Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung gegen freien Willen - Verfahren und Beispiel im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von uwe2000
Auch der § 186 StBG greift nicht, denn die Staatsanwaltschaft gab zusätzlich an:
Rein vorsorglich wird ...
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#21 | |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,073
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Zitat:
Ich schrieb ja, dass grds. Begründungen für die Einrichtung einer Betreuung ehrverletzend/verächtlichmachend sein können und u.U. nicht erweislich wahr sind. Und da Du eingangs von "ausgedachter Begründung" geschrieben hattest, implizierte das ja, dass die "Begründung" dann sogar nicht nur "nicht erweislich wahr", sondern vielmehr bewusst falsch sein dürfe. All das wäre im Zweifel möglicherweise durchaus strafbar i.S. der genannten Vorschriften. Sei's drum, viel Erfolg bei Deinen Angelegnheiten! MfG von Florian |
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#22 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 127
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@Florian: Die Betreuung der Mutter meines Bekannten wurde aufgrund von falschen Angaben eingerichtet, indem eine oder einige Personen sich eine Geschichte ausgedacht haben, die sogar widerlegt wurde. Um die Sache geht es hier doch.
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#23 |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,073
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Ja, so ist es, um genau diese (im Forum nicht ausreichend konkretisierte) Sache geht es Dir, mir jedoch nicht...Viel Erfolg und alles Gute!
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#24 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
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Zitat:
Ein rein formaljuristisches Argument. Meine Mutter wurde gerade zwangsbetreut und ich kämpfe für ihre Freiheit. In der Realität ist das also alles kompletter Quatsch mit dem Willen des Betreuten. Du wirst entmündigt und fertig. Und genau das Argument"nicht zur freien Willensbildung in der Lage" scheint mir der Generalschlüssel zu sein. |
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#25 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
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Zitat:
Interessant. Die Sache liegt bei mir sehr ähnlich. |
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#26 | |
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 349
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Zitat:
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#27 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 127
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Hallo SimSalabim0923,
die Gerichte machen es sich doch ganz einfach mit der Feststellung des freien Willen. Es wird ein psychologischer Gutachter der Forensik beauftragt, mit dem das Gericht schon lange zusammenarbeitet. Da die Gutachter von den Aufträgen der Gerichte abhängig sind, wird vom Gericht schon vorgegeben, wie das Gutachten aussehen soll. Wer nicht mitmacht, fliegt raus. Siehe die Studie https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=154014. Der Aussteller des Zertifikats der psychologischen Forensik ist die DGPPN. Wenn der Gutachter sich nicht an den Vorgaben der Forensik hält, z.B. das Gutachten wird nur per Telefonat erstellt, wie in dem mir bekannten Fall, dann meint die DGPPN, sei es dem Gutachter seine Sache, anstatt ihn das Zertifikat zu entziehen. Wenn ich mich nicht an die Verkehrsregeln halte, dann ist der Schein eben weg. Legt man dann Beschwerde ein, dann erfindet man kurz ein Gesetz, welches nicht existiert (zB. Vollmacht ist durch eine eingerichtete Betreuung wertlos) und erlässt dann halt mal einen unanfechtbaren Beschluss. Fertig ist dann die Sache. Das ist doch ganz einfach. |
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#28 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
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Zitat:
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#29 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,090
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Ja, jetzt sind wir wirklich bei den Verschwörungstheorien angelangt. Alle stecken unter einer Decke. Gegenseitige Kontrolle Fehlanzeige. Fachlichkeit Fehlanzeige. Der Fall von Uwe macht mich tatsächlich nachdenklich. Aber überall ist Missbrauch natürlich denkbar. Die Verschwörung fängt bei der Verallgemeinerung an und unsterstellt grundsätzlich allen Beteiligten nur das Schlechteste für die Klienten.
Und zu dem Bericht aus dem Ärzteblatt: eine „Tendenz“ ist nicht das Ergebnis. Aber in der Regel sieht der Gutachter den Betroffenen zum ersten Mal. Oft ist der nicht kooperationsfähig oder erzählt das Blaue vom Himmel. Es gibt sogar Handbücher aus der Antipsychiatriebewegung, mit welchen Aussagen man Gerichtsgutachter am Besten an der Nase herumführen kann. Da ist ein Hinweis seitens des Richters über die Vorgeschichte des Betroffenen, die tatsächlichen Vorkommnisse und zB fehlgeschlagene anderweitige Therapieversuche äußerst nützlich, damit er eben nicht so leicht gefoppt wird.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#30 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,151
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Ist das immer Mißbrauch oder einfach bestehende Schwächen unseres Rechtsstaates? Auch unsere Gesetzgebung kann nicht immer perfekt sein.
Und ich finde, die freie Willensbildung bei unseren Betreuten zu finden, die sich irgendwie immer im Graubereich aufhalten, ist auch für die Judikative nicht einfach. Und ein Gutachter hat die Aufgabe die Willensbildung festzustellen oder auszuschliessen. Zwischentöne bringen da nicht weiter. Ich zitiere mal mal mein Juraprof: Wer Recht sucht, trete vor Gericht. Wer Gerechtigkeit sucht, trete vor Gott. Der Leuchtturm |
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