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Unterlagenübergaber per USB-Stick?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterlagenübergaber per USB-Stick? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Einen schönen guten Tag, vor kurzem habe ich ehrenamtlich die Betreuung meiner Mutter von einer Berufsbetreuerin (BB2) übernommen. Davor wurde ...


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Alt 11.01.2025, 15:30   #1
Joi
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Beiträge: 7
Standard Unterlagenübergaber per USB-Stick?

Einen schönen guten Tag,

vor kurzem habe ich ehrenamtlich die Betreuung meiner Mutter von einer Berufsbetreuerin (BB2) übernommen. Davor wurde meine Mutter auf ihren eigenen Wunsch von einer anderen Berufsbetreuerin betreut die aber leider vor einem Jahr in Rente gegangen ist. (BB1). Seinerzeit hat BB1 der BB2 alle Unterlagen in Papierform übergeben. Es handelte sich um mindestens einen Ordner pro Jahr, in einigen Jahren auch mehr. Also mindestens 8 Ordner

Nun soll ich die Unterlagen von BB2 übernehmen. Mir wurde mitgeteilt, dass ich einen Ordner und einen USB-Stick bekommen werde. Eine Einweisung in die Unterlagen wird mir nicht gewährt. Ist dies zulässig oder kann ich auf Herausgabe in Papierform verlangen?
Unterschreiben kann ich eine Übergabe unter diesen Voraussetzungen nicht, weil mir der genaue Inhalt der Ordner nicht bekannt ist.
Ein Übergabeprotokoll von BB1 ist bei den Unterlagen, ich gehe davon aus, das mir dieses zu Kontrollzwecken nicht zur Verfügung gestellt wird.

Wie verhalte ich mich in dieser Situation am besten?

Vielen Dank im voraus und beste Grüße
Joi ist offline  
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Alt 11.01.2025, 20:39   #2
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,731
Standard

Ich würde Kontakt zu BB1 aufnehmen und ihn um eine Abschrift des Übergabeprotokolls bitten und den BB2 dann fragen, wo die Unterlagen sind.

Die Unterlagen, ausgenommen Korrespondenz mit dem Betreuungsgericht sind Eigentum des Betroffenen den Du vertrittst und kannst daher die Herausgabe der Urschrift verlangen.

Unterschreiben solltest Du ne Empfangsbestätigung, musst aber vorher prüfen, was du bestätigst.
Mächschen ist offline  
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Alt 11.01.2025, 20:48   #3
Joi
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Registriert seit: 10.01.2025
Beiträge: 7
Standard

Hallo Mächschen,

vielen Dank für Ihre Antwort. Kontakt zu BB1 habe ich bereits aufgenommen. BB1 ist bereits in Rente und hat das Übergabeprotokoll nicht mehr. Der Betreuungsverein des BB1 sagt, sie hätten das Protokoll auch nicht mehr, das sei mit den Unterlagen zu BB2 übergeben worden.

Können Sie mir die entsprechenden §§ nennen, der die Herausgabe der Urschrift regelt?

Ein Übergabegespräch wird nicht stattfinden, daher ist auch keine Kontrolle vor Ort möglich. BB2 wird bei der Übergabe nicht anwesend sein, ich werde mit der Kollegin konfrontiert sein.

Viele Grüße
Joi ist offline  
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Alt 11.01.2025, 22:21   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin moin


Bei einer Übergabe in Papierform wirst Du sicherlich nicht alle Aktenordner von vorne bis hinten und jede Seite durchprüfen.

...und auch das Übergabeprotokoll unterschreiben.



Wenn die Übergabe nur noch 1 Aktenordner mit Urkunden etc. ist und der Rest digital, sparst Du Dir reichlich Schlepperei.



Da in Deinem Fall die Vorgängerin nicht zugegen sein wird, um die Unterlagen zu erläutern, kannst Du die Sachen entgegennehmen und erst mal in Ruhe zuhause prüfen, bevor Du eine Empfangsbestätigung unterschreibst.

Das würde ich mir zumindest ausbedingen.



In letzter Zeit merke ich schon, dass meine NachfolgerInnen erst mal seufzen, wenn sie ein ordentliches Aktenkonvolut zur Übergabe bekommen. Da ist zwaralles sortiert und wir gehen alle Ordner durch, aber niemand schaut sich jede Seite an.

So langsam geht es in Richtung "digital tut's auch".

Und ich hätte auch keine Lust auf ein Dutzend neue Akten (oder mehr) im Schrank.


Es wird allerdings spannend, wenn ich demnächst Akten zu übergeben habe, da ich auf digital umstelle und längst nicht mehr alles in Papier aufhebe. Bei den Unmengen an Müll, der in letzter Zeit zugesendet wird (Ankündigungen von KV-Erhöhungen, Pflege- oder Energiekostenerhöhungen oder sonstiger unnötiger Schrott ohne präzise Preisbenennung) würde der Platzbedarf für die Regale exponentiell steigen.



Mit freundlichen Grüßen
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 12.01.2025, 09:58   #5
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 357
Standard Übergabegespräch

Als Berufsbetreuer muss man mehr als bei den meisten anderen Jobs aufpassen, die begrenzte Zeit sinnvoll einzusetzen. Von daher freue ich mich bei Übergaben über Nachfolger, die sich ohne Übergabegespräch und ohne weitere Rückfragen selbst einarbeiten.

Ich finde aber auch, dass die Fürsorge für den Betreuten nicht mit dem Tag der Betreuungsübergabe endet. Es gibt (anders als bei der Herausgabe der Unterlagen) zwar keinen Rechtsanspruch (wirklich?) auf ein Übergabegespräch oder das Beantworten von inhaltlichen Fragen, aber es ist zumindest unkollegial, diese nicht zu gewähren und ist vor allem nicht im Sinn einer rechtlichen Betreuung.
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 12.01.2025, 10:19   #6
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,731
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Aus meiner Sicht kann man von einem Berufsbetreuer neben den Akten auch noch mehr erwarten:
- wo laufen momentan Anträge auf was?
- mit wem gibt es warum derzeit oder regelmäßig Probleme
- Fristenkalender
- Rückfragen beantworten
- noch eingehendes einen begrenzten Zeitraum weiterleiten

Alles andere wäre m.E. unkollegiales Verhalten.
Mächschen ist offline  
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Alt 12.01.2025, 11:01   #7
Joi
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Beiträge: 7
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Guten Morgen Herr Holocher,

Vielen Dank für ihre Antwort.

Sie haben Recht ich kann nicht jeden Order durchprüfen, ich weiß aber, dass ich für jedes Jahr einen Ordner bekommen sollte. Von 2016 bis 2023. In einem Jahr waren es zwei Ordner. Das ist plausibel. Den Inhalt eines USB-Stick kann ich nicht nachvollziehen.

Genau so wie Sie schreiben, möchte ich vorgehen. Zuhause prüfen, dann bestätigen.
Allerdings bezweifele ich, dass man darauf eingeht.

Grundsätzlich habe ich auch nichts gegen digitales Dokumentenmanagement einzuwenden, wenn man es von Anfang an macht. Oder man informiert sich bei den relevanten Parteien ob eine Aktenvernichtung okay ist.
Das ist in unserem Fall aber nicht so. Die Akten sind ja Eigentum des Betreuten. Den inhalt kann man scannen, die Ordner dem Betreuten zurück geben.

Sie haben ja auch Recht, das digital grundsätzlich einfacher ist. In meinem Fall geht es ja um die Nachvollziehbarkeit, und ich sicher gehen muss, alle relevanten Unterlagen zu erhalten.

Vielen Dank und beste Grüße


Uwe Zöllner
Joi ist offline  
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Alt 12.01.2025, 11:10   #8
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Guten morgen Einwilligungsvorbehalt,

vielen Dank für Ihre Antwort, genau so sehe ich das auch.

Viele Grüße

Zitat:
Zitat von Einwilligungsvorbehalt Beitrag anzeigen
Als Berufsbetreuer muss man mehr als bei den meisten anderen Jobs aufpassen, die begrenzte Zeit sinnvoll einzusetzen. Von daher freue ich mich bei Übergaben über Nachfolger, die sich ohne Übergabegespräch und ohne weitere Rückfragen selbst einarbeiten.

Ich finde aber auch, dass die Fürsorge für den Betreuten nicht mit dem Tag der Betreuungsübergabe endet. Es gibt (anders als bei der Herausgabe der Unterlagen) zwar keinen Rechtsanspruch (wirklich?) auf ein Übergabegespräch oder das Beantworten von inhaltlichen Fragen, aber es ist zumindest unkollegial, diese nicht zu gewähren und ist vor allem nicht im Sinn einer rechtlichen Betreuung.
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Alt 12.01.2025, 11:13   #9
Joi
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Guten Morgen Mächschen,

vielen Dank für ihre Anregungen.
Ich werde diese Fragen ins Gespräch bringen.

Viele Grüße

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Aus meiner Sicht kann man von einem Berufsbetreuer neben den Akten auch noch mehr erwarten:
- wo laufen momentan Anträge auf was?
- mit wem gibt es warum derzeit oder regelmäßig Probleme
- Fristenkalender
- Rückfragen beantworten
- noch eingehendes einen begrenzten Zeitraum weiterleiten

Alles andere wäre m.E. unkollegiales Verhalten.
Joi ist offline  
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Alt 12.01.2025, 19:20   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin moin


Da bin ich auch auf der Seite von Einwilligungsvorbehalt und Machschen:

Wenn ich die Unterlagen übergebe, dann gibt es auch ein Übergabegespräch mit den Sachen, die so anstehen und den Besonderheiten der Betreuten, auf die die Nachfolger achten sollten.

Auch bzgl. der Besonderheiten der Kontakte.

Ferner teile ich mit, dass ich den Betreuerwechsel allen aktuellen Kontakten der Betreuten mitteile. Wenn den NachfolgerInnen es nicht recht sein sollte, dass deren Kontaktdaten bei der Gelegenheit ebenfalls mitgeteilt werden, lasse ich sie raus.



Ich empfinde es schon als Teil meiner Verantwortung den Betreuten gegenüber, den FolgebetreuerInnen den Einstieg zu erleichtern. Daher mache ich die Übergabegespräche gelegentlich auch gerne im Beisein der Betreuten (wenn die dies wünschen).
...und bin eher ärgerlich, wenn ein/e NachfolgerIn kein Gespräch wünscht. Besonders dann, wenn die Betreute Person eher speziell ist.



Mit freundlichen Grüßen
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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