Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Unterlagenübergaber per USB-Stick?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterlagenübergaber per USB-Stick? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Was mich interessieren würde, weil ich ja von der Übergabe von Berufsbetreuern auf ehrenamtlichen Betreuer lese - muss man da ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 12.01.2025, 20:09   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 102
Standard

Was mich interessieren würde, weil ich ja von der Übergabe
von Berufsbetreuern auf ehrenamtlichen Betreuer lese -

muss man da als ehrenamtlicher Betreuer bei einem wohl
sehr umfangreichem Aufgabengebiet einen KURS belegen?

Wenn ich das hier so lese, erscheint alles sehr kompliziert
und aufwändig , als Laie wohl kaum zu bewältigen....


viele Grüsse Maria
Maria222 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2025, 20:23   #12
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,328
Standard

Nein, die Kurse belegen muss nur jemand, der Berufsbetreuer werden möchte, wobei manches vielleicht auch für einen ehrenamtlichen Betreuer sinnvoll ist.

Als ehrenamtlicher Betreuer bietet sich aber an, bestimmte Dinge Fachleute machen zu lassen, z.B., wenn es um Sozialleistungen geht, den SoVD oder VdK, wenn es um Streit mit Telekommunikationsanbietern oder Energieversorgern geht, die Verbraucherzentrale, um nur mal Beispiele genannt zu haben.
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2025, 21:22   #13
Joi
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 10.01.2025
Beiträge: 7
Standard

Hallo Herr Holocher,

vielen Dank für Ihre wertvollen Tips, es ist gut zu lesen wie andere Betreuer arbeiten.

Die letzte Betreuerin hat leider Ihre Pflichen nicht wahrgenommen und meine Mutter nur einmal innerhalb eines Jahres besucht. Das ist dem Amtsrichter aufgefallen. Ich habe mich dann bereit erklärt die Betreuung zu übernehmen.
Daher erwarte ich weder Verantwortung noch Kollegialität.

Informationen über die Angelegenheiten meiner Mutter habe ich als Angehöriger nie bekommen. Bei der Vorgängerin war das alles anders und sehr transparent.

Viele Grüße

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin


Da bin ich auch auf der Seite von Einwilligungsvorbehalt und Machschen:

Wenn ich die Unterlagen übergebe, dann gibt es auch ein Übergabegespräch mit den Sachen, die so anstehen und den Besonderheiten der Betreuten, auf die die Nachfolger achten sollten.

Auch bzgl. der Besonderheiten der Kontakte.

Ferner teile ich mit, dass ich den Betreuerwechsel allen aktuellen Kontakten der Betreuten mitteile. Wenn den NachfolgerInnen es nicht recht sein sollte, dass deren Kontaktdaten bei der Gelegenheit ebenfalls mitgeteilt werden, lasse ich sie raus.



Ich empfinde es schon als Teil meiner Verantwortung den Betreuten gegenüber, den FolgebetreuerInnen den Einstieg zu erleichtern. Daher mache ich die Übergabegespräche gelegentlich auch gerne im Beisein der Betreuten (wenn die dies wünschen).
...und bin eher ärgerlich, wenn ein/e NachfolgerIn kein Gespräch wünscht. Besonders dann, wenn die Betreute Person eher speziell ist.



Mit freundlichen Grüßen
Imre

Geändert von Joi (12.01.2025 um 22:12 Uhr)
Joi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2025, 22:41   #14
BBD
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 20.10.2024
Ort: NRW
Beiträge: 98
Standard

um mal eine Lanze für die BB2 genannte Kollegin zu brechen:
Es gibt Aufbewahrungsfristen für Akten/Dateien.
Ich kenne diese nicht genau, habe aber zwischen 10 u. 3 Jahren alles gehört.
Je nachdem, wie lange BB2 die Betreuung führt, kann das ja eine Rolle spielen.
Wobei mir z.B unklar ist, ob die Aufbewahrungsfrist ab Ende der Betreuung anfängt, oder auch bei laufenden Betreuungen eine Rolle spielt. DsGVO lässt grüssen.
Dann wird BB2 zur Last gelegt, nur 1x jährlich die Klientin persönlich aufgesucht zu haben. Das kann durchaus passieren, es kommt auch auf die Umstände an. Gibt es ein Umfeld (Familie z.B.), welches mir berichtet? Ich habe Klienten, welche ich mit Kenntnis des Gerichtes überhaupt nicht persönlich sehe, weil entsprechende Umstände vorliegen, welche dies erlauben.


Aus der Kontakthäufigkeit mangelnde Verantwortung/Tätigkeit abzuleiten kommt öfter vor, ohne weitere Info's kann das aber auch auf einen Angehörigen schliessen lassen, welcher die Aufgaben einer rechtlichen Betreuung falsch einschätzt.


Die Übergabe aktueller Unterlagen in digitaler Form halte ich für selbstverständlich, sofern nicht andere Gründe (Aufbewahrungspflichten, s.O.) dem entgegenstehen.
Ich bewahre alle Akten in laufenden Fällen im Original auf. Seit 4 Jahren digitalisiere ich aber alles Eingehende, ausser wenige, nur im Original verwertbare, Unterlagen.


Da gibts nix mehr im Original. Das alles bei Übergabe ausdrucken zu müssen....nö.


Ein Übergabegespräch, und Bereitschaft für spätere Nachfragen, ist für mich meist selbstverständlich. Brauch ich aber nicht, wenn verzichtbar. Aber irgendwas ist ja doch immer zu besprechen, auch kommt immer noch später Post an, welche ich weiterleite.



Auch kommuniziere ich immer mit Angehörigen/Umfeld, wenn nichts (z.B. der Wille des Klienten) dem entgegensteht.


Die Grössenordnung dieser Bereitschaften hängt aber auch ein wenig vom Gegenüber ab.



Vg
Martin
BBD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2025, 10:34   #15
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 182
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Nein, die Kurse belegen muss nur jemand, der Berufsbetreuer werden möchte, wobei manches vielleicht auch für einen ehrenamtlichen Betreuer sinnvoll ist.
Das ist so nicht ganz richtig. Bzw. trifft auf die Sachkundekurse zu. Vgl. §1816 Abs. 4 BGB.
Wenn es um eine ehrenamtliche Fremdbetreuung geht, dürfte der Richter erst nach Vorliegen einer Vereinbarung über Beratung und Unterstützung mir einem Betreuungsverein zum Betreuer bestellen.
Was nebenbei eben wegen der vielen Fragen nach Erstbestellung schon Sinn ergibt und Vater des Gedankens war.

Ich kann allerdings aus unserer Gegend sagen, dass das zumindest unsere Richter hier herzlich wenig interessiert.

Zur Sache: §1872 (1) BGB ist doch für mich eindeutig, da steht "alle im Rahmen der Betreuung erlangten Unterlagen".
Tschak ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2025, 11:42   #16
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,089
Standard

Zu den verschiedenen Sachen: alles ist herauszugeben (nicht nur das Sparbuch), sondern auch der gesamte Schriftverkehr (gehört ja alles dem Betreuten - und dem Nachfolgebetreuer erspart das viel Arbeit; deshalb geht es mir nicht in den Kopf, warum manche sich weigern, die Unterlagen zu übernehmen). Ausnahme davon ist die Vergütungskorrespondenz, die der Betreuer ja für sich - und nicht als ges. Vertreter des Betreuten führt. Ich würde das immer von Anfang trennen - sonst muss aussortiert werden.

Zu Imre: es kommt tatsächlich vor, dass Nachfolgerbetreuer nicht ggü Stellen benannt werden wollen, die in einer Rechtsbeziehung zum Betreuten stehen? So lange das auch in den Aufgabenkreis des Nachfolgebetreuers fiele, geht das gar nicht. Es ist auch völlig albern, dem Dritten zu schreiben, man sei kein Betreuer mehr, aber der Nachfolger wünscht keine Namensnennung und der Dritte solle mal beim Betreuungsgericht nachfragen. Da werden aber auch alle nur mit dem Kopf schütteln - und für mich wäre das ein ernsthafter Grund, die Eignung des Nachfolgers als Betreuungsbehörde zu überprüfen. Vor allem wenn der Vorgänger noch so nett ist, die Geschäftspartner von sich zu informieren (was ja eigentlich eh Pflicht des Nachfolgers wäre). Es gibt wirklich Sachen, die glaubt man nicht.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2025, 23:04   #17
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,270
Standard

Moin Horst


Eigentlich erübrigt sich das Problem, wenn ich als Beleg den Beschluss mitsende. Da steht zumindest der Name des Nachbetreuers drin.

Irgendwelche, den Betreuten betreffende Sachen, werden geschwärzt.



Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.

Geändert von Imre Holocher (14.01.2025 um 14:47 Uhr)
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.01.2025, 10:06   #18
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 280
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Zu den verschiedenen Sachen: alles ist herauszugeben (nicht nur das Sparbuch), sondern auch der gesamte Schriftverkehr (gehört ja alles dem Betreuten - und dem Nachfolgebetreuer erspart das viel Arbeit; deshalb geht es mir nicht in den Kopf, warum manche sich weigern, die Unterlagen zu übernehmen).
Was mir immer noch nicht ganz klar ist und was ja auch hier kontrovers diskutiert wird: Müssen ALLE Unterlagen im Original aufbewahrt werden? Ich habe einige Klient*innen, die keinerlei Interesse an den physischen Unterlagen haben. Anderen händige ich alle Originale aus. Sollte man sich bei Gruppe 1 unterschreiben lassen, dass einer Vernichtung der physischen Unterlagen zugestimmt wird?
__________________
Viele Grüße
Fridel
FridelE ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.01.2025, 11:51   #19
BBD
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 20.10.2024
Ort: NRW
Beiträge: 98
Standard

diese Frage, auch wenn sie bislang keine Anwendung bei mir fand, ist interessant....
Auch haben die Klienten ja das Recht auf Akteneinsicht....da müssen dann ja auch digitale Wege gefunden werden.
Meine Haltung ist, das keine Unterlagen im Original aufbewahrt werden müssen, da ja auch grundsätzlich fast alle Behördenangelegenheiten auch digital geregelt werden können, bald müssen.
Klar gibt es Sparbücher oder Dokumente, welche im Original aufbewahrt, und nach Ende Betreuung oder auf vorherigen Wunsch ausgehändigt werden müssen. Aber darum geht es hier ja nicht.
Ansonsten gehört den Klienten die Information, aber nicht ein physischer Informationsträger Papier.
Bin gespannt, ob ich da richtig liege...:-)
vG
Martin
BBD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:36 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40