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Betreuerwechsel

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Da ich keine passendere Rubrik gefunden habe, schreibe ich hier hinein. Es läuft z. Z. ein Verfahren, bei dem ich ...


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Alt 02.12.2024, 18:27   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 11.10.2024
Beiträge: 39
Standard Betreuerwechsel

Da ich keine passendere Rubrik gefunden habe, schreibe ich hier hinein. Es läuft z. Z. ein Verfahren, bei dem ich als Betreuer meines Sohnes durch einen Vereins- bzw. Berufsbetreuer abgelöst werde.
Muss ich zu dessen Bezahlung einen finanziellen Beitrag leisten?
Ich hörte von einem Fall, in dem ein Sohn als Betreuer für seine
Mutter durch einen neuen Betreuer abglöst wurde und diesen
(mit)bezahlen musste.

Außerdem folgende Frage: Vom Heim meines Sohnes bekam ich die
Aufforderung, einen beigelegten Antrag auf Zuzahlung zur Miete
an den Landschaftsverband (Rheinland) weiterzuleiten. Habe daraufhin eine zuständige Sachbearbeiterin vom LVR angerufen, die erklärte, sie sei nicht zuständig, ich solle ihr den Antrag dennoch
zusenden. Meines Wissens nach ist für die Mietzahlung der Heimbewohner ausschließlich das jeweilige Sozialamt im Rahmen
der Grundsicherung zuständig. Was ist hier richtig?

Geändert von arnod (02.12.2024 um 18:28 Uhr) Grund: Korrektur
arnod ist offline  
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Alt 02.12.2024, 19:24   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
Standard

Ich habe den Beitrag verschoben, da er in dem anderen Beitrag völlig falsch war.


Die Frage der Mittellosigkeit des Betreuten ist im § 1880 BGB ff. geregelt.


Bezüglich der Miete ist es am sinnvollsten in der Einrichtung nachzufragen woher und warum dort ein Antrag vorliegt. Je nachdem in welchem "Heim " dein Sohn ist kann es dazu spezielle Regelungen geben.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 02.12.2024, 19:57   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

Für die Betreuertätigkeit fallen keine Unterhaltspflichten an. Vor 2023 war das interpretionsfähig, aber seither ist es klar.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 03.12.2024, 12:31   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 11.10.2024
Beiträge: 39
Standard

Vielen Dank!
arnod ist offline  
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Alt 27.12.2024, 18:07   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 11.10.2024
Beiträge: 39
Standard Betreuerwechsel

Bei der Suche nach "Betreuerwechsel" fand ich folgende "Erklärung":
"Warum ein Betreuerwechsel erfolgen soll, ist hierbei unerheblich. Wenn möglich sollte der Betreuerwechsel so genau wie möglich begründet werden. Meiner Ansicht nach ist das ein Widerspruch.


Quelle: https://buergerratgeber.de/betreuerwechsel/

Geändert von arnod (27.12.2024 um 18:21 Uhr)
arnod ist offline  
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Alt 27.12.2024, 20:38   #6
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,897
Standard

Kernfrage ist, warum ein "teurer" Berufsbetreuer Dich ablöste.
Tomas11 ist offline  
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Alt 28.12.2024, 11:09   #7
Club 300
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 352
Standard

Zitat:
Zitat von arnod Beitrag anzeigen
"Warum ein Betreuerwechsel erfolgen soll, ist hierbei unerheblich. Wenn möglich sollte der Betreuerwechsel so genau wie möglich begründet werden. Meiner Ansicht nach ist das ein Widerspruch. Quelle: https://buergerratgeber.de/betreuerwechsel/
Ja, ist es. Natürlich muss ein Betreuerwechsel begründet sein, das Gericht macht das ja nicht aus Jux und Tollerei. Wenn die Begründung nachvollziehbar ist - was tatsächlich meist die Betreuungsbehörde verifizieren soll - ist ein Wechsel idR unproblematisch.
Forenfuchs ist offline  
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