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Drogensucht als Grund für Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Drogensucht als Grund für Betreuung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag, Erstmal zu mir ,ich bin stark drogenabhängig. Zunächst wurde von einer Dame der Stadt ein Gutachten erstellt. Sie ...


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Alt 08.07.2024, 12:15   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
Standard Drogensucht als Grund für Betreuung

Guten Tag,
Erstmal zu mir ,ich bin stark drogenabhängig.
Zunächst wurde von einer Dame der Stadt ein Gutachten erstellt. Sie hat befunden, dass ich keine Betreuung benötige da ich im Leben gut klar komme. Finanzen, Post etc. Alles regeln kann. Darauf hin hat das Gericht die gesetzliche Betreuung abgelehnt.
Nun war ich jedoch auf Grund einer Überdosis auf der Intensivstation und das Ganze kam wieder ins Rollen. Ein Amtsarzt war bereits bei mir.
Mehr Infos habe ich leider nicht . Ich will auf keinen Fall einen gesetzlichen Betreuer der auch noch über mein Geld verwaltet.

Wie seht ihr die Situation. Könnte ich einen gesetzlichen Betreuer bekommen? Bzw. wie seht ihr die Tendenz?

Sorry habe den Beitrag auch in ein anderes Unterforum gepostet weiß aber nicht wie ich das lösche.
betreuung123 ist offline  
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Alt 08.07.2024, 12:22   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
Standard

Eine Drogenabhängigkeit alleine für sich dürfte kaum ausreichen, eine Betreuung gegen deinen Willen einzurichten.

Eine Betreuung kann im Einzelfall auch eine Chance sein, man muss den Einzelfall betrachten.

Jedoch wäre wichtiger, dass Du etwas gegen das Drogenproblem unternimmst, dann brauchst Du Dir über eine mögliche Betreuung keine Gedanken mehr zu machen.
Mächschen ist offline  
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Alt 08.07.2024, 12:31   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
Standard

Ich hatte gelesen wenn man sich selbst gefährdet ist das ein Grund für eine Betreuung. Ist das nicht eine Art der Selbstgefährdung?
betreuung123 ist offline  
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Alt 08.07.2024, 15:46   #4
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,161
Standard

Moin,

ich rege an, mal über eine gesetzliche Betreuung nachzudenken. Es gibt bei der Vermögenssorge auch den Aufgabenbereich Einsichtnahme in das Vermögen, nebst Belegvorlage, ohne Verfügungsgewalt.

So kann Dir ein Betreuer nicht in das Vermögen hineinreden, aber er kann zumindest Kontoauszüge bei Bedarf einholen.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 08.07.2024, 15:49   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
Standard

Danke, das würde ich ja sogar machen, aber denkst du ich bekomme gegen meinen Willen einen Betreuer auf Grund von meiner schweren Drogensucht und Krankenhausaufhalten . Weil da könnte ich ja nicht in die Aufgabenbereiche mitbestimmen
betreuung123 ist offline  
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Alt 08.07.2024, 16:53   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 151
Standard

Hallo,
Für eine Betreuung gegen deinen Willen gibt es hohe Hürden. Du wirst im Betreuungsverfahren auf jedenfall persönlich angehört und kannst deine Sicht schildern. Auch kannst Du einen Vorschlag machen, wer dein Betreuer werden soll. Wenn Du eine Person hast, der Du vertraust, kannst Du aber auch eine Vorsorgevollmacht erteilen in der Du reinschreibst, was der Vollmachtnehmer für dich regeln soll, falls Du es selbst nicht mehr kannst. Diese Vorsorgevollmacht geht vor rechtlicher Betreuung.
Viele Grüße, Clark
Clark ist offline  
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Alt 09.07.2024, 07:50   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
Standard

Also denkst du eine Drogensucht reicht nicht für einen Betreuuer gegen den Willen aus ?
betreuung123 ist offline  
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Alt 09.07.2024, 10:33   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 189
Standard

An sich: §1814 Abs.2 BGB: "Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden."

Ich würde jedoch auch nahelegen, sprich mit der Betreuungsbehörde und äußere dich in der Anhörung genau wie du es denkst. Wie schon gesagt, muss eine Betreuung nicht mit Fremdbestimmung laufen. Soll sie auch nicht und ist eher die Ausnahme.
Man kann die Vermögenssorge auch ganz rauslassen oder wie gesagt nur Leserechte (besser f. Anträge etc.)

Wenn du es schaffst, die Betreuung eher als zweites Sicherheitsnetz zu sehen, kann dein Leben schon einen guten Sprung nach vorne machen. Wenn die Chemie stimmt, wärst du nicht der Erste, der nach einem Jahr sagt "Hätte ich viel eher machen müssen".
Nur, wenn du es kategorisch ablehnst, bringt es keinem was. Dem Betreuer nicht weil der sich abstrampelt, und dir erst recht nicht.

Nur dir muss klar sein, dass der Prozess schon an sich dauert. Und, so wie du es schreibst ist es der zweite Anlauf. Da kann ich dir sagen, zumindest bei unseren Richtern hier würde es beim dritten Anlauf seeehr lange dauern, wenn du in einem halben Jahr feststellst eigentlich möchte ich doch.
Tschak ist offline  
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Alt 09.07.2024, 18:42   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,304
Standard

Moin moin


Noch mal alles auf Anfang:
Bei Dir liegt eine Drogensucht vor und keine psychische Ergrankung, geistige Behinderung, Demenz, oder Folgeschaden der Drogensucht?
Du kommst sonst mit Deinen Sachen klar?


Dann ist es kein Wunder, wenn die Gutachterin die Einrichtung eine der Betreuung ablehnt.


Die oben erwähnten Erkrankungen bzw. Behinderungen sind die Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung.

Einfach nur Drogensucht ist keine Voraussetzung dafür.
Du benötigst dann eher Therapeuten als Betreuer.



Und wenn Du keine rechtliche Betreuung haben willst, dann sollte erst recht kein Grund für eine Betreuung bestehen.

Da müßte das Gericht schon heftig pennen, wenn es doch eine beschliessen sollte.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.07.2024, 10:29   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
Standard

Danke für den ausführlichen Beitrag.
Es war ja ein AMtsarzt bei mir, danach habe ich bei der Betreeungbehörde angerufen, Die Dame meinte es könnte sein das durch meine Sucht meine Freie Willensbildung als eingeschränkt durch den Arzt gewertet werden könnte und dann könnte es auch gegen meinen Willen passieren . Das kann ich mir aber kaum vorstellen. Wie siehst du das ?
betreuung123 ist offline  
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