Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Entlastungserklärung bei Beendigung der Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Entlastungserklärung bei Beendigung der Betreuung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, eine von mir seit Jahren geführte Betreuung wurde beendet. Obwohl mit jedem Jahresbericht nachgewiesen wurde, dass von mir ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 18.02.2025, 12:02   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.11.2008
Ort: NRW
Beiträge: 87
Standard Entlastungserklärung bei Beendigung der Betreuung

Hallo zusammen,

eine von mir seit Jahren geführte Betreuung wurde beendet.
Obwohl mit jedem Jahresbericht nachgewiesen wurde, dass von mir kein Vermögen verwaltet wurde, verlangt die zusträndige Rechtspflegerin eine Bestätigung des ehemaligen Betreuten, dass er entweder auf eine Schlussrechnungslegung verzichtet oder eine Schlussrechnungslegung verlangt.
Wie gesagt, bis zur Aufhebung der Betreuung wurde von mir kein Vermögen verwaltet. Wie soll dann der ehemals Betreute auf eine Schlussrechnung bestehen bzw. darauf verzichten?

Danke im voraus für Eure Rückmeldungen
niederrheiner ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2025, 13:59   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,089
Standard

Damit kann eigentlich nur gemeint sein, dass der Betreuer seinen Rechenschafts- und Herausgabepflichten nach § 1872 Abs. 1 BGB nachgekommen ist. Das ist unabhängig vom Aufgabenkreis. Jedenfalls ist das Wort „Entlastungserklärung“ zumindest missverständlich.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2025, 14:28   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.11.2008
Ort: NRW
Beiträge: 87
Standard

Auf dem Vordruck steht nicht das Wort
Entlastungserklärung. Ich habe es so genannt, sorry
Das ist missverständlich. Es geht einzig und allein um die Schlussrechnung.
niederrheiner ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2025, 15:07   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,270
Standard

Moin moin


Wenn gar keine Vermögenssorge bestanden hatte, dann rufe die Rechtspflegerin doch mal an und sage ihr das. Normalerweise sollte ihr bei der Gelegenheit ihr Fehler auffallen und natürlich auf eine Schlussrechnungslegung verzichtet werden.

Ansonsten ist das eigentlich eine nette Gelegenheit, den Kontakt zu halten, ein Pläuschchen zu führen und für die Rechtspflegerin einen Fehler gesichtswahrend beheben zu können.


Wenn du mit Zitronen beworfen wirst und es schaffst, daraus eine leckere Lionade zumachen, ist das mehr wert, als mit Geld dafür bezahlt werden zu können.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2025, 07:58   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.11.2008
Ort: NRW
Beiträge: 87
Standard

Moin,

grundsätzlich war Vermögenssorge schon als Aufgabenbereich bestellt.
Aber es wurde schlichtweg kein Vermögen verwaltet, weil der Betreute das einzig vorhandene Girokonto selbst verwaltet hat und das auch entsprechend schriftlich bestätigt hat.
Was soll dann eine Schlussrechnung oder die Bestätigung : "es wird auf eine Schlussrechnung verzichtet" ?
Verwaltetes Vermögen 0,-, Einnahmen und Ausgaben 0,- Verbleibender Bestand 0,- ???
Für mich ein typischer Fall der nicht angemessener Bürokratie.
niederrheiner ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2025, 11:55   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,089
Standard

Wenn in der Praxis keine Vermögensverwaltung stattfand, warum wurde denn kein Antrag auf Aufgabenkreiseinschränkung gestellt (§ 1864 Abs. 2 Nr 2 BGB)? So bleibt jetzt nur die Möglichkeit, dass der Betreute erklärt, er habe sein Vermögen selbst verwaltet. Vielleicht ist das damit gemeint gewesen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2025, 00:27   #7
Neuer Gast
 
Registriert seit: 20.05.2024
Beiträge: 2
Standard

Das Zauberwort heißt Selbstverwaltungserklärung nach § 1865 Absatz 3 BGB. Bei Selbstverwaltung gibt es keine Schlussrechnungslegung.
Kobus ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:01 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40