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Betreuungsgericht Beschluss - Wechsel bzw loswerden vom Betreuungsgericht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsgericht Beschluss - Wechsel bzw loswerden vom Betreuungsgericht im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Meiner Mutter hat sich eine Berufsbetreuerin vorgestellt, auch trottelig wie sie ist hat sie etwwas unterschrieben (wohl die Bestätigung, dass ...


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Alt 20.07.2024, 17:44   #1
Einsteiger
 
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Beiträge: 14
Standard Betreuungsgericht Beschluss - Wechsel bzw loswerden vom Betreuungsgericht

Meiner Mutter hat sich eine Berufsbetreuerin vorgestellt, auch trottelig wie sie ist hat sie etwwas unterschrieben (wohl die Bestätigung, dass sie einverstanden ist, diese Frau als neue Betreuerin zu bekommen).

Am nächsten Tag meinte die Frau zu ihr am Telefon sie bräuchte die EC-Karte und pin wenn sie bestellt wurde, dmait sie mit ihre
Aufgaben erledigenk ann meine Mutter sagte, denke ich gar nicht dran. Die Dame sagte, dannkanni ch nicht mit ihnen zusammenarbeiten. Siehe hier: https://www.forum-betreuung.de/forum...-ec-karte.html

Und sie sagte beriets bei der Vorstellung, sie würde ihr das Geld einteilen (da stand der Beschluss noch nicht) und am nächsten Tag sagte sie am Telefon, nur hin und wieder mal 10 Euro, nee ist klar, die Einkaufshilfe, der Einkauf usw. sind jab ereits einige hundert Euro siehe https://www.forum-betreuung.de/forum...erfuegung.html, macht keinen Sinn.

Am 15.07.2024 hat sie wenige Tage nach dem das Schreiben ankam vom Gericht, dass sie innerhalb von 3 Wochen oder so Stellung nehmen kann angerufen und ihr wurde geasgt, das wurde notiert und wenn sie eine andere will, könne das sehr lange dauern.

Letzten Donnerstag sprach sie mit dem äh sie sagt immer Anwalt vom Gericht, ich glaube sie meint den Gutachter (?) (kann der Gutachter auch der Verfahrenspfleger sein?)) und hatte ihm vorgeschlagen, die Frau mit der sie sich seit 1 Jahr sehr gut versteht, das privat zu machen, ohne rechtlichen Betreuer, da sie bereits für sie Einkaufshilfe macht und berufsbedingt täglich quasi vor ihrer Tür ist und zusätzlich mit Senioren zu tun hat, war er damit einverstanden, nach dem Urlaub der Frau, die das privat übernehmen würde, müsste diese nochmal mit dem Anwalt vom Gericht sprechen (sie meint mit Sicherhiet den Gutachter) und ihre noch Betreuerin, wenn auch diese auds dem Urlaub ist, soll sie auch nochmal bescheid geben. Die Frau hatte von sich aus ngeboten, 1x im Monat ihr etwas zu schreiben und es besteht ein gutes Vertrauensverhältnis.

Hörte sich ganz gut an. Und ich freute mich, dass nicht ihr gesamtes Vermögen in wenigen Jahren für die rechtliche Betreuung drauf gehen würde. Denn alleine von Witwenrente kann sie nicht die Kosten die sie jeztt hat + Berufsbetreuer bezahlen.


Heute Nachmittag informierte sie mich über das Schreiben vom Gericht.

Also das ist ein Betreuungsbeschluss für die Frau, die an ihrer EC-Karte interessiert ist... und sie wie ein kleines Kind behandeln will.

Da steht u.A-Vermögensangelegenheiten, Post usw. und dass sie bestellt wurde.

SIe hätte innerhalb von spätestens 4 Wochen die mÖglichkeit schriftlich stellung zu nehmen.

Als Gründe werden genannt:
Das die alte Betreuerin den Wechsel aus "nachvollziehbaren Gründen beantragt hat"
Sie habe den Betreuungswechsel zugestimmt (sie hat beim Besuch der Frau, unterschrieben, wahrscheinlich ist das gemeint)
Von der Bestellung eines Verfahrenspflegers wurde gemäß ..abgesehen, weil dies zur Wahrnehmung der Interessen der Betroffenen nicht erforderlich ist.
Die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit beruht auf ..


Sie will nicht,dass ihr jemand das Geld einteilt.
Sie will auch nicht dafür soviel Geld bezahlen, wie ein kleines Kind behandelt zu werden.
Sie will nicht der bestellten Berufs-Betreuerin mit seltsamen Absichetn die EC-Karte aushändigen.
Und sie will auch nicht, dass sie mit der Witwenrente alleine nicht mehr auskommt und in wenigen Jahren nur noch im Schonvermögen liegt durch die neue Berufsbetreuerin.

Wie geht man hier am besten vor, wenn sie a) auf keinen FAll mit dieser Frau zusammenarbeiten will b) am liebsten einfach nur ihre Freundin, die gerade im Urlaub ist, privat für Post zuständig sein soll und das Betreuungsgerecht seine Arbeit bei ihr einstellen soll, also keinen rechtlichen Betreuer.

Witzig an dem Schrieben ist, bei der Aufzählung Der Aufgabenkreis bleibt unverändert und umfasst...

Was heisst hier unverändert? Ich wusste nicht, dass die alte Betreuerin für Gesundheitsfürsorge zuständig ist und diese hat ihr auch nie das Geld eingeteilt.

Bedeutet "Vermögensangelegenheiten" überhaupt immer, dass das Geld eingeteilt wird? Oder ist das etas, was die Frau gerne tun möchte, um sich weniger Arbeit zhu machen?

Stehen die Chancen gut, dass durch schriftliches Rechtsmittel einlegen, das nach Wünschen meiner Mutter verläuft?

Geändert von freewilly (20.07.2024 um 19:10 Uhr)
freewilly ist offline  
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Alt 20.07.2024, 18:21   #2
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.07.2024
Ort: betreute Person wohnt in NRW
Beiträge: 14
Standard

Hat sie ein Anrecht auf einen verfahrenspfleger und wie erfährt sie davon, wer das ist? Und ist ein verfahrenspfleger im Prinzip ähnlich wie ein Anwalt, nur dass er der betreuten Person nichts kostet?
freewilly ist offline  
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Alt 20.07.2024, 18:32   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 122
Standard

Hallo freewilly,
Mal schauen, ob ich das richtig verstanden habe…die bisherige Betreuerin hat einen Betreuerwechsel bei Gericht beantragt, deine Mutter hat dem Betreuerwechsel zugestimmt , die wahrscheinlich von der Betreuungsbehörde vorgeschlagenen neue Betreuerin hat sich deiner Mutter vorgestellt und ( so interpretiere ich das) ein Dokument unterschrieben, das sie damit einverstanden ist. Daraufhin erfolgte Beschluss des Betreuungsgericht über den Betreuerwechsel.
Die bisherigen Aufgabenbereiche bleiben unverändert. Wenn deine Mutter das alles so nicht gewollt hat, kann sie jetzt innerhalb der Frist Rechtsmittel einlegen.
Thema Schenkung: das hat überhaupt nichts mit einer Betreuung zu tun. Das Sozialamt kann, wenn sie Unterstüzungsleistungen zahlen soll, Schenkungen innerhalb von 10 Jahren beim Schonvermögen nicht berücksichtigen.
Thema EC Karte: wurde ja bereits hier an anderer Stelle beantwortet. Ein Betreuer*in mit dem Aufgabenbereich Vermögenssorge braucht die EC Karte und PIN der Betreuten nicht, wohl aber Namen der kontoführenden Banken und IBAN damit sie weiß, welchen Banken sie die Betreuung anzeigen muss.
Viele Grüße, Clark

Geändert von Clark (20.07.2024 um 18:46 Uhr)
Clark ist offline  
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Alt 20.07.2024, 18:43   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.07.2024
Ort: betreute Person wohnt in NRW
Beiträge: 14
Standard

Genau, alles richtig verstanden. Danke.
freewilly ist offline  
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Alt 20.07.2024, 19:48   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 191
Beitrag

Zitat:
Zitat von freewilly Beitrag anzeigen
verfahrenspfleger
Wenn das Gericht beschließt, dass ein Verfahrenspfleger eingesetzt wird, wird dieser Beschluss an die bereute Person geschickt. Aus diesem Schreiben geht auch hervor, wer dieser Verfahrenspfleger ist. Der Verfahrenspfleger hat die Interessen der betreuten Person zu vertreten. Er ist aber nicht "umsonst", das Gericht wird einen Betrag festsetzen, der von der betreuten Person zu tragen ist. Die Höhe des Betrags entspricht aber nicht die eines Anwalts.
Janapho ist offline  
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