Dies ist ein Beitrag zum Thema Zuverlässigkeit anwaltlicher Betreuer im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Sehe ich das richtig, dass bei einem anwaltlichen Betreuer ebenfalls ne Auskunft aus Bundeszentral- und Schuldnerregister erforderlich ist zur Bestellung ...
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14.10.2024, 23:11 | #1 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,617
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Zuverlässigkeit anwaltlicher Betreuer
Sehe ich das richtig, dass bei einem anwaltlichen Betreuer ebenfalls ne Auskunft aus Bundeszentral- und Schuldnerregister erforderlich ist zur Bestellung als Betreuer, obwohl man als Rechtsanwalt gar nicht zugelassen wird, bzw. die Zulassung zu widerrufen ist, wenn das falsche im BZR oder ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis besteht?
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15.10.2024, 08:51 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,209
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Auch wenn eine vorhandene - nicht widerrufene Anwaltszulassung - ein Indiz dafür ist, dass keine (straf- oder insolvenzrechtliche) Unzuverlässigkeit vorliegt (siehe § 14 BRAO), gilt: die Registrierung und ihr Widerruf sind unabhängig davon.
Und für die ehrenamtliche Bestellung eines Anwaltes als Betreuer gilt § 21 BtOG auch.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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