Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachfolgerbetreuer verweigert Übernahme Betr.Akten im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich hoffe, man sieht es mir nach, dass ich eine Frage aufgreife, die hier sicher schon behandelt wurde; ...
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15.10.2024, 14:09 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.05.2014
Beiträge: 103
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Nachfolgerbetreuer verweigert Übernahme Betr.Akten
Hallo zusammen,
ich hoffe, man sieht es mir nach, dass ich eine Frage aufgreife, die hier sicher schon behandelt wurde; ich habe aber auch über die SuFu nichts passendes gefunden. Tatsächlich gab es im Zusammenhang mit der beabsichtigten Abgabe meiner Betreuungsakten an den Nachfolgebetreuer das Problem, dass er partout nichts haben wollte. Dies auch, nachdem ich auf die Rechtslage ausführlich hingewiesen habe (269,1872/4 BGB). Ich habe auch keine Adresse, nur ein Postfach von ihm. Soll ich die immerhin 5 Ordner nun einfach ans Postfach senden, mit dem Risiko, dass das womöglich unfrei zurückkommt? Oder alles dem Betreuten übergeben? Ich habe auch schon mal daran gedacht, die Betreuungsstelle zu informieren und um Einwirkung auf den Nachfolger zu bitten. Was macht Sinn und sichert mich dazu auch noch ab? Danke vorab
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Das Leben ist kein Problem, das es zu lösen, sondern eine Wirklichkeit, die es zu erfahren gilt. |
15.10.2024, 14:46 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,649
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Man könnte je 2 kg Abpacken und als Einschreiben schicken, davon würde ich aber abraten.
Würde die Ordner erstmal in den Keller stellen. Ist der neue Betreuer ehrenamtler? |
15.10.2024, 16:05 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.05.2024
Ort: Bayern
Beiträge: 50
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Ich würde es auch einfach ins Archiv stellen. Ist zwar nervig, aber wegschmeißen geht auch nicht.
Im Schlussbericht muss man ja vermerken, wann man die Akten an den Betreuten/Nachfolger/Erben übergeben hat. Hier einfach reinschreiben, dass der Kollege die Akten nicht will und die Übergabe verweigert hat. I.d.R. bekommt er das dann vom AG in Kopie mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. |
15.10.2024, 16:23 | #4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,297
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Ich würde das dem Rechtspfleger melden. Der kann dann dem
Nachfolgebetreuer eine zwangsgeldbedrohte Weisung erteilen (§ 1862 Abs. 3 BGB).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
15.10.2024, 18:48 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,892
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Moin moin
Wäre es z.B. auch eine Möglichkeit, - Den Folgebetreuer anzuschreiben und mit Fristsetzung aufzufordern, die Unterlagen abzuholen oder einer Vernichtung der Aktenzuzustimmen. - Bei einem zweiten Anschreiben nach Ablauf der Frist noch einmal auffordern und ein weiteres Fristversäumnis als Zustimmung zur Aktenvernichtung anzusehen. Wenn das gerichtsfest sein sollte, ist es zwar mit etwas Arbeit verbunden, aber die hält sich in Grenzen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
15.10.2024, 19:06 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 11.10.2024
Beiträge: 24
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Akten
Mag zwar jetzt etwas schief klingen, aber ich selbst wäre aktuell
froh, wenn ich keine Akten zu übergeben bräuchte. Ich will schnellmöglichst einen Tei der Betreuung abgeben, das Gericht hat mir auf mein entsprechendes Schreiben auch noch nicht geantwortet. Nun ist mir ausgerechnet mein aktueller Ordner kaputtgegangen und ich muss die Papiere wieder mühsam in einen neuen Ordner einsortieren. Für wie lange zurückliegend muss man eigentich Akten an den Nachfolger übergeben? |
15.10.2024, 19:49 | #7 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,880
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Zitat:
Für den gesamten Zeitraum der Betreuung. Alle Unterlagen, ausgenommen die Schreiben des Gerichts an dich, gehören dem Betreuten und sind auszuhändigen.
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15.10.2024, 22:17 | #8 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,892
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Moin moin
Die Korrespondenz, die Du mit dem Betreuten selber geführt hast -also seine Briefe an Dich - mußt Du auch nicht herausgeben. MfG Imre
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16.10.2024, 16:11 | #9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.05.2014
Beiträge: 103
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... vielen Dank für die so zeitnahen und hilfreichen Ansätze. Ich werde mal in Ruhe überlegen, wie es weitergehen soll. Der neue Betreuer ist übringens Profi - macht angeblich nie Übernahme irgendwelcher Unterlagen...
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16.10.2024, 20:53 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.11.2014
Ort: Bayern
Beiträge: 137
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Hallo,
wir hatten, nachdem ein Berufsbetreuer aus unserem Bereich verstorben ist, der aber vor allem Betreuungen aus anderen Landkreisen führte, auch nachfolgende Betreuer, die nichts übernehmen wollten und erklärten, wir als Behörde sollten es dann schreddern (die Erben hatten uns um Unterstützung gebeten, da 700 km weit entfernt lebend und keine Kenntnisse von betreuungsrechtlichen Angelegenheiten). Wir haben darauf aufmerksam gemacht, dass es weder die Unterlagen des verstorbenen Betreuers noch der der Erben oder des nachfolgenden Betreuers sind, sondern dem Betroffenen gehören (die meisten Fälle waren Vermögende im Heim, es waren sogar originale Aktienunterlagen etc. dabei ...). Die nachfolgenden Betreuer hatten keinerlei Informationen zu dem Zeitpunkt. Ein kurzes Telefonat mit den Gerichten und eine gemeinsame Aussage später (von Richtern, Rechtspflege und uns als Betreuungsstelle) haben sie es dann doch übernommen. Je nachdem, wie das Verhältnis bei euch zur Betreuungsstelle/-behörde ist: Einfach mal anfragen. Die Kolleginnen und Kollegen, die ich deutschlandweit bislang kennengelernt habe, beißen nicht. |
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