Dies ist ein Beitrag zum Thema Ärger bei Betreuerwechsel im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich habe Anfang 2024 für einen jungen Erwachsenen Sozialhilfe beantragt da dieser in ein besondere Wohnform für junge ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.07.2022
Beiträge: 17
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Hallo zusammen,
ich habe Anfang 2024 für einen jungen Erwachsenen Sozialhilfe beantragt da dieser in ein besondere Wohnform für junge Erwachsene gezogen ist. Er zog dort zum 01.01.2024 ein, Sozialhilfe habe ich am 17.12.2023 beantragt. Der Vorgang zog sich. In der Zwischenzeit wurde ich aufgrund Differenzenmit dem Klienten aus dem Amt entlassen und ein neuer Betreuer bestellt. Nach über 4 Monaten kontaktiert mich der neue Betreuer und möchte gegen mich vorgehen, da aus meiner Amtszeit Schulden beim Heim entstanden sind. Ich habe stets alle Unterklagen fristgerecht eingereich, konnte aber zum Schluss natürlich nicht mehr die Ergebnisse meiner Antragsstellung kontrollieren und so keinen möglichen Widerspruch einlegen da ich ja nicht mehr Betreuer war. Wie gehe ich nun damit um? Der neue Betreuer könnte doch einfach einen Überprüfungsantrag stellen um Änderungen zu bewirken. Wenn er dies nicht in der Jahres Frist tut, fällt es am Ende auf mich zurück. Vielen Dank für Eure Ratschläge. |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,058
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Du hast doch erstmal alles richtig gemacht. Soll er doch erstmal mit dem kommen, bei dem er glaubt, es sei was schief gelaufen.
Wenn Du noch keinen Bescheid bekommen hast, ist es seine Sache, Widerspruch einzulegen, nicht Deine. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 281
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Moin!
Verstehe ich nicht so ganz. Was hast du denn beantragt? Eingliederungshilfe (Fachleistungen) und Grundsicherung (Miete und Lebensunterhalt)? Wenn ja, wo sollen die Schulden herkommen?
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Viele Grüße Fridel
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 22.10.2023
Ort: 48301 Nottuln, NRW
Beiträge: 60
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Na wenn er schon Anfang Januar dort eingezogen ist, aber bis heute keine Sozialhilfeleistungen für Miete und Verpflegung bezahlt wurden, läuft da schon was auf...
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Grüße vom Kürbis |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 281
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Schon klar, aber wenn beides beantragt wurde, entsteht ja erstmal kein (einklagbarer) Schaden.
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Viele Grüße Fridel
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#6 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
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Es scheint doch noch ein laufendes Sozialleistungsverfahren sein. Es gibt doch bisher offenbar weder Bewilligungs- noch Versagungsbescheid - der neue Betreuer soll bei der Behörde nachfragen, woran es hakt, und ggf Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben, § 88 SGG.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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