Dies ist ein Beitrag zum Thema Ärztl. Gutachten widerspricht Meinung meines Psychisters u. sind nicht ganz korrekt. im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo
Ich hatte schon die ganze Zrit ein komisches Gefühl bei der ärztlichen Gutachtenerstellung, deshalb war ich auch viel in ...
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#1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
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Hallo
Ich hatte schon die ganze Zrit ein komisches Gefühl bei der ärztlichen Gutachtenerstellung, deshalb war ich auch viel in den letzten Tagrn hier im Forum unterwegs. Jetzt hat sich das Ganze bestätigt. Kurz nochmal zum Kontext das Verfahren wurde vorher schon von einer Gutachterin untersucht. Die eine Betreuung in meinem Fall nicht als notwendig bzw. Sogar gar nicht als durchführbar ansah. Jetzt soll ich plötzlich in sämtlichen Bereichen die das Betreuungsgesetz so hergibt eine Betreuung erhalten inklusive Einwilligungsvorbrhalt und das gegen meinen Willen. Er rechtfertigt das mit einer angeblich vorhandenen Sxhizophrenie.Er kam wahrscheinlich darauf da ich ihm erzählte das ich mal eine paranoide Schizophrenie hatte. Damals äußerte sich dies aber nur in einem Verfolgungswahn, kein Stimmen hören, keine Halluzinationen, keine Einsxhränkung des freien Willens. Nun kommt aber der Hammer denn laut meinem Psychiater bin ich vorallem durch Risperidon, ein Medikamemt, keine Schizophrenie mehr habe . Ich habe auch keine schizophrenen Symptome mehr, fühle mich auch nicht mehr verfolgt. Das schlimmste ist der Amtsarzt der das Gutschten erstellt hat hat sich vielleicht 10 Minuten mit mir befasst und verdreht nun eine alte Diagnose ? Wie soll ich mich verhalten?Die Anhörung soll stattfinden sobald die passenden Betreuer identifiziert sind. Kann Ich ein solches Verfahren das eigentlich auf Grund mangelndes Betreuungsbedarfes eingestellt werden sollte und jetzt solche Ausmaße annimmt noch rumreißen. Wie am besten ? Mit meinem Psychiater hab ich noch nicht über das Gutachten geredet. |
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#2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,892
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Bitte mach nicht immer neue Themen auf, wird unübersichtlich.
Was hat der Amtsarzt für Qualifikationen? Wenn der nicht gerade Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ist, kann man deshalb das Gutachten auseinandernehmen. Nimm dir einen Rechtsanwalt, am besten einen sehr klugen Juristen oder einen Fachanwalt. Den Richter überzeugen wird bei dem Gutachten schwierig, ist aber nicht unmöglich, der Richter muss nämlich begründen können warum er vom Gutachten abweicht. Zweifelst Du das Gutachten begründet an, sieht's besser für dich aus. |
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#3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 191
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Bitte hole dies so schnell wie möglich nach. Möglich, dass er dir zu einem Gegengutachten rät und dir eine Empfehlung gib, wer die Begutachtung durchführen sollte. So ein unabhängiges Gutachten zwar hat einen größeren Wert, aber eine Bewertung durch deinen Psychiater gegenüber dem Gericht ist auch nicht zu unterschätzen.
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#4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 77
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Ich habe im Bekanntenkreis einen Fall, wo ein psychiatrisches Gutachten nur per Telefon ohne eine persönliche Untersuchung und nur nach Aktenlage durchgeführt wurde. Lt. BGH ist das unzulässig, aber das Gericht hat das anerkannt und deshalb eine Betreuung eingerichtet. Toll!
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#5 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,892
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Man hat deshalb die Möglichkeit des Rechtsmittels
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#6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 77
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Ein Rechtsmittel einzulegen ist mit erheblichen Kosten verbunden, denn man muss einmal einen guten Anwalt auf diesem Gebiet finden. Der wird bestimmt nicht nach RVG abrechnen, denn das hat er nicht nötig. Die PKH wird diesen Anwalt ggf. nur nach RVG bezahlen. Es gibt viele Anwälte, die das Betreuungsrecht nur sozusagen nebenher machen. Dementsprechend ist auch die Qualität.
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#7 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,892
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Grundsätzlich kann man auch ohne RA Beschwerde einlegen bei so offensichtlichen Formfehlern hat das Gericht nur eine Möglichkeit
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#8 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
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Ich hab jetzt eine Stellungnahme zu dem ganzen bei dem Amtsgericht postalisch hinterlassen. Ich hoffe, diese erreicht den Amtsrichter auch und er berücksichtigt diese auch. Bin gerade ganz schön verzweifelt. Du:heul
Geändert von betreuung123 (15.07.2024 um 18:33 Uhr) |
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#9 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,892
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#10 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2024
Beiträge: 52
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Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
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