Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie gegen missbräuchliche Betreuungsanregung vorgehen? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von uwe2000
Lügen ist somit erlaubt, wenn nicht sogar gewünscht.
So eine gequirlte Scheiße. Erlaubt - ja, im ...
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 349
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So eine gequirlte Scheiße. Erlaubt - ja, im Sinne von nicht strafbar. Erwünscht sicherlich nicht.
Natürlich darf und wird jeder in einem Verfahren Blödsinn erzählen, die Menschen haben nun mal Eigentinteressen. Das soll ja gerade im gerichtlichen Verfahren mit viellen Beteiligten aufgedeckt werden. In meinem Arbeitsfeld macht man sich damit einen haufen Arbeit. Hier wird oft so getan, als hätte das Gericht oder der Gutachter was von einer Betreuerbestellung. Es haben alle genug Arbeit! Die sollen zudem Geld für die Justizkasse sparen, jede vermiedene Betreuung ist eine gute Betreuung. Wer ist so blöd und schafft sich mehr Arbeit an, als er muss? Aus Spaß an der Freud? |
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#12 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
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Zitat:
Gute Zeiten schaffen halt schwache Menschen und die schaffen schlechte Zeiten. An dem Punkt sind wir halt jetzt. Geht also nicht wirklich um einen greifbaren wirtschaftlichen Vorteil. Naja, nur mein Gebrabbel. |
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