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Ärztl. Gutachten widerspricht Meinung meines Psychisters u. sind nicht ganz korrekt.

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ärztl. Gutachten widerspricht Meinung meines Psychisters u. sind nicht ganz korrekt. im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ich hatte schon die ganze Zrit ein komisches Gefühl bei der ärztlichen Gutachtenerstellung, deshalb war ich auch viel in ...


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Alt 14.07.2024, 06:05   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
Standard Ärztl. Gutachten widerspricht Meinung meines Psychisters u. sind nicht ganz korrekt.

Hallo
Ich hatte schon die ganze Zrit ein komisches Gefühl bei der ärztlichen Gutachtenerstellung, deshalb war ich auch viel in den letzten Tagrn hier im Forum unterwegs.
Jetzt hat sich das Ganze bestätigt. Kurz nochmal zum Kontext das Verfahren wurde vorher schon von einer Gutachterin untersucht. Die eine Betreuung in meinem Fall nicht als notwendig bzw. Sogar gar nicht als durchführbar ansah.
Jetzt soll ich plötzlich in sämtlichen Bereichen die das Betreuungsgesetz so hergibt eine Betreuung erhalten inklusive Einwilligungsvorbrhalt und das gegen meinen Willen. Er rechtfertigt das mit einer angeblich vorhandenen Sxhizophrenie.Er kam wahrscheinlich darauf da ich ihm erzählte das ich mal eine paranoide Schizophrenie hatte. Damals äußerte sich dies aber nur in einem Verfolgungswahn, kein Stimmen hören, keine Halluzinationen, keine Einsxhränkung des freien Willens.
Nun kommt aber der Hammer denn laut meinem Psychiater bin ich vorallem durch Risperidon, ein Medikamemt, keine Schizophrenie mehr habe . Ich habe auch keine schizophrenen Symptome mehr, fühle mich auch nicht mehr verfolgt. Das schlimmste ist der Amtsarzt der das Gutschten erstellt hat hat sich vielleicht 10 Minuten mit mir befasst und verdreht nun eine alte Diagnose ? Wie soll ich mich verhalten?Die Anhörung soll stattfinden sobald die passenden Betreuer identifiziert sind. Kann Ich ein solches Verfahren das eigentlich auf Grund mangelndes Betreuungsbedarfes eingestellt werden sollte und jetzt solche Ausmaße annimmt noch rumreißen. Wie am besten ? Mit meinem Psychiater hab ich noch nicht über das Gutachten geredet.
betreuung123 ist offline  
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Alt 14.07.2024, 11:24   #2
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,892
Standard

Bitte mach nicht immer neue Themen auf, wird unübersichtlich.

Was hat der Amtsarzt für Qualifikationen?
Wenn der nicht gerade Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ist, kann man deshalb das Gutachten auseinandernehmen.

Nimm dir einen Rechtsanwalt, am besten einen sehr klugen Juristen oder einen Fachanwalt.

Den Richter überzeugen wird bei dem Gutachten schwierig, ist aber nicht unmöglich, der Richter muss nämlich begründen können warum er vom Gutachten abweicht.

Zweifelst Du das Gutachten begründet an, sieht's besser für dich aus.
Mächschen ist offline  
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Alt 14.07.2024, 13:05   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 191
Standard

Zitat:
Zitat von betreuung123 Beitrag anzeigen
Mit meinem Psychiater hab ich noch nicht über das Gutachten geredet.
Bitte hole dies so schnell wie möglich nach. Möglich, dass er dir zu einem Gegengutachten rät und dir eine Empfehlung gib, wer die Begutachtung durchführen sollte. So ein unabhängiges Gutachten zwar hat einen größeren Wert, aber eine Bewertung durch deinen Psychiater gegenüber dem Gericht ist auch nicht zu unterschätzen.
Janapho ist offline  
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Alt 14.07.2024, 13:44   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 77
Standard

Ich habe im Bekanntenkreis einen Fall, wo ein psychiatrisches Gutachten nur per Telefon ohne eine persönliche Untersuchung und nur nach Aktenlage durchgeführt wurde. Lt. BGH ist das unzulässig, aber das Gericht hat das anerkannt und deshalb eine Betreuung eingerichtet. Toll!
uwe2000 ist offline  
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Alt 15.07.2024, 09:39   #5
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,892
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Man hat deshalb die Möglichkeit des Rechtsmittels
Mächschen ist offline  
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Alt 15.07.2024, 11:46   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 77
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Man hat deshalb die Möglichkeit des Rechtsmittels
Ein Rechtsmittel einzulegen ist mit erheblichen Kosten verbunden, denn man muss einmal einen guten Anwalt auf diesem Gebiet finden. Der wird bestimmt nicht nach RVG abrechnen, denn das hat er nicht nötig. Die PKH wird diesen Anwalt ggf. nur nach RVG bezahlen. Es gibt viele Anwälte, die das Betreuungsrecht nur sozusagen nebenher machen. Dementsprechend ist auch die Qualität.
uwe2000 ist offline  
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Alt 15.07.2024, 14:58   #7
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,892
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Grundsätzlich kann man auch ohne RA Beschwerde einlegen bei so offensichtlichen Formfehlern hat das Gericht nur eine Möglichkeit
Mächschen ist offline  
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Alt 15.07.2024, 17:28   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
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Ich hab jetzt eine Stellungnahme zu dem ganzen bei dem Amtsgericht postalisch hinterlassen. Ich hoffe, diese erreicht den Amtsrichter auch und er berücksichtigt diese auch. Bin gerade ganz schön verzweifelt. Du:heul

Geändert von betreuung123 (15.07.2024 um 18:33 Uhr)
betreuung123 ist offline  
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Alt 16.07.2024, 08:30   #9
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,892
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Was hat der Amtsarzt für Qualifikationen?
Wenn der nicht gerade Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ist, kann man deshalb das Gutachten auseinandernehmen.
Was hat denn der Amtsarzt für Betufsbezeichnungen?
Mächschen ist offline  
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Alt 16.07.2024, 08:46   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
Standard

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
betreuung123 ist offline  
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