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Per Mail = Schriftlich?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Per Mail = Schriftlich? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Kann ein Antrag zur Aufhebung einer Betreuung auch per Mail erfolgen, zählt das auch als "schriftlich" oder gilt für das ...


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Alt 24.07.2024, 09:41   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.07.2024
Ort: betreute Person wohnt in NRW
Beiträge: 14
Standard Per Mail = Schriftlich?

Kann ein Antrag zur Aufhebung einer Betreuung auch per Mail erfolgen, zählt das auch als "schriftlich" oder gilt für das Amtsgericht nur auf Papier "schriftlich"?

Und wenn man es im Auftrag seiner mutter aus ihrer Sicht schreibt, reicht i.A. unten einzufügen?
freewilly ist offline  
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Alt 24.07.2024, 12:48   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,372
Standard

Lieber per Brief, Fax oder EGVP zum Gericht schicken oder aber dort zur Niederschrift erklären.
Mächschen ist offline  
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Alt 24.07.2024, 15:32   #3
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,161
Standard

Moin,

hier wird von einem Betreuer erwartet, dass mit eBO kommuniziert wird.

Der oder die Betreute kann sich telefonisch, per Mail, per Post, ect. ans Gericht wenden.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 24.07.2024, 17:41   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,961
Standard

Hallo,


ich kenne kein Gericht welches per Email kommuniziert.
Brief, Fax, eBO oder zur Niederschrift sind die Kommunikationsmöglichkeiten.


Zitat:
Und wenn man es im Auftrag seiner mutter aus ihrer Sicht schreibt, reicht i.A. unten einzufügen?
Ein solches Schreiben hat null Aussagekraft wenn es die Betreute nicht selber unterschreibt.
Es gibt im Verfahren keine Stellvertretung des Betreuten durch andere.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 24.07.2024, 18:06   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 127
Standard

Soviel zum Thema Digitalisierung. Habe gelesen, dass von den Unternehmen 80% noch ein FAX-Gerät haben. Fortschritt = Rückschritt. Willkommen im 21. Jahrhundert der Digitalisierung
uwe2000 ist offline  
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Alt 24.07.2024, 18:13   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,961
Standard

Selbstverständlich kann man auch mit der Justiz digital kommunizieren, aber eben nicht per normaler EMail.


Siehe: https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV/
__________________
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agw ist offline  
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Alt 24.07.2024, 18:35   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,304
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Moin moin
Zitat:
Zitat von uwe2000 Beitrag anzeigen
Soviel zum Thema Digitalisierung. Habe gelesen, dass von den Unternehmen 80% noch ein FAX-Gerät haben. Fortschritt = Rückschritt. Willkommen im 21. Jahrhundert der Digitalisierung
Was gibt es da zu unken? Nur weil das Faxen vielleicht digital überholt wurde, ist es noch lange nicht veraltet oder Steinzeit. Es hatte und hat noch immer seinen Wert.
Versuchen doch mal mit einem Kommunikationsladen wie Telebomm Vodaklon oder OZwei zu kommunizieren! die Faxe haben sie schon abgebaut und Emails kannst Du nicht frei schreiben. Entweder geht es einfach nicht - oder dir wird die Kommunikationsform aufgezwungen, die dem Betrieb paßt und deine Nerven und den Geldbeutel massakriert. Augenhöhe geht da nicht.



Wer allen Ernstes glaubt, dass die vollkommen digitale Welt einfach nur geil ist, hat sein Hirn bei der letzten Diarrhoe verloren.

Digitalisierung kann helfen und da ist sie gut. Sie verleitet aber auch zum Machtmißbrauch. Da heißt es: aufgepaßt!


MfG
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.07.2024, 13:23   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 127
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Na ja, dann sende doch mit deinem FAX-Gerät ein Farbfoto oder eine Datei zum Weiterbearbeiten. Das funktioniert eben nicht. Und die Qualität der gefaxten Datei ist miserabel. Selbst das Finanzamt möchte die Steuererklärung digital und nicht per FAX.
uwe2000 ist offline  
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Alt 25.07.2024, 20:54   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,304
Standard

Moin Uwe


ich kann auch mit Emails und EBO /EGVP und den anderen digitalen Kommunikationsformen umgehen und verteufele sie nicht.
Für Farbfotos sind sie ja auch besser.

Ich halte es aber für ziemlich beschränkt, das Faxen zu verteufeln, nur weil es schon 40 Jahre alt ist und irgendwelche Dummbatze meinen, sie wären deshalb modern, weil sie kein Fax mehr haben.



MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.07.2024, 22:01   #10
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,375
Standard

Ich möchte noch kurz auf die Eingangsfrage von freewilly eingehen.


Schriftlich im ganz engen Sinne ist das nicht.


Die Betreuungsgerichte, mit denen ich zu tun habe, würden allerdings jeglicher Nachricht solcher Art, die in welcher Form auch immer das Gericht von Betreutenseite her erreicht, nachgehen.


Sei es durch ein Rückfrage, was es damit auf sich hat oder auch eine Übersendung an weitere Beteiligte zur Kenntnis- oder Stellungnahme.


Und zum Thema Fax: Es ist einer veraltete Technologie mit deutlichen Qualitäts- und Effizienzmängeln. Selbstverständlich halte ich es weiterhin vor, solange es noch vereinzelt gebraucht wird. Von Briefkopf und Visitenkarte ist es bei mir aber bereits verschwunden.


Ich würde auch nicht jegliche Digitalisierung hochjubeln (man denke an die unsägliche Datenkrake doctolib), aber andererseits, sind mir in D mancherlei Beharrungs- und Hemmkräfte, was die vernünftige Digitalisierung angeht, deutlich zu stark. Vor allem im behördlichen Bereich. Da wurde doch einfach nur gespart, gepennt, und beharrt.
Flafluff ist gerade online  
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