich habe Ihren Bericht geprüft und gehe davon aus, dass Sie dem Wunsch der Erbin entsprachen und ihr gegenüber abgerechnet haben."

Ich habe dann mit der Rechtspflegerin telefoniert und erfahren, dass sie die Schlussrechnung nicht prüfen wird, weil die Betreute verstorben ist und die Erbin von mir eine Schlussrechnung verlangt hat.

Um die Sache korrekt zu verstehen:
Das Gericht wird die Schlussrechnung erst prüfen, wenn die Erbin nach dessen Erhalt innerhalb von 6 Wochen dies vom Gericht verlangt, ja?
Die Erbin müsste eigentlich die Schlussrechnung vom Gericht erhalten und über ihr Recht vom Gericht informiert werden, oder? (§ 1873 BGB Rechnungsprüfung) und nicht von mir?

Herzliche Grüße
Neue_22 ist offline  
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Alt 21.06.2024, 14:25   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.10.2023
Ort: 48301 Nottuln, NRW
Beiträge: 60
Standard

Nimm mal den 1872 mit ins Boot, dann wird es etwas klarer.
pumpkin ist offline  
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