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Betreuer Abgabe : wann frühstens?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer Abgabe : wann frühstens? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich leide nur in Anführungszeichen an einer Drogensucht, bekomme sonst auch alles perfekt geregelt. Deshalb sollte auch kein Verfahren eröffnet ...


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Alt 11.07.2024, 12:25   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
Standard Betreuer Abgabe : wann frühstens?

Ich leide nur in Anführungszeichen an einer Drogensucht, bekomme sonst auch alles perfekt geregelt. Deshalb sollte auch kein Verfahren eröffnet werden bzw. Wurde die Betreuung abgelehnt.
Jetzt ist nach meinem letzten Absturz das Verfahren jedoch wieder eröffnet. Ich weiß noch nicht ob ich einen Betreuer bekomme. Es war jetzt ein Amtsarzt da der könnte natürlich das ganze anders als die Gutachterin sehen. Zumal könnte er meine freie Willensbildung als eingeschränkt ansehen und dann können die ja auch über meinen Kopf hinweg entscheiden.

Jetzt hab ich 2 Fragen:
Was denkt ihr bekomme ich eine Betreuung?
Wenn ja ab welchem Zeitpunkt kann ich diese absbestellen. Eine Drogensucht ist ja an sich vorbei wenn man stabil und clean ist. Könnte ich also schon nach 2 Monaten beispielsweise die Betreuung aufheben?

Danke schonmal.
betreuung123 ist offline  
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Alt 11.07.2024, 12:56   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,961
Standard

Die Beantwortung deiner Fragen ist reines Lesen aus der Glaskugel. Da nutzt es auch nichts wenn du das mehrfach einstellst.

Warte einfach das Ergebnis des Gutachtens ab. In der persönlichen Anhörung bei Gericht kannst du immer noch deinen Standpunkt darlegen.

Zitat:
Könnte ich also schon nach 2 Monaten beispielsweise die Betreuung aufheben?
Du kannst gar keine Betreuung aufheben. Die Bestellung eines Betreuers und die Aufhebung ist Angelegenheit des Betreuungsgerichts.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 11.07.2024, 13:05   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 151
Standard

Hallo,
Dein o.g. Post und auch andere Post von Dir drehen sich für dich um die Fragen: „…bekomme ich eine Betreuung… und wenn ja, wie werden ich dann die Betreuung wieder los…“
Wie schon von einen Forumsmitglieder geschrieben, hast Du im Betreuungsverfahren Mitspracherechte.
Vielleicht hilft es dir, wenn Du mal darüber nachdenkst, wer möglicherweise dein Betreuuer werden könnte. Evtl. Kennst Du in deinem Umfeld jemanden, der Betreut wird und seinen Betreuer empfehlen kann.
Du hast das Recht, einen möglichen Betreuer vorher kennenzulernen und einen Betreuer vorzuschlagen.
Dann könntest Du besprechen, was dir in der Betreuung wichtig ist und rausfinden, ob das passen würde.
Viele Grüße, Clark
Clark ist offline  
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Alt 11.07.2024, 14:43   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 189
Standard

Das ist doch 1 zu 1 dieselbe Frage wie hier:
https://www.forum-betreuung.de/betre...betreuung.html

Wie viele Threads möchtest du denn noch dazu eröffnen? Wie agw schon geschrieben hat, was in deinem Fall passieren wird, kann hier keiner sagen.
Ok, genauer fragst du, was wir denken. Nur, was nützt dir das? Selbst wenn hier 20 schreiben: "Nein auf keinen Fall wird gegen deinen Willen eine Betreuung eingerichtet." und dann?

Du willst konsumieren und keinen Betreuer. Ich denke, das hat jetzt hier jeder verstanden.
Tschak ist offline  
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Alt 11.07.2024, 15:56   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
Standard

Ich wollte nur noch wissen wie das mit der Abgabe eines Betreuuers läuft. Man stellt wahrscheinlich einen Antrag. Aber nach welchem Zeitraum ist das möglich?
betreuung123 ist offline  
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Alt 11.07.2024, 16:08   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.05.2024
Ort: Bayern
Beiträge: 64
Standard

Du kannst grundsätzlich immer gegen jeden Beschluss des AG Widerspruch einlegen. Dann wird das Betreuungsverfahren erneut geprüft. Idealerweise hier auch eine*n Anwalt*in nehmen. (Beratungshilfe beim AG beantragen nicht vergessen)

Aber sieh es mal so: probiere es mal mit dem / der Betreuer*in aus. Betreuung ist eine Hilfe und Unterstützung und keine Bevormundung. Dann mit deinem*r Betreuer*in einfach mal reden, was dein Ziel ist und wo du Unterstützung brauchen könntest.

Sieh es mal als Chance, alles von einer fremden Person von außen betrachten zu lassen, ein paar Tipps geben zu lassen und vielleicht die eine oder andere Verbesserung anzustreben.

Wenn dein*e Betreuer*in der Meinung ist, dass alles auch ohne ihn oder sie läuft, dann kann die Betreuung auch wieder aufgehoben werden.
mihema ist offline  
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Alt 11.07.2024, 16:22   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
Standard

Ich habe ja bis auf meine Drogensucht alles im Griff. Das hat die Gutachterin auch so bestätigt deshalb wurde das Ganze auch erstmal eingestellt. Dann habe ich jedoch einen krassen Absturz geschoben und bin im Krankenhaus gelandet wodurch alles wieder aufgerollt wurde und ein Amtsarzt zu mir kam.
Allein wegen einer Drogensucht eine Betreuung anzuregen obwohl man im Leben in allen Bereichen klar kommt fände ich schon heftig.

Also nehmen wir an ich bin nach 1 Monat clean und stabil könnte man schon einen solchen Antrag stellen?
betreuung123 ist offline  
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Alt 11.07.2024, 17:02   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 189
Standard

Du kannst Beschwerde gegen den Beschluss nach Zustellung einlegen, stünde dann auch im Beschluss. Auch vor Ort zur Niederschrift im Gericht.
Ein Anwalt würde sich über leicht verdientes Geld freuen.

Ist aber alles ein könnte, würde, wenn. Denn, so wie ich es verstanden habe, hat die Anhörung noch nicht mal stattgefunden. Du musst persönlich angehört werden. Und dabei kannst du angeben, dass du die Betreuung grundsätzlich ablehnst.

Wenn du das Rechtsmittel binnen eines Monats nicht einlegst, kannst du jederzeit die Aufhebung beim Gericht anregen. Die meisten machen das, indem sie ins Gericht zum Rechtspfleger gehen.
Tschak ist offline  
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Alt 11.07.2024, 22:53   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,304
Standard

Moin moin


Ich sag's mal mit meinem losen Mundwerk:


Die Gutachterin sagt: Du brauchst keine Betreuung.
Es liegt keine psychische Erkrankung vor, keine geistige Behinderung und keine Demenz - und damit auch keine Voraussetzung für eine Betreuung.
Du selber willst keine Betreuung. Dann sage das auch in der Anhörung.


Unter den gegebenen Voraussetzung ist es vom Gesetz her unmöglich, dir trotzdem eine Betreuung zu verpassen.



Also warte in Ruhe ab, was bei der Anhörung rumkommt.





Aber:
So, wie Du hier herumhibbelst bekommt man den Eindruck, dass du vielleicht doch einen Sprung in der Schüssel hast, der eine Betreuung rechtfertigen würde.


Also:
Lehn' Dich zurück.
Be Cool
Warte in Ruhe ab.


Und überlege Dir (auch in Ruhe!!!),
was Du wirklich benötigst und haben willst (das muss nicht unbedingt das selbe sein).

Und dann: entscheide.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 11.07.2024, 23:18   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
Standard

Tut mir leid ich hab halt meine Ängste vor Kontrollverlust. Nimm mir das nicht übel bin gerade etwas panisch, sonst bin ich eigentlich nicht so.
betreuung123 ist offline  
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