Dies ist ein Beitrag zum Thema Einstwilige Anordnung beendet im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
eine vorläufige Betreuung, die im Zuge einstweiliger Anordnung beschlossen wurde ist durch Fristablauf beendet.
Gibt es Möglichkeiten, dies zu ...
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Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,845
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Hallo,
eine vorläufige Betreuung, die im Zuge einstweiliger Anordnung beschlossen wurde ist durch Fristablauf beendet. Gibt es Möglichkeiten, dies zu verlängern? Es geht doch lediglich ein ordentliches Verfahren mit Antrag, Gutachten, Anhörung, oder? |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,498
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Die einstweilige Anordnung in Betreuungssachen dauert normalerweise 6 Monate, kann aber bei Vorliegen eines Sachverständigengutachtens auf maximal 1 Jahr verlängert werden. (§ 302 FamFG) Danach ist Schluss, dann muss ein ordentliches Betreuungsverfahren mit allem Tamtam durchgeführt werden. In derselben Sache kann dann keine einstweilige Anordnung mehr ergehen.
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