Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachlass, Übergabe Akten, Erben im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe vom Gericht 4 Erben benannt bekommen. Alle vier verzichten auf die Erstellung einer RL.
Ein Erbe wohnt ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 248
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Hallo,
ich habe vom Gericht 4 Erben benannt bekommen. Alle vier verzichten auf die Erstellung einer RL. Ein Erbe wohnt in meiner Nähe und bringt mir die Verzichtserklärung persönlich vorbei. Ich weiß, dass alle 4 Ereben zerstritten sind, der eine dem anderen nicht traut. Würdet ihr die Akten an nur einen Erben herausgeben? Könnte sein, dass sich die anderen darüber aufregen, da er einen Imformationsvorsprung hat. Die Erbsache an sich ist 100% eindeutig per Erbschein-gibt auch nur Geld, das ist alles wasserdicht. Mir gehts nur um die Herausgabe der Akten... Lg |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,363
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Die 4 sollen die Sachen zusammen abholen und unterschreiben oder sich vertreten lassen, wäre die sichere Variante.
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 248
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Hi, danke, aber das geht leider nicht, sind weiß Gott wo...
Die gehen nicht mal zusammen auf die Bank. Und ich bin auch nicht scharf darauf, die alle hier zu haben. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 141
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Der Erbe, der abholt, sollte dir ein Schreiben aushändigen, auf dem die anderen 3 mit Ihrer Unterschrift bestätigen, daß sie damit einverstanden sind.
Wahrscheinlich werden die das nicht schaffen, soetwas aufzusetzen, aber einen Versuch ist es wert.
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
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#5 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,158
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Moin,
Familienstreitigkeiten sind das Problem der Erben. Das müssen die lösen. Ich schließe mich Mimmis Ausführungen an. Ansonsten keine Herausgabe. Zur Not können die Streithähne ja einen RA beauftragen. Der Leuchtturm |
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#6 |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,108
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Hallo,
grundsätzlich bin ich da bei Mimmi und Leuchtturm-H. Allerdings, wenn ich es richtig verstanden habe, wird Dir ja einer der Erben die Verzichtserklärung auch der drei anderen vorlegen. Daraus könnte man naklar, ein bisschen pragmatisch, den Schluss ziehen, dass die drei Experten auch kein Problem damit haben, wenn Du dem Überbringer die Unterlagen, es sind halt eben auch "nur" Unterlagen (nehme ich an), übergibst und fertig. Berechtigt ist dieser dem Grunde nach ja jedenfalls, und die anderen drei können sich ja dann an den Besitzer der gesammelten Werke wenden, oder? Ich würde es hier vorliegend, ohne naklar die Akteure und die näheren Umstände in Deinem Fall genau zu kennen, vermutlich so handhaben. Was soll schon groß passieren? Mir sind die Einwände gegen eine solche Handhabung bewusst, andererseits sind wir ja, spätestens seit Anfang 2023, gut versichert Kommt aber naklar auch auf die zu übergebenden Dinge im Einzelnen an...MfG Florian |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 248
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Hallo,
nein, die Erben schicken mir jeder gesondert die Verzichtserklärung. Ich kann ja gerade nicht davon ausgehen, dass die anderen drei sich bei dem einen die Unterlagen gemeinsam reinziehen wollen. Sie reden nicht mal miteinander. Für mich ist jetzt klar, keiner bekommt Unterlagen. Nur wenn alle drei gegenseitig zustimmen und ein Übernehmer benannt wird. Danke Euch! |
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