Dies ist ein Beitrag zum Thema Anspruch auf Entlassung aus dem Betreueramt, weil Unbetreubarkeit? Gerichtsurteile? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bin Berufsbetreuer fuer einen jungen Mann, bei dem sich, nachdem ich ein Jahr alles versucht habe, herausstellt, dass er ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 12.06.2019
Ort: Berlin Pankow
Beiträge: 6
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Ich bin Berufsbetreuer fuer einen jungen Mann, bei dem sich, nachdem ich ein Jahr alles versucht habe, herausstellt, dass er absolut unbetreubar bzw. betreuungsunfaehig ist. Er hat überhaupt keine Krankheitseinsicht, arbeitet staendig gegen das Erreichte, ist telefonisch kaum erreichbar, versetzt mich zu den Treffen staendig. Wenn er doch mal telefonisch erreichbar ist, dann hagelt es Beschimpfungen und Beleidigungen. Er hat zudem voellig utopische Wuensche und stellt entsprechende Forderungen. Ausserdem hatte es, bevor Betreuungs-Beschluss erfolgte, eine Vereinbarung gegeben, dass der Betreute Auflagen erfuellen muss, weil sonst die Betreuung vorzeitig beendet werde. Ergebnis also nach einem Jahr: Betreung ist nur noch eine Zumutung!!! Deshalb bat ich das Gericht um meine Entlassung aus dem Betreueramt. Der Richter bahauptet aber, die Aufhebung der Betreuung sei schwierig und sieht sich auch nicht mehr an die obige Vereinbarung gebunden. Muss ich mir das gefallen lassen?? Der Paragraph 1868 Abs. 4 hilft hier auch nicht weiter, weil "Unzumutbarkeit" ein Gummibegriff ist. Gibt es ein Gerichtsurteil, das dazu oder im aehnlichen fall mal ein Urteil gesprochen hat??
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.05.2024
Ort: Bayern
Beiträge: 64
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In einem solchen Fall in den Standby-Modus schalten:
- Antrag auf Unterbringung in Klinik - Antrag auf Zwangsbehandlung (falls nötig) - Antrag auf was auch immer - Immer alles mitprotokollieren, dass man einen Nachweis hat, dass man sein Bestes versuch hat. Und im jährlichen Bericht dann immer darauf hinweisen, dass die Betreuung nicht geführt werden kann mangels Mitwirkung des Betreuten. Wenn das Gericht der Meinung ist, dass man mit bloßer Verwaltungsarbeit sein Geld verdienen soll, dass halt so sein Geld verdienen. Ich hatte auch einen Betreuten, der mich immer nur beschimpft hat und nie mitmachen wollte. Nach der dritten Verlängerung der Unterbringung kam dann plötzlich die Wende, er wird kooperativ und ich kann ihm endlich helfen. Bis dahin eine reine Verwaltungsaufgabe. |
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#3 | |
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 349
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Zitat:
naja, wenn der Betreute krankheitsuneinsichtig ist, verhält er sich also weiter krank - und damit chaotisch, nervig, nicht absprachefähig usw. Das ist bei vielen Betreuungen der Normalfall und kein Grund für Unbetreubarkeit. Denn rechtlich betreuen im Sinne von Hintergrund-Betreuung (= Existenzsicherung) geht vermutlich noch und auch weitgehend ohne Mitwirkung des Betreuten. (Zum Krankheitsbild und ob Geschäftsfähigkeit besteht, hast du leider nichts geschrieben.) Das ist nicht dass, was dein Anspruch zu sein scheint - du hast dich offenbar sehr engagiert, nimmst Wünsche ernst, machst Termine - und alles verpufft und du bekommst auch noch Beleidigungen ab. Das fühlt sich alles sehr undankbar an, und ich kann total verstehen, dass du diese Betreuung nicht weiterführen möchtest. Unzumutbar ist es allerdings nicht. Damit sind eher schwere Verfehlungen gemeint, z. B. dass der Betreute tätlich geworden ist, dem Betreuer in den Hausflur gepinkelt hat.. (ja, alles schon gehört). Von daher würde ich es sehen wie Mihema: das tun, was man sinnvollerweise ohne Mitwirkung machen kann und ansonsten beobachten. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2021
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 70
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"dann hagelt es Beschimpfungen und Beleidigungen"
Hier ist für mich die absolute Grenze erreicht, die auch das AG nicht unterschreiten darf, weil es schwierig ist, einen neuen Betreuer zu finden. Also Stellungnahme an das Amtsgericht und entsprechender Antrag auf Entlassung mit der Begründung, dass du beschimpft und beleidigt wirst. Zitiere hier, was genau dir an den Kopf geworfen wurde. Natürlich kann sich so ein Antrag dann auch hinziehen. Bis dahin mach das Nötigste und lass dich nicht weiter beschimpfen. Man darf als Betreuer auch auflegen und muss keine Termine in der Wohnung ausmachen, wenn man damit rechnen darf, dass derjenige ausfällig wird. |
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#5 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,151
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Moin,
solche Betreuungen sind nicht selten. Ich gehe dann auch in den Stand-By-Modus. Wenn man damit umgehen kann, sind diese Betreuungen in meinen Augen "stressfrei". Wichtig ist m.E. , irgendwie ein Mindestmaß an Kontakt zu halten, sozusagen als Lebendkontrolle. Bei Beleidigungen oder Beschimpfungen breche ich den aktuellen Kontakt ab. Mein Ziel der Lebendkontrolle ist dann ja erreicht. Und im Hintergrund das machen, was notwendig ist. Der Leuchtturm |
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,270
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Moin moin
Das sehe ich auch eher wie Leuchtturm, Mihema oder Forenfuchs. So lange es nur Worte sind, kann ich darüber hinwegsehen. Tätliche Angriffe sind etwas anderes. Andererseits: Wenn ich Maniker gegen ihren Willen im Krankenhaus untergebracht habe, dann waren sie in dem jeweiligen Moment sicherlich absolut stinkig auf mich. Und gefühlt hatten sie auch recht: Ich habe ihnen ja die Freiheit genommen, das zu tun, was sie für richtig gehalten haben. ich war der Arsch und durfte mir dann auch entwprechende Kommentare anhören. War die Manie aber vorbei war es den Betreuten peinlich, so über mich geschimpft zu haben. Sie waren froh darüber, dass ich es ihnen nicht übel genommen und sie trotzdem eingeparkt habe. Sie waren bzw. sind krank und ich bin ihnen sehr nahe gekommen. Also nehme ich das Verfluchen nicht so eng und mache meine Arbeit. Wie hätte ich diesen Menschen und ihren Problemen sonst gerecht werden können? Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 187
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In ähnlichem Ausmaß hatten wir in unserem Büro auch eine Betreuung. Nachdem wir ebenfalls einige Monate in "Stand-By" gegangen sind und dann wirklich absehbar war, dass sich nichts mehr ändern wird, haben wir angeregt, die Betreuung wegen Unbetreubarkeit aufzuheben. Ist dann auch erfolgt, u.a. ist nachfolgender Beschluss zitiert worden.
Zitat:
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 13.03.2025
Ort: SH, dem echten Norden
Beiträge: 91
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Vom TE leider etwas zu wenig beschrieben, aber für mich gebe es da 3 Optionen:
1. Entweder das Gericht mit Anträgen zur Erweiterung des Aufgabenkreises beschäftigen oder 2. Einen Antrag auf Betreuerwechsel stellen. Die Aufhebung der Betreuung dürfte hier wohl schwierig sein, da es ja bedeuten würde, die Betreuung wäre nie erforderlich gewesen. Das macht kein Gericht mit. Für weitere Tipps wäre eine genauere Beschreibung der Situation durchaus von Vorteil. 3. Ich persönlich würde aber erst mal so vorgehen, wie Imre das beschrieb. Würde ich als die bessere Option sehen! |
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